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Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet Akteure im Finanzsektor zu umfangreicher Transparenz bezüglich der Geschäftsbeziehungen und Transaktionen ihrer Kunden. Seit 2021 gelten diese Vorgaben auch vollumfänglich für registrierte Kapitalanlagegesellschaften (KGVen).


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Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet Akteure im Finanzsektor zu umfangreicher Transparenz bezüglich der Geschäftsbeziehungen und Transaktionen ihrer Kunden. Seit 2021 gelten diese Vorgaben auch vollumfänglich für registrierte Kapitalanlagegesellschaften (KGVen).

Darauf hat die BaFin in einer Veröffentlichung vom 01.06.2023 erneut hingewiesen. 

Unter anderem wird darin angemahnt, dass viele registrierte KVGen bei der Einführung von KYC- und AML-Prozessen noch im Rückstand sind. Deshalb kündigt die BaFin in Zukunft verstärkte Sonderprüfungen und „Aufsichtsbesuche“ an. Sollten dabei wiederholt schwerwiegende Verstöße gegen die GwG-Vorgaben festgestellt werden, drohen Konsequenzen bis hin zur Abberufung der Geschäftsleitung.

Damit es nicht soweit kommt, sollten registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaften jetzt dringend über eine effiziente, automatisierte KYC- und AML-Lösung nachdenken – zum Beispiel den cleverKYC Service von cleversoft.

Bei Fragen zu den Themen KYC, AML und unseren automatisierten Lösungen kontaktieren Sie gerne.