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Die Europäische Kommission hat am 13. Juni ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt, mit dem der EU-Rahmen für nachhaltige Finanzen gestärkt und verbessert werden soll. Darin wird die Erweiterung der EU-Taxonomie sowie die Einführung neuer Regeln für Anbieter von Umwelt-, Sozial- und Governance-Ratings (ESG) vorgeschlagen.
Ein wichtiger Teil des anvisierten neuen Rahmens werden Kriterien für Wirtschaftstätigkeiten sein, die zu nicht-klimatischen Umweltzielen wie dem Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, dem Übergang zur Kreislaufwirtschaft, der Vermeidung von Umweltverschmutzung und dem Schutz der biologischen Vielfalt beitragen. Den Klimawandel betreffend soll die Taxonomie insbesondere das verarbeitende Gewerbe und den Verkehrssektor noch stärker berücksichtigen.
Die vorgeschlagene Verordnung für Anbieter von ESG-Ratings zielt darauf ab, die Zuverlässigkeit und Transparenz auf dem EU-Markt für nachhaltige Finanzierungen zu verbessern. Die Verordnung sieht unter anderem die Zulassung und Beaufsichtigung von ESG-Ratinganbietern durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) vor.
Ebenso ist vorgesehen, die Benutzerfreundlichkeit der Taxonomie zu verbessern. Zu diesem Zweck sollen u.a. ein EU-Taxonomie-Benutzerleitfaden sowie ein Leitfaden für Nicht-Fachleute bereitgestellt werden. Ein weiterer Schwerpunkt des Pakets ist die Erleichterung der Übergangsfinanzierung innerhalb des EU-Rechtsrahmens.
Die delegierten Rechtsakte zur EU-Taxonomie sind im Grundsatz genehmigt und werden nun vom Europäischen Parlament und vom Rat geprüft, bevor sie voraussichtlich ab Januar 2024 verabschiedet werden. Außerdem werden Gespräche mit dem Europäischen Parlament und dem Rat über die vorgeschlagene Verordnung für Anbieter von ESG-Ratings stattfinden. Zudem hat die Kommission eine Feedback-Phase zu Nachhaltigkeitsberichtsstandards gemäß CSRD eingeleitet. Die Kommission wird die Rückmeldungen prüfen und die Standards anschließend fertigstellen.
Das cleversoft RegWatch Team behält die Entwicklungen rund um die vorgeschlagenen Maßnahmen im Blick und wird Sie weiterhin auf dem Laufenden halten. Momentan besteht für unsere Kunden noch kein Handlungsbedarf. Wir beantworten aber gerne Ihre Fragen zum EU-Rahmen für nachhaltiges Finanzwesen oder zu unseren ESG-Services.