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Am 24. Mai hat die EU-Kommission ihre Kleinanlagestrategie (Retail Investment Strategy) veröffentlicht. Als zentraler Bestandteil der Kapitalmarktunion soll damit das Vertrauen in die Kapitalmärkte gestärkt und damit Investitionen von Kleinanlegern gefördert werden.


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Am 24. Mai 2023 hat die Europäische Kommission ein Paket für Kleinanleger angenommen, das die Interessen von Kleinanlegern in den Vordergrund stellen und ihr Vertrauen in die Kapitalmarktunion der EU stärken soll. Die Kommission stützte sich bei ihren Vorschlägen auf die in den letzten drei Jahren gesammelten Erkenntnisse, darunter eine umfassende Studie zu Themen im Zusammenhang mit Kleinanlegern, öffentliche Konsultationen, Stellungnahmen von Aufsichtsbehörden und Gespräche mit Interessenträgern..   

Die Vorschläge des Pakets umfassen verschiedene Maßnahmen, wie z.B.:   

  

Darüber hinaus zielt das Paket darauf ab, die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden zu verbessern und es den zuständigen nationalen Behörden und den Europäischen Aufsichtsbehörden zu erleichtern, die ordnungsgemäße und wirksame Anwendung der Vorschriften in der gesamten EU zu gewährleisten und Betrug und Missbrauch gemeinsam zu bekämpfen.  

 

Einen kurzen und benutzerfreundlichen Überblick über das Marktproblem und die Vorstellungen der Europäischen Kommission zu seiner Lösung finden Sie hier: Factsheet.pdf

Betroffene Regulierungen

Das Maßnahmenpaket umfasst eine Änderungsrichtlinie, die bestehende Vorschriften in mehreren Richtlinien überarbeitet, darunter MiFID II, IDD, OGAW, AIFMD und Solvency II. Außerdem enthält es eine Änderungsverordnung, mit der die PRIIPs-Verordnung überarbeitet wird. 

Betroffene Services 

Mehrere cleversoft Services werden betroffen sein, sobald die Vorschläge der Kommission offiziell veröffentlicht werden: 

 

Zeitplan

  Bitte beachten Sie, dass diese 8-wöchige Feedback-Frist täglich verlängert wird, bis der angenommene Vorschlag in allen EU-Sprachen verfügbar ist.  

  Nachfolgend finden Sie alle relevanten Highlights zu den betroffenen Verordnungen. 

  

Vorgeschlagene Änderungen PRIIP

Die spezifischen Bestimmungen des Vorschlags stehen im Einklang mit der EU-Strategie für Kleinanleger und zielen darauf ab, die Offenlegung im digitalen Umfeld zu verbessern und die sich ständig weiterentwickelnden Bedürfnisse von Kleinanlegern zu erfüllen. Sie konzentrieren sich in erster Linie auf die Änderung des Basisinformationsdokuments (KID), das Kleinanlegern vor der Tätigung von Investitionen zur Verfügung gestellt wird, und sind zum großen Teil auf die Erkenntnis zurückzuführen, dass die den Anlegern zur Verfügung gestellten Informationen nicht immer nützlich oder relevant sind, um eine Anlageentscheidung zu treffen.   

  

Die EU-Kommission hat nun die folgenden Änderungen an der PRIIPs-Verordnung (EU) Nr. 1286/2014) vorgelegt:    

  

  

Vorgeschlagene Änderungen MiFID II und IDD

  

Vorgeschlagene Änderungen Solvency II

Die Artikel 183, 184 und 185, in denen die Informationen aufgeführt sind, die den Versicherungsnehmern im Abschnitt Kündigungsrechte der Solvabilität-II-Richtlinie zur Verfügung gestellt werden müssen, werden gestrichen und stattdessen werden die diesbezüglichen Verpflichtungen der Versicherer in der neuen Richtlinie beschrieben.  

Weitere Einzelheiten finden Sie in den entsprechenden Fragen und Antworten zum Kleinanlegerpaket und in der Folgenabschätzung zu den Vorschlägen, die ebenfalls am 24. Mai 2023 veröffentlicht wurde.  

Unser Regulatory Watch überprüft derzeit eingehend die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Änderungen unter Berücksichtigung ihrer möglichen Auswirkungen auf unsere Kunden und der Relevanz für unsere jeweiligen Dienstleistungen. Wir werden Sie über alle relevanten Entwicklungen, die sich aus dieser Analyse ergeben, informieren und auf dem Laufenden halten.