Am 10. November 2022 hat das Europäische Parlament die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) mit 525 Ja-Stimmen, 60 Nein-Stimmen und 28 Enthaltungen angenommen. Auch mittelständische Unternehmen werden damit ab 2025 berichtspflichtig. Die ersten Entwürfe zur Ausgestaltung wurden bereits veröffentlicht; das Team von cleversoft Supervisory Reporting prüft diese derzeit. Mit diesem Blog-Beitrag möchten wir Ihnen einen Überblick über die Hintergründe und den aktuellen Stand geben
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Europäischer Kontext
Seit den Pariser Vereinbarungen im Jahr 2015 arbeitet der Europäische Rat an einem europäischen Green Deal. Dieser umfasst mehrere Facetten wie die “Farm to Fork”-Strategie, die Europäische Industriestrategie, den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, Batterien und Abfallbatterien sowie die Strategie für nachhaltige Chemikalien.
Der Aktionsplan für nachhaltige Finanzen ist speziell darauf ausgerichtet, die Finanzbranche in den Green Deal einzubeziehen. Es wurde eine EU-Taxonomie verfasst, aus der sich die Richtlinie über die Offenlegung von Finanzdaten (SFDR) und die Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) entwickelten. Die nun beschlossene Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) wird die NFRD ersetzen.

Erweiterter Anwendungsbereich
Im Gegensatz zur NFDR betrifft die CSRD nicht nur Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIEs). Auch weite Teile des Mittelstands sind zukünftig berichtspflichtig. Die wichtigsten Eckpunkte:
- Unternehmen müssen über die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf das Klima und auf die Menschenrechte berichten.
- Hierfür setzt die CSRD branchenunabhängige, branchenspezifische und unternehmensspezifische Standards (Unternehmenstyp).
- Ab 2025 gelten die Berichtspflichten für alle Unternehmen, die 2 der 3 folgenden Kriterien erfüllen: 40 Mio. Euro Umsatz, 20 Mio. Euro Bilanzsumme und 250 Mitarbeiter.
- Börsennotierte kleinere Unternehmen werden ab 2026 ebenfalls berichtspflichtig.
- Auch Nicht-EU-Unternehmen, die in der EU in erheblichem Umfang tätig sind (Umsatz über 150 Mio. EUR in der EU), müssen die Anforderungen erfüllen.
- Die Berichterstattung muss von einem externen Wirtschaftsprüfer geprüft werden.
- Die Berichte müssen auch in digitaler Form verfügbar sein.
Die nächsten Schritte
Der Rat hat die Richtlinie unterzeichnet und im EU-Amtsblatt veröffentlicht, so dass sie 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft treten wird. Konkretisiert wird die CSRD durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), deren Veröffentlichung für Q2/2023 angekündigt ist. Das Inkrafttreten der einzelnen Vorschriften ist sukzessive für einen Zeitraum von 2024 bis 2028 vorgesehen.
cleversoft behält die weiteren Entwicklungen rund um CSRD im Blick. Wir erwarten in Kürze weitere Informationen darüber, wie die Richtlinie in unsere Melde-Tools zu integrieren ist.
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