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Seit den Pariser Vereinbarungen im Jahr 2015 arbeitet der Europäische Rat an einem europäischen Green Deal. Dieser umfasst mehrere Facetten wie die „Farm to Fork“-Strategie, die Europäische Industriestrategie, den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, Batterien und Abfallbatterien sowie die Strategie für nachhaltige Chemikalien.
Der Aktionsplan für nachhaltige Finanzen ist speziell darauf ausgerichtet, die Finanzbranche in den Green Deal einzubeziehen. Es wurde eine EU-Taxonomie verfasst, aus der sich die Richtlinie über die Offenlegung von Finanzdaten (SFDR) und die Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) entwickelten. Die nun beschlossene Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) wird die NFRD ersetzen.
Im Gegensatz zur NFDR betrifft die CSRD nicht nur Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIEs). Auch weite Teile des Mittelstands sind zukünftig berichtspflichtig. Die wichtigsten Eckpunkte:
Der Rat hat die Richtlinie unterzeichnet und im EU-Amtsblatt veröffentlicht, so dass sie 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft treten wird. Konkretisiert wird die CSRD durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), deren Veröffentlichung für Q2/2023 angekündigt ist. Das Inkrafttreten der einzelnen Vorschriften ist sukzessive für einen Zeitraum von 2024 bis 2028 vorgesehen.
cleversoft behält die weiteren Entwicklungen rund um CSRD im Blick. Wir erwarten in Kürze weitere Informationen darüber, wie die Richtlinie in unsere Melde-Tools zu integrieren ist.
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