Was regelt MiCA?
MiCA wurde entwickelt, um die Regulierung von Distributed-Ledger-Technologien (DLT) und virtuellen Vermögenswerten in der Europäischen Union (EU) zu vereinfachen und gleichzeitig Nutzer sowie Anleger zu schützen. Dabei geht die Verordnung Hand in Hand mit den Gesetzen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML / CFT).
Die Ziele von MiCA sind:
- Sicherstellung des Anlegerschutzes und der Marktintegrität unter Berücksichtigung der mit Krypto-Assets verbundenen Risiken
- Schaffung von Rechtssicherheit für Krypto-Vermögenswerte, die bislang von keiner bestehenden Finanzregelung erfasst werden
- Förderung der Entwicklung von Krypto-Vermögenswerten und der breiteren Nutzung von DLT (Distributed-Ledger-Technologie)
- Gewährleistung der Finanzstabilität durch spezifische Vorschriften für Kryptowährungen, die Preisbindungsmechanismen unterliegen (sogenannte „Stable Coins“).
Welche Vermögenswerte umfasst MiCA?
Die Verordnung wird die folgenden drei Arten von Krypto-Vermögenswerten abdecken:
- Utility-Token, die zu nicht-finanziellen Zwecken ausgegeben werden, um digital Zugang zu Anwendungen, Diensten oder Ressourcen zu verschaffen, welche in DLT-Netzwerken verfügbar sind.
- Vermögenswertbezogene Token, die darauf abzielen, einen stabilen Wert aufrechtzuerhalten, indem sie „mehrere Währungen, die gesetzliches Zahlungsmittel sind, eine oder mehrere Waren, einen oder mehrere Krypto-Vermögenswerte oder einen Korb solcher Vermögenswerte referenzieren“ und anschließend als Zahlungsmittel für den Kauf von Waren und Dienstleistungen sowie als Wertaufbewahrungsmittel dienen.
- E-Geld-Token: Krypto-Vermögenswerte mit einem stabilen Wert, der auf einer einzigen Fiat-Währung basiert, die ähnlich wie elektronisches Geld funktionieren soll (und die Fiatgeld im Zahlungsverkehr ersetzt), wie in der EU-Richtlinie 2009/110/EG definiert.
ie zu erwartenden Vorschriften betreffen sämtliche „Crypto Asset Service Provider” (CAPS), also jede natürliche oder juristische Person, „deren Beruf oder Geschäftstätigkeit in der Erbringung einer oder mehrerer Krypto-Vermögensdienstleistungen für Dritte auf professioneller Basis besteht“.
Als „Krypto-Vermögensdienstleistung“ werden in diesem Zusammenhang alle nachstehend aufgeführten Dienstleistungen und Tätigkeiten definiert:
- Verwahrung und Verwaltung von Krypto-Vermögenswerten im Auftrag Dritter
- Betrieb einer Handelsplattform für Krypto-Vermögenswerte
- Umtausch von Krypto-Vermögenswerten in Fiatgeld, das gesetzliches Zahlungsmittel ist
- Tausch von Krypto-Vermögenswerten gegen andere Krypto-Vermögenswerte
- Ausführung von Aufträgen für Krypto-Vermögenswerte im Namen Dritter
- Platzierung von Krypto-Vermögenswerten
- Entgegennahme und Übermittlung von Aufträgen für Krypto-Vermögenswerte im Namen Dritter
- Beratung zu Krypto-Vermögenswerten
Welche Anforderungen sind zukünftig zu erfüllen?
Im Rahmen der Beschlussfassung hat der Ausschuss konkret vorgeschlagen, welche Verpflichtungen für alle Krypto-Asset-Dienstleister gelten sollen:
- Informationen über die umwelt- und klimabezogenen Auswirkungen jedes Krypto-Assets, für das Dienstleistungen angeboten werden, müssen auf der Website bereitgestellt werden. Unser cleversoft SFDR-Service wird die entsprechenden Tools enthalten.
- Interne Kontrollen und Verfahren zur Verhinderung, Aufdeckung und Untersuchung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen kriminellen Aktivitäten in Übereinstimmung mit dem Geldwäschegesetz sind nachzuweisen. Die cleversoft Financial Crime Suite, die bereits heute Crypto Fraud Case Handling in ForensicCloud und cleverKYC beinhaltet, wird für das Screening und Monitoring von Krypto-Transaktionen erweitert.
- Angemessene Verfahren der Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden sollen angewendet und belegt werden. Die Identität des Kunden muss anhand von Dokumenten, Daten oder Informationen aus einer zuverlässigen und unabhängigen Quelle festgestellt und überprüft werden. Interne Kontrollmechanismen sollten verstärkte Sorgfaltspflichten für die Übertragung von Krypto-Vermögenswerte auf oder von nicht gehosteten Wallets vorsehen. Dies wird durch unseren derzeitigen cleverKYC-Service abgedeckt. Auch hierfür bietet die cleversoft Financial Crime Suite bereits alle Möglichkeiten den zuständigen Behörden unverzüglich jeden begründeten Verdacht zu melden, dass funds, unabhängig von der Höhe des Betrages, Erträge aus kriminellen Aktivitäten sind oder mit der Finanzierung von Terrorismus oder anderen kriminellen Aktivitäten in Verbindung stehen, und der zuständigen Behörde auf Anfrage alle erforderlichen Informationen direkt zu übermitteln. Unser ForensicCloud Sonderermittlungsdienst hilft bei der Identifizierung, Untersuchung und Meldung verdächtiger Transaktionen, z. B. an die FIU.
- Die zuständigen Behörden werden unverzüglich über jeden begründeten Verdacht unterrichtet, dass Krypto-Vermögenswerte aus einer kriminellen Tätigkeit stammen oder mit der Finanzierung von Terrorismus oder anderen kriminellen Tätigkeiten in Verbindung stehen könnten.
Da die meisten dieser Vorschläge mit den bereits bestehenden AML-Richtlinien übereinstimmen, ist die Cleversoft Financial Crime Suite einschließlich CleverKYC und ForensicCloud darauf vorbereitet, auch die Verpflichtungen zu erfüllen, die MiCA für Krypto Asset Service Provider einführen wird. MiCA ist in erster Linie für die Crypto Asset Service Provider gedacht. Soweit derzeit bekannt, wird Ihr Dienst keine besonderen Anpassungen benötigen. Wir werden alle Änderungen im Auge behalten und Sie entsprechend informieren, falls dies der Fall sein sollte.
Hinzu kommen weitere Anforderungen, je nach Art der Krypto-Vermögensdienstleistungen: z. B. die Berücksichtigung der Kenntnisse und Erfahrungen der Kunden in Bezug auf Krypto-Vermögensanlagen, oder, bei der Platzierung von Krypto-Vermögenswerten die Verpflichtung zur Erläuterung von Transaktionskosten und -gebühren, Zeitpunkt, Verfahren, Preis etc. Die jeweiligen cleversoft Services werden hierzu die entsprechenden Möglichkeiten bieten.
Wie ist das Timing?
Nach dem Votum des Parlaments im März 2022 geht der MiCA-Entwurf nun in einen „Trilog“, eine formelle Verhandlungsrunde zwischen der Europäischen Kommission, dem Rat und dem Parlament.
Voraussichtlich wird eine „Level 1“ Verordnung gegen Ende 2022 in Kraft treten. Nach einer ca. 18-monatigen Frist sind die RTS (Regulatory Technical Standards) zu erwarten.
cleversoft begleitet den gesamten Prozess und stellt sicher, dass Sie zu jedem Zeitpunkt vollumfänglich compliant sind.
24. September 2020: Annahme des Vorschlags für eine Verordnung über „Markets in Crypto Assets“ durch die Kommission
– 19. Februar 2021: Stellungnahme der EZB
– 24. Februar 2021: Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
– 24. Juni 2021: Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten
– 17. März 2022: Annahme des Vorschlags durch den Europäischen Parlamentsausschuss und den Rat. Anpassung der Richtlinie (EU) 2019/1937
– Ende 2022 (voraussichtlich): Verabschiedung der endgültigen Regulierung
– Mitte 2024 (voraussichtlich): Veröffentlichung der RTS (Regulatory Technical Standards)