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In der letzten Woche wurden mehrere Beschlüsse zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), genauer zu den damit verbundenen Reportingstandards ESRS, gefasst.
Die CSRD, die Anfang 2024 in Kraft treten soll, stellt eine wesentliche Überarbeitung der Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) von 2014 dar, die derzeit als Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Europäischen Union dient. Diese neuen Vorschriften werden den Anwendungsbereich deutlich erweitern und mehr als 50.000 Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichten, im Gegensatz zu den derzeit 12.000. Darüber hinaus wird die CSRD umfassendere Berichtskriterien einführen, die sich auf die Umweltauswirkungen eines Unternehmens, die Einhaltung von Menschenrechten und sozialen Standards sowie auf nachhaltigkeitsbezogene Risiken beziehen.
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) legen fest, nach welchen Vorschriften und Kriterien die Unternehmen über Nachhaltigkeitsfaktoren wie Auswirkungen, Chancen und Risiken berichten müssen. Die Standards stehen im Einklang mit der CSRD und wurden im Juli 2024 offiziell angenommen. Doch nun gab es erneut Diskussionen:
Der parlamentarische Antrag, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) generell zu vereinfachen, wurde abgelehnt. Die Standards sollen wie geplant Anfang 2024 in Kraft treten. Jedoch besteht die Möglichkeit, dass einige branchenspezifische Standards erst später eingeführt werden.
Unser Regulatory Watch Team behält die Entwicklungen rund um die CSRD und die ESRS weiterhin im Blick. Wir informieren Sie, sobald es Neuigkeiten gibt oder Handlungsbedarf besteht.
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