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Nach einer Reihe prominenter Fälle von mutmaßlicher Geldwäsche bei EU-Kreditinstituten kam die Europäische Kommission im Juli 2019 zu dem Schluss, dass Reformen notwendig sind, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wirksamer und effizienter zu bekämpfen.


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Nach einer Reihe prominenter Fälle von mutmaßlicher Geldwäsche bei EU-Kreditinstituten kam die Europäische Kommission zu dem Schluss, dass Reformen notwendig sind, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wirksamer und effizienter zu bekämpfen (AML/CFT).

Am 7. Mai 2020 legte die Europäische Kommission einen Maßnahmenpaket vor, und zielt darauf ab, die EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu stärken. Dieser Aktionsplan beruht auf sechs Prioritäten oder Säulen:

  1. Gewährleistung einer wirksamen Umsetzung der EU-Vorschriften über Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;
  2. Erarbeitung eines einheitlichen EU-Regelwerks für AML /CFT;
  3. Einrichtung einer AML/CFT-Ausicht auf EU-Ebene;
  4. Einrichtung eines Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus für die zentralen
  5. Meldestellen der Mitgliedstaaten;
  6. Durchsetzung strafrechtlicher Bestimmungen und Informationsaustausch auf EU-Ebene;

Stärkung der globalen Rolle der EU im Kontext der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Die dritte Säule zielt auf die Einrichtung der EU-Geldwäschebekämpfungsbehörde (AMLA) ab. Die AMLA soll die nationalen Aufsichtsbehörden bei der Verbesserung der AML/CFT-Aufsicht unterstützen, die gegenwärtig aufgrund erheblicher Unterschiede bei den Ressourcen und Praktiken in den Mitgliedstaaten strategische Mängel aufweist. Die AMLA soll zum zentralen Element eines integrierten Systems der nationalen AML/CFT-Aufsichtsbehörden werden, das aus dem AMLA selbst und den nationalen Aufischtsbehören und zentralen Meldestellen bestehen wird.

 

Die Aufgaben der AMLA

  1. Direkte Aufsicht und Entscheidungskompetenz gegenüber einigen der risikoreichsten grenzüberschreitend tätigen Unternehmen des Finanzsektors.
  2. Überprüfung und Koordinierung der nationalen Aufsichtsbehörden und Unterstützung dieser Behörden, um ihre Effizienz bei der Durchsetzung des einheitlichen Regelwerks zu erhöhen und einheitliche und hochwertige Aufsichtsstandards, Ansätze und Risikobewertungsmethoden zu gewährleisten (Säulen 1 und 2).
  3. Koordinierung von Peer-Reviews für Nicht-Finanzaufsichtsbehörden und Aufforderung an diese, mögliche Verstöße zu untersuchen.
  4. Verbesserung des Informationsaustauschs und der Zusammenarbeit zwischen den zentralen Meldestellen (Säule 4). Entwurf und Umsetzung regulatorisch technischer Standards, Richtlinien und Empfehlungen.
  5. Beratung der Kommission und der Mitgesetzgeber zu vielen Aspekten der AML/CFT-Politik, einschließlich der Risiken im Zusammenhang mit Gerichtsbarkeiten außerhalb der Union.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Falls die nationale Aufsichtsbehörde (DNB) keine angemessenen Maßnahmen zur Behebung Compliance-Verstöße ergriffen hat, kann die AMLA die Aufsicht über Ihr Unternehmen übernehmen, sofern Probleme bei der Erfüllung der Compliance aufgetreten sind.

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