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Der Europäische Gerichtshof hat am 22. November die Bestimmung der Anti Money Laundering Directive, welche die EU-Mitgliedstaaten zur Gewährung des allgemeinen Zugangs zu UBO-Registern verpflichtet, für ungültig erklärt. Das Urteil besagt, dass der breite Zugang zu diesen Informationen einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung darstellt, da er die Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten verletzt
Ultimate Beneficial Owners(UBOs) sind sind die Eigentümer oder Personen mit mehrheitlicher Kontrolle (> 25 % der Anteile oder Stimmrechte) über eine Organisation. Die UBO-Daten sind für die Durchführung korrekter KYC-Verfahren und allgemein für die Geldwäschebekämpfung von entscheidender Bedeutung.
Es ist noch nicht klar, wie die EU-Mitgliedsstaaten auf das Urteil reagieren werden. Einige Staaten haben den öffentlichen Zugang zu den UBO-Daten bereits vorläufig eingeschränkt. Luxemburg und die Niederlande sind zwei der Vorreiter bei der Schließung ihres öffentlichen Zugangs. In den Niederlanden hat der Finanzminister die Handelskammer angewiesen, das UBO-Register vorübergehend zu schließen, bis das Gerichtsurteils abschließend geprüft wurde.
In Folge dieses Umstands müssen Organisationen ohne Zugang zu UBO-Daten nun vorsichtiger sein, wenn sie Informationen über wirtschaftliche Eigentümer anfordern.
cleversoft bietet mit CleverKYC eine digitale Onboarding-Plattform, die es Endkunden ermöglicht, Daten zu wirtschaftlichen Eigentümern und Unternehmensstrukturen direkt einzupflegen, so dass diese direkt an das KYC-System zur Überprüfung und Risikoberechnung gesendet werden können. Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne jederzeit an unserer Sales-Team wenden.