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In der letzten Woche wurden mehrere Beschlüsse zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), genauer zu den damit verbundenen Reportingstandards ESRS, gefasst.


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In der letzten Woche wurden mehrere Beschlüsse zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), genauer zu den damit verbundenen Reportingstandards ESRS, gefasst.

Die CSRD, die Anfang 2024 in Kraft treten soll, stellt eine wesentliche Überarbeitung der Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) von 2014 dar, die derzeit als Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Europäischen Union dient. Diese neuen Vorschriften werden den Anwendungsbereich deutlich erweitern und mehr als 50.000 Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichten, im Gegensatz zu den derzeit 12.000. Darüber hinaus wird die CSRD umfassendere Berichtskriterien einführen, die sich auf die Umweltauswirkungen eines Unternehmens, die Einhaltung von Menschenrechten und sozialen Standards sowie auf nachhaltigkeitsbezogene Risiken beziehen.

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) legen fest, nach welchen Vorschriften und Kriterien die Unternehmen über Nachhaltigkeitsfaktoren wie Auswirkungen, Chancen und Risiken berichten müssen. Die Standards stehen im Einklang mit der CSRD und wurden im Juli 2024 offiziell angenommen. Doch nun gab es erneut Diskussionen:

  1. Am 12. Oktober reichten über 40 Mitglieder des Europäischen Parlaments einen Entschließungsantrag ein, in dem sie die Ablehnung der kürzlich verabschiedeten Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) forderten. Stattdessen schlugen sie vor, einfachere und weniger umfassende Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen einzuführen.
  2. Am 18. Oktober stimmte das Europäische Parlament über den oben genannten Antrag auf Ablehnung der vorgeschlagenen Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) ab. Der Ablehnungsantrag fand keine Mehrheit, da die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) die aktive Beteiligung des Privatsektors am Streben nach einer nachhaltigen und gerechten Wirtschaft befürworteten. Der ESRS soll noch vor Jahresende in Kraft treten und verlangt von großen Unternehmen, dass sie ab Anfang 2024 die Nachhaltigkeit ihrer Geschäftstätigkeit nach den ESRS-Kriterien offenlegen.
  3. Am 17. Oktober hat die Kommission in ihrer Strategie für langfristige Wettbewerbsfähigkeit das Ziel formuliert, den Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit den Berichterstattungspflichten um 25 % zu verringern und gleichzeitig sicherzustellen, dass die grundlegenden politischen Ziele der entsprechenden Initiativen nicht beeinträchtigt werden. Einige der Vorschläge beinhalten eine Verlängerung des Zeitrahmens für die Einführung branchenspezifischer Standards. Mehr dazu im Arbeitsprogramm der Kommission für 2024: Delivering today and preparing for tomorrow.

Der parlamentarische Antrag, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) generell zu vereinfachen, wurde abgelehnt. Die Standards sollen wie geplant Anfang 2024 in Kraft treten. Jedoch besteht die Möglichkeit, dass einige branchenspezifische Standards erst später eingeführt werden.

Unser Regulatory Watch Team behält die Entwicklungen rund um die CSRD und die ESRS weiterhin im Blick. Wir informieren Sie, sobald es Neuigkeiten gibt oder Handlungsbedarf besteht.

Wenn Sie Fragen zum Thema Nachhaltigkeitsreporting oder zu unseren automatisierten Lösungen haben, kontaktieren Sie uns gerne.