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Die Europäische Kommission hat die lang erwarteten technischen Regulierungsstandards (RTS) für die Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte (SFDR) angenommen.


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Die Europäische Kommission hat am 6. April 2022 die technischen Regulierungsstandards (RTS) für die Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzinstrumente (Sustainable Finance Disclosures Regulation – SFDR) 2019/2088 angenommen.

In der folgenden Tabelle finden Sie die angenommenen Dokumente für die delegierte Verordnung und den jeweiligen Anhang:

Was sind die nächsten Schritte?

Wie in der gemeinsamen Erklärung der Aufsichtsbehörden vom 25. März 2022 dargelegt, haben das Europäische Parlament oder der Ratnach der Annahme der RTS das Recht, innerhalb einer Frist von drei Monaten ab dem Datum der Bekanntgabe der Annahme der delegierten Verordnung der Kommission Einwände gegen den Entwurf der RTS zu erheben. Daher kann die delegierte Verordnung der Kommission von dem RTS-Entwurf in den Abschlussberichten der ESAs vom 4. Februar und 22. Oktober 2021 abweichen.

Welche Auswirkungen hat dies auf unseren SFDR-Dienst?

In Bezug auf die RTS-Anforderungen der Stufe 2 bietet cleversoft standardisierte Dienstleistungen für den gesamten Umfang der relevanten SFDR-Offenlegungsanforderungen an. Cleversoft hat bereits erste periodische und vorvertragliche Offenlegungen auf der Grundlage der RTS-Vorlagen implementiert und hat erste Kunden, die diese in der Zwischenzeit in ihrem Tagesgeschäft nutzen.

Wir überprüfen derzeit die angenommenen Vorlagen und werden unsere bestehenden Vorlagen entsprechend anpassen. Unser Regulatory Watch Team verfolgt die Entwicklung der SFDR-Anforderungen genau und wird Sie informieren, sobald weitere Aktualisierungen verfügbar sind.

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