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Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben am 10. Mai 2022 eine offizielle Erklärung veröffentlicht, die sich mit der Qualität der narrativen Beschreibungen im Abschnitt „Was ist dieses Produkt? Abschnitt der Basisinformationsdokumente (KIDs).
Die ESA weisen darauf hin, dass der Abschnitt „Um welche Art von Produkt handelt es sich?“ größtenteils einen „Freitext“-Abschnitt handelt, was bislang dazu geführt hat, dass die PRIIP-Hersteller teilweise unterschiedliche Ansätze verfolgen – darunter auch Ansätze, die nicht den Zielen des BIB entsprechen.
Vorrangiges Ziel des BIB ist es, Kleinanleger mit fairen, genauen, verständlichen und nicht irreführenden Informationen zu versorgen. l Dabei sollte stets eine präzise, verständliche Sprache gewählt werden.
Für jeden der vier Produkt-Unterabschnitte der BIB-Produkte „Art“, „Ziele“, „Kleinanleger-Zielgruppe“ und „Laufzeit“ – legen die ESA Beispiele für schlechte Praktiken sowie ihre Empfehlungen für Verbesserungen vor.
Nachstehend finden Sie unsere detaillierte Analyse und eine Zusammenfassung der Empfehlungen pro Kategorie.
Es ist hervorzuheben, dass die ESA in allen Fällen ähnliche Probleme bezüglich der Zweckmäßigkeit der Beschreibungen feststellen.
Die ESA-Aufsichtserklärung warnt davor, dass ein großer Teil der BIB nur die allgemeine rechtliche Kategorie des Produkts genannt wird. Damit ist zwar die direkte regulatorische Anforderung erfüllt, aber der Nutzen für potenzielle Kleinanleger ist begrenzt . Beschreibungen, die es Kleinanlegern nicht ermöglichen, Produkte richtig zu unterscheiden und zu vergleichen sind nicht geeignet.
Die ESA empfehlen daher den Herstellern, die Gattung des Produkts kurz, prägnant und leicht verständlich darzustellen sowie eine rechtliche Terminologie zu wählen, welche die Art des Produkts so konkret wie möglich fasst.
Darüber hinaus sollten die Hersteller der KIDs erwägen, darauf hinzuweisen, dass das Produkt von der Wertentwicklung des Basiswerts bzw. der Basiswerte abhängt. Falls ein Kapitalschutz besteht, sollte der geschützte Betrag angegeben werden; zusammen mit der Information, dass dieser Schutz sich nur auf das Marktrisiko bezieht und die Zahlungsunfähigkeit des Herstellers nicht abdeckt.
Zu diesen Unterabschnitten führen die ESA die meisten Beispiele für schlechte Praktiken sowie Empfehlungen auf:
Die ESA stellt fest, dass die Hersteller alle regulatorisch vorgeschriebenen Aspekte in Bezug auf die Bestimmung der Zielinvestoren abdecken müssen, d.h. die Kundenkenntnisse, die Präferenz für den Anlagehorizont und die Verlusttragfähigkeit. Die Erwartung der ESA ist, dass die Beschreibungen nicht zu allgemein oder unklar und eher produktspezifisch sind. Wenn Bezeichnungen oder Kategorien verwendet werden, um Klassen der oben genannten Aspekte zu beschreiben, sollten diese klar definiert und von Kleinanlegern verstanden werden, z. B. ist es für einen Anleger schwierig zu entscheiden, ob sein Wissen als „ausreichend“ eingestuft wird.
Als spezifischere Empfehlungen schlägt die ESA vor, dass sich der Anlagehorizont auf einen konkreten Zeitrahmen oder eine Klasse des Anlagehorizonts beziehen und die Verwendung allgemeiner Beschreibungen wie „bis zur Fälligkeit“ vermeiden sollte. Wenn die Risikoklasse des PRIIP erwähnt wird, sollte die bessere Lesbarkeit beachtet werden, und daher sollte die konkrete Klasse aufgeführt werden, z. B. „der Anleger sollte bereit sein, ein Risiko von 3 von 7 zu übernehmen…“. Es sollte klargestellt werden, ob bei der Beschreibung der Verlusttragfähigkeit sowohl das Kredit- als auch das Marktrisiko berücksichtigt werden.
Die aufsichtsrechtliche Erklärung der ESA ist die erste wichtige Orientierungshilfe in Bezug auf den Abschnitt der Produktbeschreibung in den PRIIP-KIDs. Sie erscheint zu einer Zeit, in der die PRIIP-Hersteller versuchen, sich an die neuen regulatorischen Anforderungen anzupassen, die durch die Quick-Fix-Änderungen der ESA an den PRIIP RTS (technischen Regulierungsstandards) sowie durch die Änderungen der britischen Financial Conduct Authority an der britischen PRIIP-Verordnung initiiert wurden. Sie erzeugt einen potenziellen dritten parallelen Aktualisierungsstrom. Daher könnten viele PRIIP-Hersteller in 2022 unter einem erhöhten regulatorischen Druck sowie zusätzlichem Aufwand leiden.
cleversoft kümmert sich um die vollständige Konformität unseres PRIIP-Service mit allen neuen regulatorischen Anforderungen. Aufgrund unserer umsichtigen Herangehensweise sind wir zuversichtlich, , dass die Beschreibungen unseres Standard-Service im Abschnitt „Um welche Art von Produkt handelt es sich?“ weitestgehend erfüllen.
Dennoch werden wir diese weiterhin prüfen, optimieren und somit sicherstellen, dass sämtliche Empfehlungen vollumfänglich berücksichtigt werden. Gleichzeitig ermutigen wir unsere Partner und PRIIP-Hersteller, die ESA-Empfehlungen aktiv zu prüfen.
Bitte zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen, und uns Ihr Feedback oder Ihre Kommentare mitzuteilen. Wir freuen uns, Sie unterstützen und Ihnen helfen zu dürfen.