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Am 25. März gaben US-Präsident Joe Biden und die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen bekannt, dass die USA und die EU eine grundsätzliche Einigung über einen neuen transatlantischen Datenschutzrahmen erzielt haben.
Laut der gemeinsamen Erklärung der Europäischen Kommission und der Vereinigten Staaten befasst sich der neue Rahmen mit den rechtlichen Fragen, die durch die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Schrems II aufgeworfen wurden, und zielt darauf ab, einen sicheren Datenverkehr zu gewährleisten.
Auf der Grundlage des neuen Rahmens:
Die Vereinbarung wurde noch nicht in Rechtsdokumente umgesetzt, und daher hat die EU-Kommission noch keinen Angemessenheitsbeschluss gemäß Art. 45 der Datenschutz-Grundverordnung getroffen. Es bleibt abzuwarten, ob der neue Rahmen eine dauerhafte und verlässliche Rechtsgrundlage für den Datenverkehr zwischen der EU und den USA bieten wird, wie in der gemeinsamen Erklärung angegeben.
Da mein Team und ich die Datenschutzgesetze und -vorschriften aufmerksam verfolgen, werden wir Sie über weitere Entwicklungen in dieser Hinsicht informieren.