Erschließen Sie sich eine neue Welt der Effizienz, indem Sie die Businesslösungen von cleversoft nutzen.
Wie in unserem letzten Blogpost zur FIDLEG-Verordnung angekündigt, wurde ein Entscheid des Bundesrates bezüglich der FIDLEG-Übergangsfrist erwartet.
In Anbetracht der kürzlichen Verschiebung des EU-Übergangs von den OGAW-KIIDs zu den PRIIP-KIDs hat der Bundesrat beschlossen, auch die FIDLEG-Übergangsfrist um die gleiche Länge – 12 Monate – zu verlängern. Der Entscheid wurde getroffen, „um die Gleichbehandlung zu gewährleisten, aber auch um eine unverhältnismässige Belastung der Emittenten von Finanzinstrumenten zu vermeiden und die Anleger nicht zu verwirren.“
Dies bedeutet, dass die Pflicht zur Erstellung eines FID FID (oder eines gleichwertigen PRIIP-KID) für alle relevanten Finanzinstrumente erst ab dem 1. Januar 2023 verpflichtend ist.
Während der Übergangszeit können OGAW-Schlüsselinformationsdokumente (KIIDs) sowie schweizerische vereinfachte Prospekte (in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung über kollektive Kapitalanlagen) als adäquater Ersatz verwendet werden, wenn für ein Finanzprodukt, das sich an Schweizer Privatkunden richtet, noch keine KIDs erstellt wurden.
Die aufsichtsrechtlichen Dokumente wie die PRIIP-KIDs, die derzeit verwendet und von cleversoft docRepository bereitgestellt werden, bleiben bestehen und können bis Ende 2022 an Privatanleger ausgehändigt werden. Diese entsprechen den KID-Anforderungen der FIDLEG und können von Herstellern verwendet werden, die sich an Privatkunden in der Schweiz wenden.
Für alle Kunden auf der Händlerseite hat cleversoft ein einfaches Plug-and-Play FinSA-Modul innerhalb von docRepository entwickelt, um support mit dem vollständigen Inkrafttreten der FinSA-Verordnung zu versehen.
Darüber hinaus sind wir dabei, für alle Kunden, die Finanzinstrumente herstellen, neben dem Standard EU PRIIP KID, das derzeit als gleichwertig mit dem FinSA KID angesehen wird, ein FinSA-spezifisches KID zu erstellen, das die Schweizer Anforderungen erfüllt.