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Am 14. März 2022 hat der europäische Ausschuss für Wirtschaft und Währung positiv über die Einführung der „Markets in Crypto Assets“ Regulierung (kurz MiCA) abgestimmt. Seitdem steht fest: Das einheitliche Genehmigungssystem für Krypto-Vermögenswerte wird kommen und in Teilen bereits gegen Ende 2022 in Kraft treten.


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Was regelt MiCA?

MiCA wurde entwickelt, um die Regulierung von Distributed-Ledger-Technologien (DLT) und virtuellen Vermögenswerten in der Europäischen Union (EU) zu vereinfachen und gleichzeitig Nutzer sowie Anleger zu schützen. Dabei geht die Verordnung Hand in Hand mit den Gesetzen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML / CFT).

Die Ziele von MiCA sind:

Welche Vermögenswerte umfasst MiCA?

Die Verordnung wird die folgenden drei Arten von Krypto-Vermögenswerten abdecken:

  1. Utility-Token, die zu nicht-finanziellen Zwecken ausgegeben werden, um digital Zugang zu Anwendungen, Diensten oder Ressourcen zu verschaffen, welche in DLT-Netzwerken verfügbar sind.
  2. Vermögenswertbezogene Token, die darauf abzielen, einen stabilen Wert aufrechtzuerhalten, indem sie „mehrere Währungen, die gesetzliches Zahlungsmittel sind, eine oder mehrere Waren, einen oder mehrere Krypto-Vermögenswerte oder einen Korb solcher Vermögenswerte referenzieren“ und anschließend als Zahlungsmittel für den Kauf von Waren und Dienstleistungen sowie als Wertaufbewahrungsmittel dienen.
  3. E-Geld-Token: Krypto-Vermögenswerte mit einem stabilen Wert, der auf einer einzigen Fiat-Währung basiert, die ähnlich wie elektronisches Geld funktionieren soll (und die Fiatgeld im Zahlungsverkehr ersetzt), wie in der EU-Richtlinie 2009/110/EG definiert.
Für wen gilt die Regulierung?  

ie zu erwartenden Vorschriften betreffen sämtliche „Crypto Asset Service Provider” (CAPS), also jede natürliche oder juristische Person, „deren Beruf oder Geschäftstätigkeit in der Erbringung einer oder mehrerer Krypto-Vermögensdienstleistungen für Dritte auf professioneller Basis besteht“.

Als „Krypto-Vermögensdienstleistung“ werden in diesem Zusammenhang alle nachstehend aufgeführten Dienstleistungen und Tätigkeiten definiert:

  1. Verwahrung und Verwaltung von Krypto-Vermögenswerten im Auftrag Dritter
  2. Betrieb einer Handelsplattform für Krypto-Vermögenswerte
  3. Umtausch von Krypto-Vermögenswerten in Fiatgeld, das gesetzliches Zahlungsmittel ist
  4. Tausch von Krypto-Vermögenswerten gegen andere Krypto-Vermögenswerte
  5. Ausführung von Aufträgen für Krypto-Vermögenswerte im Namen Dritter
  6. Platzierung von Krypto-Vermögenswerten
  7. Entgegennahme und Übermittlung von Aufträgen für Krypto-Vermögenswerte im Namen Dritter
  8. Beratung zu Krypto-Vermögenswerten
Welche Anforderungen sind zukünftig zu erfüllen?

Im Rahmen der Beschlussfassung hat der Ausschuss konkret vorgeschlagen, welche Verpflichtungen für alle Krypto-Asset-Dienstleister gelten sollen:

Da die meisten dieser Vorschläge mit den bereits bestehenden AML-Richtlinien übereinstimmen, ist die Cleversoft Financial Crime Suite einschließlich CleverKYC und ForensicCloud darauf vorbereitet, auch die Verpflichtungen zu erfüllen, die MiCA für Krypto Asset Service Provider einführen wird. MiCA ist in erster Linie für die Crypto Asset Service Provider gedacht. Soweit derzeit bekannt, wird Ihr Dienst keine besonderen Anpassungen benötigen. Wir werden alle Änderungen im Auge behalten und Sie entsprechend informieren, falls dies der Fall sein sollte.

Hinzu kommen weitere Anforderungen, je nach Art der Krypto-Vermögensdienstleistungen: z. B. die Berücksichtigung der Kenntnisse und Erfahrungen der Kunden in Bezug auf Krypto-Vermögensanlagen, oder, bei der Platzierung von Krypto-Vermögenswerten die Verpflichtung zur Erläuterung von Transaktionskosten und -gebühren, Zeitpunkt, Verfahren, Preis etc. Die jeweiligen cleversoft Services werden hierzu die entsprechenden Möglichkeiten bieten.

Wie ist das Timing?

Nach dem Votum des Parlaments im März 2022 geht der MiCA-Entwurf nun in einen „Trilog“, eine formelle Verhandlungsrunde zwischen der Europäischen Kommission, dem Rat und dem Parlament.

Voraussichtlich wird eine „Level 1“ Verordnung gegen Ende 2022 in Kraft treten. Nach einer ca. 18-monatigen Frist sind die RTS (Regulatory Technical Standards) zu erwarten.

cleversoft begleitet den gesamten Prozess und stellt sicher, dass Sie zu jedem Zeitpunkt vollumfänglich compliant sind.

24. September 2020: Annahme des Vorschlags für eine Verordnung über „Markets in Crypto Assets“ durch die Kommission

– 19. Februar 2021: Stellungnahme der EZB

– 24. Februar 2021: Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

– 24. Juni 2021: Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten

– 17. März 2022: Annahme des Vorschlags durch den Europäischen Parlamentsausschuss und den Rat. Anpassung der Richtlinie (EU) 2019/1937

– Ende 2022 (voraussichtlich): Verabschiedung der endgültigen Regulierung

– Mitte 2024 (voraussichtlich): Veröffentlichung der RTS (Regulatory Technical Standards)

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