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Am 20. Oktober 2023 haben die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ein Konsultationspapier mit zwei Entwürfen zur Ausgestaltung der Markets-in Crypto-Assets-Verordnung (MiCA) veröffentlicht. Diese Entwürfe umfassen die Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans sowie von Aktionären oder Mitgliedern, die qualifizierte Beteiligungen an Emittenten von Asset-Referenz-Token (ARTs) oder Krypto-Asset-Dienstleistern (CASPs) halten. Darüber hinaus beleuchten wir in diesem Artikel Deutschlands Ansatz zur Umsetzung von MiCA sowie die Pläne für die Krypto-Gesetzgebung in UK.


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Am 20. Oktober 2023 haben die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ein Konsultationspapier mit zwei Entwürfen zur Ausgestaltung der Markets-in Crypto-Assets-Verordnung (MiCA) veröffentlicht. Diese Entwürfe umfassen die Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans sowie von Aktionären oder Mitgliedern, die qualifizierte Beteiligungen an Emittenten von Asset-Referenz-Token (ARTs) oder Krypto-Asset-Dienstleistern (CASPs) halten. Darüber hinaus beleuchten wir in diesem Artikel Deutschlands Ansatz zur Umsetzung von MiCA sowie die Pläne für die Krypto-Gesetzgebung in UK.  

Vorgeschlagene Leitlinien der EBA und der ESMA  

Das gemeinsame Konsultationspapier der EBA und der ESMA umfasst zwei Entwürfe zur konkreten Umsetzung der MiCA-Verordnung. Die darin vorgeschlagenen Leitlinien betreffen zum einen die Emittenten wertereferenzierter Token (Asset-referenced Tokens, ARTs) und zum anderen die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen (Crypto Asset Service Providers, CASPs). Das Hauptziel der eingebrachten Vorschläge besteht darin, Klarheit und Harmonisierung bei der Beurteilung der Eignung von Verwaltungsorganen, Aktionären und Mitgliedern mit qualifizierten Beteiligungen zu schaffen und so das Risiko einer regulatorischen Arbitrage zu verringern. 

Der Entwurf zur Eignungsbeurteilung des Leitungsorgans konzentriert sich auf Kriterien wie Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrung, Leumund, Redlichkeit, Integrität und die Fähigkeit, den tätigkeitsspezifischen Aufgaben ausreichend Zeit zu widmen. Die Leitlinien für die Bewertung von Aktionären und Mitgliedern mit qualifizierten Beteiligungen haben zum Ziel, eine gemeinsame Methodik für die zuständigen Behörden zur Bewertung der Zulassungseignung als ART-Emittent oder CASP zu definieren. Die Konsultationsfrist zu den Vorschlägen der EBA und ESMA läuft bis zum 22. Januar 2024, sodass alle Stakeholder die Gelegenheit haben ihre Perspektive einzubringen. 

Deutschlands Ansatz zur Umsetzung von MiCA 

Deutschland hat bereits proaktive Schritte zur Anpassung seines Rechtsrahmens an MiCA unternommen. Das deutsche Finanzministerium hat den Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Finanzmärkte vorgelegt, der wichtige Bestimmungen enthält, die nun genau zu analysieren sind. Das vorgeschlagene Kryptomarktaufsichtsgesetz (KMAG) verleiht der deutschen Aufsichtsbehörde die notwendigen Kompetenzen, um die Einhaltung der MiCA-Verordnung zu überwachen. Dabei deckt es Aktivitäten wie die Ausgabe von vermögenswertbezogenen Token und E-Geld sowie die Erbringung von Krypto-Asset-Dienstleistungen ab. 

Der Gesetzentwurf führt das Konzept der „kryptografischen Instrumente“ ein, das mit der Definition von Krypto-Vermögenswerten in der MiCA-Verordnung übereinstimmt. Insbesondere wird eine neue zulassungsfähige Tätigkeit mit der Bezeichnung „qualifiziertes Krypto-Verwahrungsgeschäft“ eingeführt, welche die Sicherung, Verwahrung und Verwaltung von kryptografischen Instrumenten umfasst. Das Dokument befasst sich zudem mit NFTs, Krypto-Krediten, der Sicherung von Reserveaktiva, Sanktionen und Übergangsmaßnahmen. Im Einklang mit der Empfehlung der ESMA beschränkt Deutschland den Rückgriff auf bestehende Lizenzen bis zum 30. Dezember 2025. 

Geplante Krypto-Gesetzgebung in UK 

Das Vereinigte Königreich hat seine Absicht bekräftigt, die Kryptowährungsbranche durch formale Gesetze zu regulieren und plant, bis 2024 Gesetze im Parlament einzubringen. In der Antwort der Regierung auf ein Konsultationspapier wird betont, dass die Aktivitäten im Bereich der Kryptowährungen ähnlichen Vorschriften unterliegen wie die traditionellen Finanzdienstleistungen.  Die vorgeschlagenen Vorschriften umfassen strengere Regeln für Börsen, Verwahrer und Krypto-Kreditunternehmen. 

Das Vereinigte Königreich beabsichtigt, einen robusten Regulierungsrahmen zu schaffen, der die Verhinderung von Marktmissbrauch und verbesserte Offenlegungsstandards für die Ausgabe von Kryptoaktiva gewährleistet. Während die genaue Art der britischen Krypto-Gesetze noch unklar ist, stimmt der proaktive Ansatz der Regierung mit der MiCA-Verordnung der EU überein und bietet einen klaren Rahmen für digitale Vermögenswerte. 

Fazit 

Mit dem Näherrücken des Umsetzungsdatums der MiCA-Verordnung am 30. Dezember 2024 ist die europäische Regulierungslandschaft von dynamischen Veränderungen geprägt. Die gemeinsamen Bemühungen der Regulierungsbehörden, wie die der EBA und der ESMA, zielen darauf ab, ein harmonisiertes und sicheres Umfeld für Kryptoanlagen zu schaffen. In Deutschland wurden diesbezüglich bereits Schritte zur Anpassung des Rechtsrahmens unternommen. Mit der Ankündigung des Vereinigten Königreichs, die Kryptoindustrie gesetzlich zu regeln, unterstreicht es seine Entschlossenheit, einen umfassenden Regulierungsrahmen zu schaffen und sich als globaler Akteur in der Kryptoasset-Technologie zu positionieren. Interessengruppen und Branchenteilnehmer sind aufgefordert, sich aktiv an den Konsultationsprozessen zu beteiligen und sich über die Entwicklung der Vorschriften in diesem dynamischen Sektor zu informieren.   

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da. 

cleversoft hat die regulatorischen Entwicklungen rund um die MiCA-Verordnung permanent im Blick. Kontaktieren Sie uns gerne persönlich um zu erfahren, wie Ihnen unsere Lösungen dabei helfen, Ihre Prozesse nahtlos an die neuesten Standards anzupassen.    

 

Gemeinsame Konsultation von EBA und ESMA: Consultation on joint EBA and ESMA Guidelines on the suitability assessment under MiCA (europa.eu) 

MiCA-Implementierung in Deutschland: Bundesfinanzministerium – Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz – FinmadiG) 

Vorgeschlagene UK Krypto-Verordnungen: Future_financial_services_regulatory_regime_for_cryptoassets_RESPONSE.pdf (publishing.service.gov.uk)