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EIOPA hat den offiziellen Entwurf der ITS-Änderungen für die Berichterstattung zum Jahresende 2023 (das im Jahr 2024 stattfindet) veröffentlicht und der Europäischen Kommission vorgelegt. Die darin skizzierten Änderungen werden als Teil der EIOPA Taxonomy 2.8 umgesetzt.
Die endgültigen Änderungen, die aus der öffentlichen Konsultation zu diesem Thema hervorgingen und in den ersten öffentlichen Arbeitsentwurf der EIOPA Taxonomy 2.8 eingeflossen sind, belaufen sich auf etwa 80 überarbeitete, 40 neue und 30 entfernte Vorlagen sowie fast 150 neue Dropdowns. In dem Workshop „Taxonomy meets market“ am 6. April ist EIOPA auf die Bedenken eingegangen, dass die Umsetzungsfristen für die Änderungen und das Inkrafttreten von IFRS 17 gleich lang sind. Eine Verschiebung wird zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht in Betracht gezogen, da EIOPA erklärt hat, dass die Änderungen die regulatorische Belastung durch Solvency II verringern werden und die Auswirkungen auf die Berichterstattung voraussichtlich nicht wesentlich sein werden.
Die wichtigsten Änderungen lassen sich in mehrere Teile unterteilen – Änderungen der Einstiegspunkte, neue Vorlagen und gelöschte Vorlagen.
Einstiegspunkte
Die bemerkenswerteste Änderung in der Taxonomie 2.8 besteht darin, dass die Meldepunkte für die jährliche Finanzstabilitätsmeldung, einschließlich der Meldepunkte Jährliches Finanzstabilitätssolo(afs), Gruppe(afg) und Zweigstellen in Drittländern(afb), dauerhaft aus der Meldung entfernt wurden.
Die Meldepunkte der EZB waren in der ersten Version des öffentlichen Arbeitsentwurfs nicht enthalten, werden aber voraussichtlich in den zweiten öffentlichen Arbeitsentwurf aufgenommen, der im Juni veröffentlicht wird.
Gelöschte Vorlagen
Die folgenden Vorlagen wurden dauerhaft aus der Berichterstattung entfernt:
Die neuen Vorlagen lassen sich in mehrere große Kategorien einteilen:
Grenzüberschreitendes Geschäft: Die neuen Vorlagen S.04.03, S.04.04 und S.04.05 für das grenzüberschreitende Geschäft wurden hinzugefügt und ersetzen die Vorlagen S.04.01 – Tätigkeit nach Ländern und S.05.02 – Prämien, Schäden und Aufwendungen nach Ländern. Vorlage S.04.03 enthält eine Liste der versicherungstechnischen Einheiten einschließlich einer Liste aller EWR- und Nicht-EWR-Zweigniederlassungen des Versicherungsunternehmens, Vorlage S.04.04 konzentriert sich auf den Ort der Versicherungstätigkeit und Vorlage S.04.05 auf den Ort des Risikos. Die Einzelheiten werden auf der Grundlage des Risikostandorts und auf der Ebene der einzelnen Länder für das EWR- und das Nicht-EWR-Geschäft aufgeteilt. Darüber hinaus wurde ein risikobasierter Schwellenwert von 5 % der gebuchten Bruttoprämien auf S.04.05 eingeführt.
Mit dem Klimawandel verbundene Risiken für Investitionen: Die neue Vorlage S.06.04 – Climate change-related risks to investments besteht aus nur vier Zellen, die die Informationen in physische und Übergangsrisiken unterteilen:
Die KPIs können nach eigenen Methoden berechnet werden, und die EIOPA-Regeln zur Verhältnismäßigkeit gelten weiterhin, d.h. wenn das Unternehmen im ORSA-Bericht erklären kann, warum diese Risiken nicht wesentlich sind. Es ist jedoch erwähnenswert, dass die Vorlage S.06.02 – Liste der Vermögenswerte ebenfalls um zusätzliche Spalten für die Berichterstattung über Klimarisiken ergänzt wurde.
Analyse der Nichtlebensverpflichtungen: Um die Sichtbarkeit der Aufsicht über Nichtlebensprodukte zu erhöhen, hat EIOPA die Vorlage S.14.02 hinzugefügt; die Informationen über die Anzahl der Verträge, die gebuchten Prämien, Provisionen, gezahlte Schäden, Land und Informationen über die Anzahl der Versicherten sind pro LoB und Produktkategorie zu melden.
Cyber-Risikoversicherung: Es wurde eine neue Vorlage S.14.03 für Produkte hinzugefügt, die Cyber-Risiken abdecken, einschließlich Informationen über den Zielmarkt (B2B oder Privatpersonen) und die Art des abgedeckten Schadens, Informationen darüber, ob Cyber-Risiken die Hauptkomponente der Police oder ein Zusatz sind und welche Arten von Cyber-Risiken abgedeckt sind
Interne Modellvorlagen: Mehrere neue Vorlagen ersetzen die S.25.02/S.25.03 für interne Modellberichterstatter, eine für jedes Risikomodul:
EIOPA hat angekündigt, dass sie die spezifischen internen Modellvorlagen von mehreren NCAs verwendet und in die neuen Solvency II-Meldevorlagen integriert hat. Daher wird von den NCAs erwartet, dass sie die spezifischen IM-Vorlagen wo immer möglich eliminieren, damit keine doppelte Berichterstattung verlangt wird.
Diese Vorlagen werden auf der Grundlage der Verfügbarkeit entsprechend der Architektur des internen Modells und des Risikoprofils gemeldet, wenn dies mit angemessenem Aufwand möglich ist. Die zu meldenden Daten werden zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden und den Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen vereinbart.
Vorlagen für konzerninterne Transaktionen: Die Vorlagen aus der Reihe S. 36 (S.36.01 – S.36.05) wurden an die FICO-Tabellen angepasst, so dass in allen Vorlagen zusätzliche Informationen erforderlich sind. Die Tabellen in einigen der Vorlagen haben sich so stark geändert, dass sie als völlig neu gekennzeichnet sind.
Vorlagen für Risikokonzentrationen: Die S.37-Reihe wurde ebenfalls an die FICO angeglichen und spiegelt Verbesserungen und Erkenntnisse aus der Datenanalyse der EIOPA und den Erfahrungen der letzten Jahre wider.
In S.37.01 wurde ein neuer Ansatz verwendet – die Tabelle besteht aus Forderungen nach Gegenpartei (und nicht nach Posten), nach dem Wert der Forderungen in jeder Art von Instrument, das in der Vorlage aufgeführt ist) nach einzelnen Gegenparteien außerhalb des Anwendungsbereichs der Gruppe. Es sollten nur wesentliche Forderungen aufgeführt werden.
Die neuen Vorlagen S.37.02 und S.37.03 bestehen aus zusammenfassenden Tabellen nach den wichtigsten Faktoren – Währung, Branche, Land, Anlageklasse und Rating – auf der Grundlage aller Engagements der Gruppe gegenüber Dritten, einschließlich wesentlicher und nicht wesentlicher Engagements.
Wie üblich werden unsere Dienste kontinuierlich mit jeder neuen Version der EIOPA-Taxonomie aktualisiert. Speziell für die Taxonomie 2.8 werden wir aufgrund der großen Anzahl von Änderungen die neuen Änderungen implementieren, sobald sie endgültig sind, und Sie in der Zwischenzeit über Zwischenversionen auf dem Laufenden halten.
Das vollständige Business-Paket für alle Vorlagen finden Sie hier.
Die kommentierten Vorlagen sind hier zu finden.