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In den kürzlich von den ESAs veröffentlichten Q&As zu SFDR wurde u.a. die Problematik diskutiert, dass die derzeit unternehmensseitig verfügbaren ESG-Daten unzureichend sind. Die ESAs erlauben es den Finanzmarktteilnehmern (FMP) deshalb vorerst, Schätzungen und durch zusätzliche Recherchen gewonnene Daten zu verwenden, sofern keine Daten direkt von den Beteiligungsunternehmen verfügbar sind. Falls solche Drittangaben ebenfalls nicht verfügbar sind, wird der FMP aufgefordert, den Prozentsatz der Investitionen ohne ESG-Daten anzugeben. Lesen Sie unseren Blogpost dazu hier.
Derzeit beobachten wir eine dynamische Entwicklung der regulatorischen Landschaft zu Nachhaltigkeitsthemen. Während die EU-SFDR bereits im März 2021 in Kraft getreten ist und ab dem 1. Januar 2023 Level 2 folgt, sind die ESG-Offenlegungsvorschriften auf Unternehmensebene noch nicht angeglichen, weder auf EU-Ebene noch auf globaler Ebene, und viele Erweiterungen der Reporting-Anforderungen sind in Planung. Finanzdienstleister integrieren Nachhaltigkeit zunehmend in ihre Aktivitäten und erweitern ihr Angebot um ESG-orientierte Produkte, während sie gleichzeitig immer stärker auf ESG-Daten und -Ratings von Dritten angewiesen sind. Berechtigterweise wirft das die Frage auf, wann wir zusätzliche ESG-Daten erwarten dürfen?
Hier ein Überblick über den aktuellen Stand:
EU – Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD): Der Europäische Rat gibt am 28. November 2022 endgültig grünes Licht für die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD ). Die CSRD wird die derzeitige NFRD-Berichterstattungsrichtlinie ersetzen und detailliertere Anforderungen an die Berichterstattung über die Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf die Umwelt, die Menschenrechte und die Sozialstandards einführen. Der Zeitplan sieht vor:
Demnach werden umfangreichere und detailliertere ESG-Daten über europäische Unternehmen, die für die SFDR-Offenlegungen relevant sind, erst nach 2025 verfügbar sein.
UK – The FCA announced on 22 November 2022 the formation of a group to develop a Code of Conduct for Environmental Social and Governance (ESG) data and ratings providers. Although the group is to start its work as soon as possible, there is no concrete timeline for when the reporting requirements will be due and come in force
Schweiz – Der Bundesrat hat am 23. November 2022 die Durchführungsverordnung zur Klimaberichterstattung für große Schweizer Unternehmen verabschiedet. Die öffentliche Berichterstattung umfasst Angaben zum finanziellen Risiko, das ein Unternehmen aufgrund von klimabezogenen Aktivitäten eingeht, sowie zu den Auswirkungen der Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf das Klima. Darüber hinaus muss das Unternehmen darlegen, welche Reduktionsziele es sich für seine direkten und indirekten Treibhausgasemissionen gesetzt hat und wie es diese umsetzen will. Die Verordnung tritt ab dem 1. Januar 2024 in Kraft.
cleversoft geht davon aus, dass all diese Initiativen zu einer höheren Datenqualität beitragen werden und unsere Möglichkeiten verbessern, qualitativ hochwertige SFDR-Berichte mit umfassender Datenabdeckung zu erstellen.
Unser Regulatory Watch Team verfolgt alle weiteren Entwicklungen der SFDR- und Taxonomierichtlinien genau. Das cleversoft Angebot umfasst standardisierte Services zu allen relevanten SFDR-Offenlegungsvorschriften.
Nutzen Sie die verschiedenen Module unseres SFDR-Services für Ihre vorvertragliche, periodische und Web-Offenlegung und die PASI-Erklärung. Darüber hinaus bieten wir Module für die Generierung und Sammlung von EET-Dateien an.
Gemäß unserem Compliance-Versprechen stellen wir unseren Kunden rechtzeitig sämtliche Aktualisierungen der Regulierungen zur Verfügung.
Wenn Sie Fragen haben, beraten Sie unsere Expertinnen und Experten gerne zu den Details.