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Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 16. Dezember 2021 ihre endgültigen Leitlinien zur Zusammenarbeit zwischen Finanz-Aufsichtsbehörden, den Aufsichtsbehörden für die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) und die zentralen Meldestellen im Einklang mit den Bestimmungen der Eigenkapitalrichtlinie (CRD) bzgl. Dem Austausch von Informationen in Bezug auf Geldwäsche/CFT.
Ein starker Regulierungs- und Aufsichtsrahmen für die Aufdeckung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung („AmL/CFT-Rahmen“), der wirksam umgesetzt wird, ist von wesentlicher Bedeutung, um die Sicherheit und Solidität der im Finanzsektor tätigen Institute sowie die Integrität und Stabilität des Finanzsystems als solches zu gewährleisten. Die Ergebnisse Prüfungen der EBA zeigen jedoch, dass in Ermangelung spezifischer rechtlicher Verpflichtungen zur Zusammenarbeit und aufgrund des Fehlens von Kooperationsvereinbarungen diese Zusammenarbeit und dieser Informationsaustausch in der Praxis nicht immer stattfinden, was die eindeutige Notwendigkeit gemeinsamer Leitlinien in diesem Bereich unterstreicht.
Unser Regulatory Watch überwacht aufmerksam diese Leitlinien für die Zusammenarbeit. Im Moment sind keine direkten Änderungen an unseren Dienstleistungen erforderlich. Die Richtlinien könnten jedoch neue Vorschriften, überarbeitete Vorschriften und/oder Berichtspflichten auslösen. Wir werden Sie über diesbezügliche Änderungen auf dem Laufenden halten und insbesondere auch darüber, wie sich dies auf unsere Dienstleistungen auswirken kann.
Diese Richtlinien gelten ab dem 1. Juni 2022.