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Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON) und der Rat der Europäischen Union haben kürzlich vereinbart, die Übergangsfrist für die UCITS PRIIP KID-Anforderung bis Ende 2021 zu verlängern.
Die OGAW-Übergangsfrist sollte ursprünglich am 31. Dezember 2019 enden. Anschließend wurde die Frist bis zum 31. Dezember 2021 verlängert und nun auf den 30. Juni 2022 verschoben, um mit dem geplanten Inkraftsetzungsdatum der von der EU-Kommission verabschiedeten PRIIP RTS-Änderungen2 kongruent zu sein.
Um den Verwaltungsgesellschaften von OGAW und AIF Lösungen genügend Zeit zu geben, sich auf die Pflicht zur Erstellung eines PRIIP KID vorzubereiten, ändern ECON und der EU Rat erneut folgende Regelungen, um eine Übergangsfristverlängerung bis zum 31. Dezember 2022 zu gewährleisten:
Das endgültige Gesetz zur Verlängerung steht noch unter der formellen Zustimmung des EU-Parlaments und soll bis Ende 2021 verabschiedet werden.
Nach unserer Analyse deckt die Verlängerung der Übergangsfrist OGAW und AIF ab. Die finalisierten, durch die EU-Kommission verabschiedeten und dem Parlament Anfang 2021 vorgeschlagen EU PRIIP RTS-Änderungen sollen jedoch weiterhin am 1. Juli 2022 in Kraft treten. Dies bedeutet, dass die bestehenden PRIIP Hersteller, die unter die PRIIP KID-Verpflichtungen fallen (z.B. Hersteller von OTC oder strukturierten Produkten) weiterhin für die Aktualisierung der PRIIP KIDs ab 1. Juli 2022 gemäß den aktualisierten RTS-Anforderungen vorbereitet sein müssen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die RPIIP RTS-Änderungen mit einer Änderung des Durchsetzungsdatums ebenfalls verschoben werden, sobald der Vorschlag im EU-Parlament abgestimmt wird.
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