CSRD

Die CSRD-Verordnung: Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) ist ein entscheidender Schritt hin zu einer verlässlichen und vergleichbaren Nachhaltigkeitsberichterstattung.

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Die wesentlichen Elemente sind:

  • Berichtspflicht: Unternehmen in der EU müssen über die Auswirkungen ihres Geschäftsmodells und ihrer Strategie auf Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung berichten. Dies sorgt für Transparenz und Verantwortlichkeit.
  • Ersatz der NFRD: Die CSR-Richtlinie erweitert und ersetzt die Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD). Sie zielt darauf ab, die Berichterstattungspraktiken in der gesamten EU zu harmonisieren.
  • Globale Auswirkungen: Obwohl die CSRD in erster Linie für EU-Länder gilt, betrifft sie auch bestimmte US-Unternehmen, die in der EU tätig sind.

 

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