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Nach einer Reihe prominenter Fälle von mutmaßlicher Geldwäsche bei EU-Kreditinstituten kam die Europäische Kommission zu dem Schluss, dass Reformen notwendig sind, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wirksamer und effizienter zu bekämpfen (AML/CFT).
Am 7. Mai 2020 legte die Europäische Kommission einen Maßnahmenpaket vor, und zielt darauf ab, die EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu stärken. Dieser Aktionsplan beruht auf sechs Prioritäten oder Säulen:
Stärkung der globalen Rolle der EU im Kontext der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Die dritte Säule zielt auf die Einrichtung der EU-Geldwäschebekämpfungsbehörde (AMLA) ab. Die AMLA soll die nationalen Aufsichtsbehörden bei der Verbesserung der AML/CFT-Aufsicht unterstützen, die gegenwärtig aufgrund erheblicher Unterschiede bei den Ressourcen und Praktiken in den Mitgliedstaaten strategische Mängel aufweist. Die AMLA soll zum zentralen Element eines integrierten Systems der nationalen AML/CFT-Aufsichtsbehörden werden, das aus dem AMLA selbst und den nationalen Aufischtsbehören und zentralen Meldestellen bestehen wird.
Die Aufgaben der AMLA
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Falls die nationale Aufsichtsbehörde (DNB) keine angemessenen Maßnahmen zur Behebung Compliance-Verstöße ergriffen hat, kann die AMLA die Aufsicht über Ihr Unternehmen übernehmen, sofern Probleme bei der Erfüllung der Compliance aufgetreten sind.