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Haben Sie schon die Änderungen und Aktualisierungen der EIOPA-Aufsichtskonferenz gesehen? Wir haben eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Botschaften der Konferenz und der jüngsten Konsultationen zu den von EIOPA veröffentlichten regulatorischen Aktualisierungen erstellt.


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Am 21. Juni fand die EIOPA-Konferenz „Von der Unsicherheit zur Stärke: Aufsicht für eine Wirtschaft im Wandel“ statt, um die aktuellen Herausforderungen zu erörtern und die künftigen Chancen für den Versicherungs- und Rentensektor zu skizzieren.

Auf der Konferenz wurden die Herausforderungen für die Aufsichtsbehörden erörtert sowie Fragen im Zusammenhang mit der Entwicklung des Regulierungsrahmens, den Verhaltensaspekten von Schutzlücken und der Rolle der Verhaltensaufsicht bei der Förderung der finanziellen Gesundheit. In diesem Zusammenhang wurde die Rolle der Solvabilität II-Regulierung erörtert und die positiven Auswirkungen, die sie auf die Stabilität des Versicherungssektors hatte, was sich auch während der COVID-19-Pandemie gezeigt hat. Es wurde jedoch auch auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Verordnung weiterzuentwickeln und an die aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen, insbesondere an die Änderungen, die im Rahmen der Überprüfung von Solvabilität II 2020 anstehen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass die notwendigen Änderungen bis Ende dieses Jahres verabschiedet und Anfang 2023 veröffentlicht werden. Das genaue Datum, bis zu dem sie in Kraft treten werden, wurde nicht genannt, aber aufgrund der obigen Ausführungen kann man davon ausgehen, dass die Änderungen zusammen mit den bereits zahlreichen Änderungen an den quantitativen Meldevorlagen für die Meldung der Zahlen des letzten Quartals 2023 gebündelt werden könnten.

Die Grundsatzrede von Petra Hielkema auf der EIOPA-Jahreskonferenz 2022 finden Sie hier

Die vollständige Konferenz ist zu sehen hier

Darüber hinaus hat die EIOPA eine Konsultation zur Überprüfung des aufsichtsrechtlichen Rahmens für Verbriefungen in Solvency II veröffentlicht. Die Konsultation ist eine Antwort auf eine Aufforderung der Europäischen Kommission, sich zu den jüngsten Ergebnissen der Vorschriften zu den Eigenkapitalanforderungen (für Banken und (Rück-)Versicherungsunternehmen) und den Liquiditätsanforderungen (für Banken) im Vergleich zu dem ursprünglichen Ziel des Rahmens, zu einer soliden Wiederbelebung des EU-Verbriefungsmarktes beizutragen, zu äußern. In der Konsultation wird insbesondere die von Solvency II vorgeschriebene Risikokapitalanforderung für STS-Verbriefungen im Vergleich zu Nicht-STS-Verbriefungen und Vermögenswerten mit ähnlichem Risikoprofil wie Anleihen und Darlehen verglichen. Es hat den Anschein, dass die Versicherer traditionellere Anlageklassen bevorzugen, anstatt in STS-Wertpapiere zu investieren, selbst wenn die Eigenkapitalanforderung für diese höher ist, wie z. B. bei Nicht-STS-Wertpapieren und gedeckten Schuldverschreibungen.

Daher bittet EIOPA die Branche um Kommentare dazu, welche anderen Faktoren als die Regulierung ihr Anlageverhalten beeinflussen. Die Kommentare können bis zum 1. September 2022 eingereicht werden. Der vollständige Text ist hier zu finden.

Darüber hinaus hat EIOPA zwei Konsultationspapiere veröffentlicht – eine Konsultation zu ihren aufsichtlichen Erklärungen zu Ausschlüssen in Versicherungsprodukten, die sich aus systemischen Ereignissen ergeben, und zum Management von nicht-affirmativen Cyber-Risiken sowie eine Konsultation zur aufsichtlichen Erklärung zum Management von nicht-affirmativen Cyber-Risiken. Die Frist für Rückmeldungen zu beiden Konsultationen endet am 18. Juli 2022. Der vollständige Text kann hiereingesehen werden.

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