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Der Bundesrat hat sich für 2020 das Ziel gesetzt, die Schweiz zu einem führenden Standort für nachhaltige Finanzdienstleistungen zu machen. Die FINMA hat sich deshalb das strategische Ziel gesetzt, mit den beiden Themen Klimarisiken und Greenwashing einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Finanzplatzes Schweiz zu leisten.


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Der Bundesrat hat sich für 2020 das Ziel gesetzt, die Schweiz zu einem führenden Standort für nachhaltige Finanzdienstleistungen zu machen.

Die FINMA hat sich unter anderem das strategische Ziel gesetzt, einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Finanzplatzes Schweiz zu leisten, indem sie den Fokus auf zwei Themen setzt: Klimarisiken und Greenwashing:

1.Klimarisiken

Integration der Klimarisiken in die Aufsichtspraxis:

die FINMA setzt sich dafür ein, dass die beaufsichtigten Institute mit klimabedingten Finanzrisiken angemessen umgehen. Die FINMA ist im Gespräch mit den grössten beaufsichtigten Instituten bzgl. des Umgangs mit klimabedingten Finanzrisiken. Zudem entwickelt sie geeignete Aufsichtskonzepte und setzt sich mit der schwierigen Frage der Messung von Klimarisiken auseinander.

Offenlegung von Klimarisiken

Die FINMA sieht auch Handlungsbedarf im Bereich der Transparenz über Klimarisiken. Sie hat deshalb die Offenlegungsanforderungen im Bereich der klimabedingten Finanzrisiken bis Ende Mai 2021 konkretisiert.  Die FINMA verpflichtet große Banken und Versicherungsunternehmen, in diesem Bereich qualitative und quantitative Angaben vorzunehmen und passt dazu ihre Rundschreiben zur Offenlegung an. Künftig müssen die betroffenen Institute die wesentlichen klimabedingten Finanzrisiken und deren Auswirkungen auf die Geschäftsstrategie, das Geschäftsmodell und die Finanzplanung (Strategie) beschreiben. Außerdem müssen sie das Verfahren zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung klimabezogener finanzieller Risiken (Risikomanagement) sowie quantitative Informationen (einschließlich einer Beschreibung der verwendeten Methodik) offenlegen. Schließlich müssen die Institute die wichtigsten Merkmale ihrer Governance-Struktur in Bezug auf klimabedingte Finanzrisiken darstellen. Die revidierten Rundschreiben sind am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Zuerst fallen laut FINMA nur die großen Banken und Versicherungsunternehmen (Aufsichtskategorien 1 und 2) in den Anwendungsbereich der Offenlegungspflichten für klimabezogene Finanzrisiken.

2.Greenwashing

Der Auftrag der FINMA umfasst den Anlegerschutz vor unzulässigem Geschäftsverhalten. Bei der Verhinderung und Bekämpfung von Greenwashing geht es der FINMA in erster Linie darum, dass Anleger nicht über vermeintliche Nachhaltigkeitsversprechen bezüglich Finanzprodukte oder bei der Erbringung Finanzdienstleistungen getäuscht werden.

Die gesetzlichen Grundlagen in der Schweiz enthalten ein Täuschungsverbot bei kollektiven Kapitalanlagen. Sie enthalten jedoch keine spezifischen nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten auf Produktebene, im Gegensatz zur SFDR-Verordnung der EU oder der geplanten Sustainable Finance-Verordnung des Vereinigten Königreichs. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen über den Inhalt der Produktdokumentation sowie die Informationspflicht im Rahmen der Verhaltenspflichten. Für die Verwendung wesentlicher Begriffe aus dem Bereich der Nachhaltigkeit wie „nachhaltig“, „ESG“ oder „grün“ gibt es weder gesetzliche Definitionen noch regulatorische Vorgaben. Dies schränkt den Handlungsspielraum der FINMA entsprechend ein.

Die FINMA nimmt das Greenwashing-Risiko im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit auf. Bei Schweizer kollektiven Kapitalanlagen mit nachhaltigkeitsbezogenen Anlagen geschieht dies insbesondere bei deren Genehmigung. Zudem achtet sie verstärkt auf eine angemessene Organisation der Institute, die schweizerische oder ausländische kollektive Kapitalanlagen mit Nachhaltigkeitsbezug verwalten. Die FINMA sensibilisiert auch die Finanzdienstleister für Greenwashing-Risiken im Beratungsprozess am Point of Sale.

Systematische Prüfung der Fondsdokumentation

Die FINMA stellt sicher, dass die Nachhaltigkeitsmerkmale angemessen offengelegt werden. Sie prüft, ob die Anlegerinnen und Anleger über die Nachhaltigkeitsmerkmale der kollektiven Kapitalanlage nicht getäuscht werden. Bei der Bewilligung und Änderung von Bewilligungen für schweizerische kollektive Kapitalanlagen mit Nachhaltigkeitsmerkmalen überprüft die FINMA systematisch die Fondsunterlagen.

Die FINMA stellt ebenfalls sicher, dass die Nachhaltigkeitseigenschaften angemessen offengelegt werden. Sie prüft, dass die Anleger nicht über die nachhaltigen Eigenschaften der kollektiven Kapitalanlage getäuscht werden. Bei der Genehmigung und Änderung von Bewilligungen für Schweizer kollektive Kapitalanlagen mit Nachhaltigkeitsmerkmalen überprüft die FINMA systematisch die Fondsdokumente. Im Februar 2021 informierte die FINMA die Fondsleitungen über ihre Erwartungen an den Inhalt der Fondsdokumentation von Schweizer kollektiven Kapitalanlagen mit Nachhaltigkeitsfokus. Insbesondere reicht es nicht aus, wenn die Nachhaltigkeitskriterien in den Erläuterungen zur Anlagestrategie und Anlagepolitik der Fondsdokumentation nicht oder nur sehr allgemein definiert sind. Es reicht auch nicht aus, wenn die Auswahl der zulässigen Anlagen und die Integration von Nachhaltigkeitskriterien in den Anlageentscheidungsprozess nicht konkretisiert sind. Die FINMA hat bei der Prüfung von Fondsdokumenten bereits mehrere Greenwashing-Fälle festgestellt.

Unser Regulatory Watch Team verfolgt das Thema Nachhaltigkeit sehr eng auf allen Finanzmärkten in Europa und informiert Sie zeitnah über Neuigkeiten.

 

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