Ohne Makler im Direktkanal trägt Ihr Haus die volle GWG-Verantwortung selbst. Finden Sie in einem kurzen Gespräch heraus, wo Ihre Prozesse heute stehen.
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Neue Rechtslage ab Januar 2027: Das Altersvorsorgereformgesetz (AVR) schreibt für das Standarddepot einen einfachen, digitalen Direktabschluss vor. Wer diesen Kanal öffnet, kann die GWG-Onboarding-Pflicht nicht mehr wie bisher an den Makler auslagern, sondern muss sie selbst erfüllen.
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Operative Pflichten beim Direktabschluss: PEP-Screening, Sanktionslisten-Abgleich, Identitätsprüfung und risikobasierte Klassifizierung sind ab dem ersten Direktabschluss Pflicht für den Versicherer, wie § 2 Abs. 1 Nr. 8 GwG festlegt.
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Laufendes Kunden-Monitoring als zweite Pflicht: Die EU-Geldwäsche-Verordnung AMLR gilt ab 10. Juli 2027 und schreibt erstmals verbindliche Höchstfristen für laufendes Kunden-Monitoring vor.
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cleverKYC von cleversoft deckt beide Pflichten in einem System ab: digitales KYC-Onboarding mit PEP- und Sanctions-Screening sowie automatisiertes Perpetual KYC mit konfigurierbarem Risk Scoring, ohne dass Versicherungs-IT dafür eigene Entwicklungskapazität bereitstellen muss.
GWG-Onboarding-Pflicht für Versicherer: Wenn kein Makler mehr dazwischensteht
So funktioniert das Modell heute: Versicherungsmakler sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 GwG selbst GWG-Verpflichtete. Sie übernehmen beim Vertrieb die Identifizierung und Überprüfung der Endkunden. Der Versicherer hat dabei keinen direkten Kundenkontakt — die GWG-Pflicht bleibt zwar bei ihm bestehen, die praktische Durchführung übernimmt aber der Makler.
Das Altersvorsorgereformgesetz ändert das strukturell. Der Gesetzgeber schreibt für das Standarddepot einen einfachen, digitalen Direktabschluss vor. Damit kann direkter Kundenkontakt ohne Makler entstehen.
Das hat drei konkrete Konsequenzen:
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Direktkanal ist keine Option, sondern Pflicht: Der digitale Abschluss ist ab Januar 2027 regulatorische Anforderung, keine strategische Entscheidung.
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Kunde kann selbst abschließen: In der Regel kann der Kunde das Standarddepot auch ohne Makler abschließen — die Möglichkeit zur Delegation der GWG-Pflicht entfällt damit.
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Direktkanal offen = Auslagerung entfällt: Wer als Versicherer ein Altersvorsorgedepot digital und direkt anbietet, muss die KYC-Pflichten selbst erfüllen, die er bisher an den Makler ausgelagert hat.
Weitere Pflicht auf demselben Kanal: Wer den digitalen Direktabschluss für Verbraucher öffnet, muss ab dem 19. Juni 2026 zusätzlich eine elektronische Widerrufsfunktion nach § 356a BGB bereitstellen, den sogenannten Widerrufsbutton. Die Pflicht betrifft alle B2C-Fernabsatzverträge, die über eine Online-Schnittstelle abgeschlossen werden, unabhängig von der GWG-Onboarding-Pflicht.
Im klassischen Maklervertrieb bleibt die Delegation weiterhin zulässig. Die neue Pflicht trifft ausschließlich den Direktabschluss-Kanal, nicht das gesamte Geschäft.
In 10 Minuten sehen Sie, wo Handlungsbedarf besteht. Der Check zeigt, welche GWG-Prozesse Sie bis zum Start des AVD-Direktgeschäfts aufsetzen müssen.
Was „eigenes KYC-Onboarding" für Versicherer konkret bedeutet
Wer beim AVD-Direktabschluss erstmals in direkten Kundenkontakt tritt, muss verstehen, was GWG-konformes Onboarding operativ bedeutet. Es geht nicht um eine einzelne Prüfung, sondern um einen strukturierten Prozess mit mehreren Pflichtschritten.
Gut zu wissen: Warum gelten Altersvorsorgedepots als geldwäscherelevant? Fondsgebundene Sparprodukte mit regelmäßigen Prämien und langfristigem Zeithorizont sind klassisch attraktiv für Geldwäsche: Zahlungsströme sind unauffällig, Transaktionsnachweise schwer zu führen. Das Geldwäschegesetz und die AMLR erfassen Lebensversicherungstätigkeiten und Anlageprodukte explizit als Pflichtkategorie.
Identitätsprüfung
Beim Direktabschluss muss der Versicherer die Identität des Kunden selbst verifizieren. Gängige Methoden: eID-Verfahren oder Ausweisdokument kombiniert mit einem Selfie-Abgleich. Eine Delegation an den Makler ist in diesem Kanal nicht möglich, weil kein Makler im Prozess beteiligt ist.
PEP-Screening
Politisch exponierte Personen (PEPs) unterliegen erhöhten Sorgfaltspflichten. Der Versicherer muss beim Onboarding prüfen, ob ein neuer Kunde als PEP einzustufen ist, und im Hochrisikofall verstärkte Maßnahmen einleiten. Relevant für die Praxis: Unter der neuen EU-Geldwäsche-Verordnung AMLR wird der PEP-Begriff ausgeweitet.
Künftig können auch Bürgermeister mittlerer Kommunen als PEP eingestuft werden, abhängig von den nationalen Listen, die jeder Mitgliedstaat unter der AMLR erstellen muss. Die Hochrisiko-Gruppe wächst damit spürbar. Wer mit PEP-Listen aus 2025 oder 2026 arbeitet, arbeitet ab Juli 2027 auf veraltetem Stand.
Sanktionslisten-Abgleich
Beim Onboarding ist ein Abgleich mit den relevanten Sanktions- und Embargolisten Pflicht: EU-Sanktionslisten, OFAC (US), UN-Sanktionslisten und viele weitere. Nach Art. 26 Abs. 4 AMLR gilt diese Pflicht nicht nur beim erstmaligen Abschluss, sondern auch während der laufenden Kundenbeziehung.
Risikobasierte Klassifizierung
Nach dem Geldwäschegesetz und der AMLR ist ein risikobasierter Ansatz vorgeschrieben. Das bedeutet: Jeder neue Kunde erhält auf Basis seiner persönlichen Daten eine Risikoklassifizierung. Beruf, Einkommensquelle, PEP-Status und Herkunftsland fließen in das Scoring ein. Das Ergebnis bestimmt den Umfang der weiteren Sorgfaltspflichten: Standard, vereinfacht oder verstärkt.
Adverse Media Screening
Der Abgleich mit negativen Medienberichten über einen Kunden, bekannt als Adverse Media Screening, ist unter der AMLR zunehmend erwartet. Bei Versicherern heute kaum etabliert, wird es mit wachsender regulatorischer Aufmerksamkeit für Anlageprodukte relevanter. Wer diesen Schritt nicht in den Onboarding-Prozess integriert, riskiert, Warnsignale zu übersehen, die in öffentlichen Quellen bereits vorhanden sind.
Laufendes Kunden-Monitoring: Die GWG-Pflicht, die Versicherer noch nicht auf dem Radar haben
Das initiale Onboarding-Screening ist der erste Schritt. Es ist aber nicht der letzte. Art. 26 AMLR schreibt darüber hinaus laufendes Monitoring der gesamten Kundenbeziehung vor (in der Branche auch unter dem Begriff „Perpetual KYC“ bekannt). Das ist für viele Versicherungs-Compliance-Teams konzeptionell neu.
Bisher verlangte § 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG eine Aktualisierung der Kundendaten nur „im angemessenen zeitlichen Abstand”. Was angemessen ist, ließ das Gesetz offen. In der Praxis entstanden Zyklen von 2 bis 15 Jahren. Das ändert sich mit der AMLR grundlegend.
Art. 26 Abs. 2 AMLR setzt erstmals verbindliche europäische Höchstfristen:
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Hochrisikokunden: KYC-Aktualisierung spätestens nach 1 Jahr
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Alle anderen Kunden: Aktualisierung spätestens nach 5 Jahren

Hinzu kommt eine Ad-hoc-Review-Pflicht: Bei relevanten Änderungen in der Kundenbeziehung muss unverzüglich gehandelt werden. Adressänderung, Wechsel des PEP-Status, Änderung der Einkommenssituation, neue Einträge im Transparenzregister: All das sind Trigger, die eine sofortige Prüfung auslösen.
Zusätzlich müssen Versicherer Sanktionslisten produktübergreifend und gruppenweit regelmäßig prüfen und alle Produkte eines Kunden in der Überwachung berücksichtigen.
Wer diesen Prozess in Excel-Tabellen oder manuell abbilden will, wird den Überblick verlieren. Schon bei einer mittleren Kundenbasis im Direktgeschäft ist manuelles laufendes Monitoring keine realistische Option.
Expertentipp: Den Leitlinien der europäischen Geldwäschebehörde AMLA zu Art. 26 AMLR kommt besondere Bedeutung zu. Sie präzisieren, wie Verpflichtete die Monitoring-Fristen in der Praxis umsetzen sollen. Wer die Leitlinien frühzeitig in seine Prozesse einarbeitet, steht bei regulatorischen Prüfungen deutlich besser da als Häuser, die erst nach Veröffentlichung reagieren.
GWG-Pflicht unterschätzt: Was Versicherern bei fehlendem KYC-Onboarding droht
Drei konkrete Szenarien zeigen, was passiert, wenn Versicherer die GWG-Onboarding-Pflicht im Direktkanal unterschätzen:
- Szenario 1: Regulatorische Prüfung. Abschlussprüfer prüfen, ob geldwäscheverpflichtete Versicherungsunternehmen ihre GWG-Pflichten erfüllen. Diese Prüfung erstreckt sich ab 2027 auch auf die AMLR. Wer für den Direktkanal keine eigene KYC-Infrastruktur nachweisen kann, steht in der Prüfung ohne ausreichende Dokumentation.
- Szenario 2: Bußgelder. Das EU-Geldwäschepaket verschärft die Sanktionen deutlich. Verstöße gegen KYC- und Monitoring-Pflichten können zu empfindlichen Bußgeldern führen. Der Preis der Nicht-Umsetzung steigt mit jeder Anpassung des Regelwerks.
- Szenario 3: Reputationsrisiko. Versicherer, die AVD-Direktabschlüsse im Massengeschäft anbieten und dabei GWG-Pflichten verletzen, riskieren öffentliche Aufmerksamkeit. Geldwäsche in Anlageprodukten steht unter besonderer regulatorischer Beobachtung. Ein Vorfall in diesem Bereich trifft das Vertrauen in den Anbieter dauerhaft.

cleverKYC: KYC-Onboarding und Perpetual KYC für Versicherer
Versicherer, die ab 2027 Direktabschlüsse anbieten müssen, haben heute oft weder ein eigenes KYC-Onboarding noch ein laufendes Monitoring-System. cleverKYC von cleversoft deckt genau diese beiden Pflichten in einem integrierten Prozess ab.

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PEP- und Sanctions-Screening: Abgleich mit aktuellen PEP-Listen und Sanktionsdatenbanken (Dow Jones als Standard, WorldCheck auf Anfrage). Regulatorische Updates werden im Rahmen des Compliance Commitments ohne Neuausschreibung eingespielt.
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Adverse Media Screening: Zugriff auf über 200.000 Quellen weltweit in mehr als 120 Sprachen, in Echtzeit.
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Konfigurierbares Risk Scoring: 34 Parameter, die Compliance-Teams anpassen, ohne auf den Anbieter warten zu müssen. Kein vergleichbares System bietet diese Tiefe der Konfigurierbarkeit ohne Vendor-Intervention.
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Client Onboarding Portal: Kunden füllen KYC-Daten selbst digital aus, Dokumente werden hochgeladen, Compliance-Officer geben nach Prüfung frei. Kein Hin und her per E-Mail, kein Medienbruch.
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Perpetual KYC / Continuous Monitoring: Automatisierte Alerts bei relevanten Änderungen in der Kundenbeziehung, produktübergreifend, ohne manuelle Kontrollschleifen.
Ein häufiger Einwand im Versicherungssegment lautet: „Wir bauen das selbst.” Die Realität in Versicherungs-IT-Abteilungen ist eine andere: Ressourcen sind knapp, Projekte priorisiert, und die Anforderungen an ein GWG-konformes KYC-System sind komplex. cleversoft stellt die Infrastruktur fertig bereit. Wer heute entscheidet, ist bereits zum Start in 2027 compliant.
Unsere Experten zeigen Ihnen, wie Sie GWG-Onboarding und laufendes Monitoring rechtzeitig aufsetzen.
Fazit: Wer 2027 Direktabschlüsse anbietet, muss 2026 entscheiden
Der digitale Direktabschluss eines Altersvorsorgedepots ohne Makler ist ab Januar 2027 regulatorische Pflicht. Wer diesen Kanal öffnet, kann die GWG-Onboarding-Pflicht nicht mehr wie bisher an den Makler auslagern. PEP-Screening, Sanktionslisten-Abgleich, Identitätsprüfung und risikobasierte Klassifizierung sind ab dem ersten Abschluss Pflicht für den Versicherer selbst.
Hinzu kommt das laufende Kunden-Monitoring: Ab Juli 2027 schreibt die AMLR verbindliche Fristen für die regelmäßige Aktualisierung von Kundendaten und anlassbezogene Reviews vor. AMLR markiert den Übergang von periodischen Überprüfungen hin zu kontinuierlicher Compliance. Unternehmen sollten ihre Prozesse darauf ausrichten.
Die Entscheidung für eine KYC-Infrastruktur braucht Vorlaufzeit. Eine volldigitale, regulatorisch konforme Plattform benötigt realistisch mehrere Monate Implementierungszeit. Wer 2027 compliant starten will, muss spätestens 2026 entschieden haben.
cleverKYC bietet genau diese Infrastruktur: ein vollständiges KYC-Onboarding mit Perpetual KYC, betrieben im Compliance Commitment. Regulatorische Updates sind im Rahmen des cleversoft Compliance Commitments inkludiert.
FAQ
Müssen Versicherer beim Altersvorsorgedepot-Direktabschluss selbst KYC betreiben, auch wenn sie bisher an Makler delegiert haben?
Ja. Der Direktabschluss-Kanal löst eigene GWG-Pflichten aus. Die Delegationsmöglichkeit funktioniert nur, wenn ein GWG-verpflichteter Makler zwischen Versicherer und Endkunde steht. Im digitalen Direktkanal ist in der Regel kein Makler beteiligt. Der Versicherer trägt die volle GWG-Verantwortung selbst.
Können Versicherungs-GWG-Beauftragte die KYC-Pflicht beim Altersvorsorgedepot weiter an Vermittler delegieren?
Nur im klassischen Maklervertrieb. Dort bleibt die Delegation zulässig, weil der Makler nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 GwG selbst GWG-Verpflichteter ist. Im digitalen Direktabschluss-Kanal ohne Makler gilt das nicht. Hier übernimmt der Versicherer alle Pflichten selbst.
Was bedeutet laufendes Kunden-Monitoring konkret für den Compliance-Betrieb in Versicherungsunternehmen?
Die AMLR verlangt keine einmalige Prüfung beim Onboarding, sondern kontinuierliche, ereignisgetriebene Überwachung der Kundenbeziehung – in der Compliance-Branche oft als „Perpetual KYC“ bezeichnet. Art. 26 AMLR setzt Höchstfristen: 1 Jahr für Hochrisikokunden, 5 Jahre für Standardkunden. Zusätzlich muss bei relevanten Änderungen unverzüglich geprüft werden. Für Versicherungs-Compliance-Teams bedeutet das eine strukturelle Prozessanpassung.
Ab wann gilt die AMLR-Pflicht zum laufenden Kunden-Monitoring für Versicherer?
Die EU-Geldwäsche-Verordnung AMLR gilt direkt ab 10. Juli 2027. In Kombination mit dem Altersvorsorgereformgesetz, das ab Januar 2027 in Kraft tritt, bedeutet das: Wer 2027 Direktabschlüsse startet, muss beide Regelwerke von Anfang an einhalten.
Was droht Versicherern, die beim Altersvorsorgedepot-Onboarding die GWG-Pflichten unterschätzen?
Drei Risikoebenen sind relevant: erstens regulatorische Prüfungen durch die BaFin, die ab 2027 auch die Einhaltung der AMLR umfassen; zweitens verschärfte Bußgelder nach dem neuen EU-Geldwäschepaket; drittens Reputationsschäden im Massengeschäft, wenn GWG-Pflichten in einem Produktbereich verletzt werden, der ohnehin unter besonderer regulatorischer Aufmerksamkeit steht.









