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Die EU-Marktregulierungs- und Aufsichtsbehörde ESMA hat am 18. November 2022 ein Konsultationspapier veröffentlicht, das verbindliche Regeln für die Verwendung von ESG- und nachhaltigkeitsbezogenen Begriffen in den Namen von Investmentfonds vorschlägt.
Der Vorschlag zielt darauf ab, Anleger vor Greenwashing-Risiken zu schützen, indem sichergestellt wird, dass Fondsnamen nicht irreführend sind. Fonds, die Begriffe wie „ESG“ oder „Nachhaltigkeit“ verwenden, müssen dies auch in ihrer tatsächlichen Anlagepolitik und Zielsetzung widerspiegeln.
Das Konsultationspapier schlägt deshalb im Einzelnen vor:
Bezüglich des Zeitrahmens teilte die ESMA mit, dass die Konsultation bis zum 20. Februar 2023 laufen wird. Nach der Finalisierung wird der Leitlinien-Entwurf auf der Website der ESMA in allen EU-Amtssprachen veröffentlicht, um drei Monate danach in Kraft zu treten. Für Fonds, die bereits vor dem Veröffentlichungsdatum aufgelegt wurden, ist eine Übergangsfrist von 6 Monaten vorgesehen.
Die ESMA Konsultation findet zu einem Zeitpunkt statt, zu dem auch andere Regulierungsbehörden wie die britische FCA und die US-amerikanische SEC die Problematik irreführender Fondsbezeichnungen auf die Agenda gesetzt haben.
Seit der Veröffentlichung der Vorschläge lässt sich laut verschiedener Quellen und Statistiken bereits eine rege Umbenennung und Neuklassifizierung nachhaltiger Fonds beobachten.
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