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Vor kurzem hat die EBA die Ergebnisse ihrer Bewertung der Ansätze der zuständigen Behörden bei der Beaufsichtigung von Banken im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung veröffentlicht. Wir haben die ersten Arbeiten zur Erstellung einer Zusammenfassung der relevanten Ergebnisse abgeschlossen. Lesen Sie die Zusammenfassung oder antworten Sie auf diese E-Mail, um mehr über diese Ergebnisse zu erfahren.


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Die EBA hat soeben die Ergebnisse ihrer Bewertung der Ansätze der zuständigen Behörden bei der Aufsicht über Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung in ihrem jeweiligen Bankensektor veröffentlicht.

Seit die EBA 2019 mit diesen Überprüfungen begonnen und ihre Leitlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verschärft hat, haben die nationalen Aufsichtsbehörden sinnvolle Reformen zur Verbesserung der Aufsicht über Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verabschiedet. Die EBA stellte jedoch fest, dass in wichtigen Bereichen wie der Ermittlung und Bewertung von ML/TF-Risiken noch erhebliche Herausforderungen bestehen.

Wir freuen uns, die verschiedenen Punkte im Folgenden zusammenfassen zu können.

Allgemeine Feststellungen:

Hinsichtlich der Herausforderungen und Mängel hebt die EBA die folgenden Kernpunkte hervor:

Da diese Punkte die Umsetzung eines wirksamen risikobasierten Ansatzes für die AML/CFT-Aufsicht behindert haben, hat die EBA den zuständigen Behörden empfohlen

  1. auf nationaler Ebene weiterhin mit verschiedenen nationalen Behörden wie der FIU, den Strafverfolgungsbehörden, den Steuerbehörden und ggf. der Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten und
  2. auf internationaler Ebene Strategien für die internationale Zusammenarbeit bei der Aufsicht einführen, um proaktiv und reaktiv mit den zuständigen Behörden in der EU und in Drittländern zusammenzuarbeiten.

Insgesamt stellte die EBA fest, dass die meisten zuständigen Behörden trotz dieser Herausforderungen auf dem richtigen Weg sind und sich verpflichtet haben, ihren Ansatz zur Überwachung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu stärken.

Unser Regulatory Watch verfolgt die diesbezüglichen Bemühungen der EBA sowie die Umsetzung der formalisierten Leitlinien genau. Derzeit sind keine direkten Änderungen an unseren Dienstleistungen erforderlich.

Die Leitlinien könnten jedoch neue oder überarbeitete Vorschriften und/oder Meldepflichten nach sich ziehen. Wir werden Sie über alle diesbezüglichen Änderungen und deren mögliche Auswirkungen auf unsere Dienstleistungen auf dem Laufenden halten.

Da diese Bemühungen noch im Gange sind, nennt die EBA keine Fristen oder konkreten Termine für ihre bevorstehenden Maßnahmen, die mit den oben genannten Punkten in Zusammenhang stehen oder nicht.

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