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seit 10. März 2021 ist die Transparenzverordnung SFDR (EU 2019/2088)) in Kraft, welche ab dem 1. Januar 2022 den Art. 20, Absätze 1 bis 3 der Transparenzverordnung (EU 2019/2088) auch SFDR genannt, in Kraft treten lässt.
Da zum heutigen Zeitpunkt noch keine periodischen Berichte nach der technischen Regulierungsstandards (RTS) zur Verfügung stehen, bietet cleversoft folgende Produktübersicht an:
Was bedeutet das auf Ebene der Versicherungsprodukte – in Verbindung mit Artikel 28 u. 29 der RTS?
Gemäß Art. 28 und 29 der finalen RTS muss die Versicherungsgesellschaft dem Kunden eine Liste mit allen Investitionen innerhalb des Multi Option Produktes, die soziale oder nachhaltige Eigenschaften fördern bzw. ein nachhaltiges Investment zum Ziel haben zur Verfügung stellen. Diese Auflistung soll die jeweilige Kategorie des Investments beinhalten (Art. 8 oder 9) und den Anteil an Investment Options innerhalb der 2 Kategorien verhältnismäßig zu allen Investment Options, die in diesem Produkt angeboten sind.
Laut der SFDR sind vorvertragliche und periodische Berichte für Multi Option Produkte nicht gefordert (siehe (Art. 72 f. RTS) & FAQ vom GDV (Nr. 60)). Jedoch wird für die Erfüllung von Artikel 28 / 29 der RTS, welche vorsichtlich ab 01.07.2022 in Kraft treten, eine Übersicht aller möglichen nachhaltigen Anlageoptionen pro Versicherungsprodukt gefordert. Hierzu bietet cleversoft an, die oben aufgeführte Übersichtsliste auch je Versicherungsprodukt/Tarif zu generieren. Zudem kann in die oben genannte Übersicht noch die Information über den „Anteil der Art. 8 und 9 Produkte verhältnismäßig zu allen Investitionen in diesem Produkt“ hinzugefügt werden.
Wenn Sie mehr über die neuesten Anforderungen der Transparenz- und SFDR-Verordnung (EU 2019/2088) erfahren möchten, sprechen Sie mit einem unserer Compliance-Experten Falls Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, besuchen Sie gerne support.clever-soft.com oder kontaktieren Sie ihr(e) Kundenberater(in).