Die MiFID „Quick Fix“ Änderungen wurden von der Europäischen Kommission im Februar 2021 als Teil des Capital Markets Recovery Package eingeführt, die ab dem 28. Februar 2022 gelten. Der EU-Rat hat einige geringfügige Änderungen an MiFID II vorgenommen, indem er die neue neue Richtlinie 2021/338 eingeführt hat, um:
eine Erholung der von der Pandemie betroffenen Kapitalmärkte zu unterstützen
bestimmte bestehende Anforderungen und Compliance-Kosten für Wertpapierdienstleistungen zu vereinfachen
Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen, ohne den Anlegerschutz zu gefährden
Das Wichtigste zusammengefasst
Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen, die durch die Quick-Fix-Richtlinie eingeführt wurden.
Product Governance:
- Finanzinstrumente, die vermarktet oder ausschließlich an geeignete Gegenparteien vertrieben werden, unterliegen nicht mehr den Produktüberwachungsanforderungen.
- Wertpapierdienstleistungen, die für einfache Unternehmensanleihen mit lediglich sogenannten „Make-Whole-Klauseln“erbracht werden, unterliegen nicht mehr den Anforderungen der Product Governance. Diese Produkte gelten im Allgemeinen als sichere und einfache Produkte, die für Privatkunden geeignet sind (sofern sie keine anderen eingebetteten Derivate enthalten). Es ist jedoch anzumerken, dass „Make-Whole“-Anleihen gemäß der PRIIP-Verordnung als PRIIP eingestuft werden und daher für Privatkunden im EWR ohne die Bereitstellung eines Key Information Document (KID) nicht geeignet sind. Bitte beachten Sie, dass die ESMA in ihren Fragen und Antworten klargestellt hat, dass nicht-komplexe Anleihen weiterhin den Anforderungen der Product Governance unterliegen (d. h. diese Ausnahme gilt nur für Anleihen mit lediglich einer Make-Whole-Klausel und keinem anderen eingebetteten Derivat).
Elektronische Kommunikation mit Kunden
Der Standardkanal für Firmen zur Kommunikation mit ihren Kunden wird von papierbasiert auf elektronisch umgestellt. Privatkunden haben weiterhin das Recht, sich für die papierbasierte Kommunikation aktiv zu entscheiden.
Kostenausweis:
- Aktuell gelten die Informationspflichten zu Kostenausweis für alle Kundenkategorien. Dies ändert sich ab dem 28. Februar 2022, indem Informationen zu Kosten und Gebühren professionellen Kunden und geeigneten Gegenparteien nicht mehr offengelegt werden müssen, falls die erbrachten Dienstleistungen keine Anlageberatung und / oder Portfolioverwaltung beinhalten.
- Wertpapierhandelsfirmen müssen beim dem so genannten Umtausch von Finanzinstrumenten eine Kosten-Nutzen-Analyse durchführen. Sie müssen die Kunden auch darüber informieren, ob die Vorteile einer solchen Transaktion die Kosten überwiegen. Die Firmen sind jedoch nicht verpflichtet, diese Kosten-Nutzen-Analyse in Bezug auf den Produktwechsel für professionelle Kunden durchzuführen, es sei denn, diese Kunden entscheiden sich dafür, diese Informationen zu erhalten.
- Die Verpflichtung, Kunden Ex-post-Berichte über Dienstleistungen, einschließlich Art und Komplexität der Produkte und Art der Dienstleistungen und der damit verbundenen Kosten, zur Verfügung zu stellen, gilt nicht mehr für professionelle Kunden. Professionelle Kunden haben jedoch das Recht, dem Erhalt solcher Berichte zuzustimmen. Professionellen Kunden haben weiterhin das Recht die Ex-post-Berichte zu verlangen.
Partielle Aufhebung der Research Unbundling Regel
The research requirements will be adjusted in a way so that investment firms will be allowed to bundle costs for research and execution with respect to small and mid-cap issuers (with a threshold market capitalisation < EUR 1 billion). Firms must have informed their clients about the joint payments for research and execution services and must have entered into an agreement with the research provider identifying the part of the combined charges or joint payments for research and execution services that is attributable to research.
Obligatorische Serviceberichte
Geeignete Gegenparteien erhalten keine obligatorischen Serviceberichte mehr. Professionelle Kunden erhalten diese Berichte auch nicht mehr, es sei denn, sie stimmen dem Erhalt ausdrücklich zu.
Neben den MiFID Quick Fix Änderungen startete die ESMA am 8. Februar 2022 eine gemeinsame Aufsichtsmaßnahme (CSA)(Common Supervisory Action, CSA) zu MiFID II-Kostenausweis mit den zuständigen Behörden. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, die Anwendung der MiFID-II-Anforderungen zu Kosten und Gebühren zu bewerten. Der Schwerpunkt der CSA wird auf die Bereitstellung und Aushändigung der Kostenausweise an die Privatkunden liegen. Die zuständigen Behörden werden überprüfen, wie Firmen sicherstellen, dass die Kostenausweise:
- Kunden rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden;
- fair, klar und nicht irreführend sind;
- auf genauen Daten basieren, die alle expliziten und impliziten Kosten
- und Gebühren widerspiegeln.
Wie sind cleversoft Services von dem QuickFix betroffen?
Unser cleverGov-Service ist jetzt an die neuen MiFID II-Anforderungen für Make-Whole Call Anleihen angepasst.
Unsere Regulatory Watch überwacht kontinuierlich alle MiFID II-Aktualisierungen und weitere regulatorische Entwicklungen.