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Das Europäische Forum für nachhaltige Investitionen (Eurosif) fordert die Europäische Kommission dazu auf, ihren Entwurf der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) zu überdenken. Denn dieser entspricht nach Auffassung der Organisation nicht den ambitionierten Zielen des im November 2022 veröffentlichten Vorschlags der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG).


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Am Freitag, dem 9. Juni, hat die Europäische Kommission den Entwurf eines delegierten Rechtsakts veröffentlicht, der den Inhalt der ersten Reihe der Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) festlegt. Damit hat die Kommission den Forderungen der im Dezember 2022 angenommenen Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) Folge geleistet.   

Das European Sustainable Investment Forum (Eurosif) äußert hierzu jedoch Bedenken. Die Organisation ist besorgt über die Aufnahme einer Wesentlichkeitsprüfung , denn diese würde Unternehmen die Möglichkeit geben, ganze Abschnitte ihrer Nachhaltigkeitsangaben auszuschließen. Damit widerspräche der Vorschlag der EFRAG-Empfehlung, dass Nachhaltigkeitsangaben immer als wesentlich angesehen werden sollten. So würden die Bemühungen untergraben, Datenlücken zu schließen sowie die Qualität und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsangaben zu verbessern.  

Sollte der Entwurf des Delegierten Rechtsakts in seiner jetzigen Form angenommen werden, würde er die Wirksamkeit der CSRD und des EU-Rahmens für nachhaltige Finanzen schwächen. Schließlich wären Investoren und Finanzmarktteilnehmer auf verlässliche und vergleichbare nachhaltigkeitsbezogene Angaben angewiesen, um fundierte Anlageentscheidungen zu treffen und die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen, betont Eurosif. Darüber hinaus widerspräche die Forderung nach einer Wesentlichkeitsprüfung für wichtige Klimaangaben – wie Treibhausgasemissionen, Klimaziele und Übergangspläne – dem Engagement der Europäischen Kommission für die Ziele des europäischen Green Deals und des EU-Klimarechts. 

Die Freiwilligkeit bestimmter Angaben wird ebenfalls in Frage gestellt, wie z. B. die Erklärung, warum ein Nachhaltigkeitsthema nicht als wesentlich angesehen wird, oder Angaben zur biologischen Vielfalt und zur eigenen Belegschaft eines Unternehmens. Die Organisation sieht es als notwendig an, dass die Europäische Kommission ihre Änderungen überdenkt und sich an die endgültigen EFRAG-Empfehlungen hält. Schließlich wären diese das Ergebnis eines Kompromisses zwischen Erstellern, Finanzmarktteilnehmern, Investoren und der Zivilgesellschaft. 

Zusammenfassend fordert Eurosif von der Europäische Kommission: 

  1. Die Beibehaltung der verpflichtenden Indikatoren und Themen für die Klimaberichterstattung, einschließlich Treibhausgasemissionen, Klimaziele und Übergangspläne.
  1. Die Beibehaltung der obligatorischen Offenlegung von Umwelt- und Sozialdaten, die für die Einhaltung von Vorschriften wie der Verordnung über die Offenlegung von Informationen über nachhaltige Finanzen (SFDR), der Benchmark-Verordnung, der delegierten Rechtsakte zur Klimabenchmark und der Offenlegungsanforderungen der dritten Säule erforderlich sind.
  1. Das Überdenken des freiwilligen Charakters bestimmter Angaben, einschließlich der Erklärungen, warum ein Nachhaltigkeitsthema nicht als wesentlich angesehen wird, sowie der Angaben zur biologischen Vielfalt und zur eigenen Belegschaft eines Unternehmens.

Das cleversoft RegWatch Team behält die diesbezüglichen Entwicklungen im Blick und informiert Sie über eventuell daraus folgenden Konsequenzen. Wenn Sie Fragen zum Thema ESRS oder ESG-Reporting haben, kontaktieren Sie uns gerne jederzeit.