Die cleversoft Antragsstrecke bildet IDD-konformes Profiling, KYC-Integration und Fondsfinder in einer volldigitalen Lösung ab.
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Das Altersvorsorgereformgesetz gilt ab dem 1. Januar 2027: Ab diesem Datum sind keine neuen Riester-Verträge mehr zulässig.
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Jeder Versicherer, der weiterhin geförderte Altersvorsorge anbieten will, muss zusätzlich ein Standardprodukt bereitstellen: einen Zwei-Fonds-Sparplan mit Lebenszyklusautomatik und einer Effektivkostendeckelung von 1,0 %.
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Der digitale Direktabschluss ist für das Standardprodukt regulatorisch verpflichtend, und Versicherer unterliegen dabei einer Beratungspflicht nach § 6 VVG, die für Banken und Neobroker nicht gilt.
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Mit der cleversoft Antragsstrecke schließen Versicherer den digitalen AVD-Abschluss regulatorisch konform ab: IDD-konformes (Insurance Distribution Directive) Profiling, KYC-Integration (Know Your Customer) und Fondsfinder in einer volldigitalen Strecke, mit regulatorischen Updates im Rahmen des cleversoft Compliance Commitments.
Neue Produktwelt ab 2027: Was Versicherer anbieten müssen
Das Altersvorsorgereformgesetz schafft drei Produktkategorien, die Versicherer technisch und produktseitig abbilden müssen. Nicht jede Kategorie ist für Versicherer gleich relevant. Die strategische Positionierung hängt davon ab, in welchem Segment ein Versicherer konkurrenzfähig sein will.

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Altersvorsorgedepot (ohne Garantie): Das neue Kerninstrument des Gesetzes. Investiert vollständig in Aktien, Fonds und ETFs, ohne Beitragsgarantie, erstmals steuerlich gefördert. Neobroker und Onlinebanken werden hier mit niedrigen Kosten und schlanken Prozessen antreten. Innerhalb des Altersvorsorgedepots können Versicherer zudem zwischen einer Standard- und einer individuellen Variante wählen. Bei der individuellen Variante entfällt die Effektivkostendeckelung, was Raum für zusätzliche Garantieleistungen schafft, etwa Langlebigkeitsschutz über das gesetzlich vorgeschriebene Auszahlungsende der Garantieprodukte von 85 Jahren hinaus.
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Standardprodukt / Standarddepot: Pflichtprodukt für alle Anbieter außer Bausparkassen. Wer weiterhin geförderte Altersvorsorge vertreiben will, muss dieses Produkt anbieten. Zwei-Fonds-Sparplan, Lebenszyklusmodell, Effektivkostendeckelung 1,0 %. Primär für den digitalen Online-Abschluss konzipiert.
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Garantieprodukte (100 % / 80 % Beitragserhaltungsgarantie): Das strategische Differenzierungsmerkmal für Versicherer. Neobroker können diese Kategorie strukturell nicht anbieten. Sicherheitsorientierte Sparer sind damit eine Zielgruppe, die im garantiefreien Wettbewerb nicht erreichbar ist.
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können weiter bespart werden. Kunden haben zudem die Möglichkeit, in die neue Fördersystematik zu wechseln, mit oder ohne Anbieterwechsel. Für Versicherer mit großem Riester-Bestand bedeutet das: Auch Portierungsprozesse müssen 2026 konzipiert werden.
Zertifizierungspflicht: Bevor ein Versicherer neue Verträge anbieten kann, müssen diese als zugelassene Altersvorsorgeverträge zertifiziert sein. Die Zertifizierung erfolgt unter Aufsicht der BaFin gemäß den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums. Dieser Schritt braucht Vorlaufzeit und sollte 2026 eingeplant werden.
Viele Versicherer wissen, dass sich 2027 etwas ändert, aber noch nicht, was konkret auf ihre Produktlandschaft, IT und Vertriebsprozesse zukommt. Unsere Experten zeigen Ihnen, wo Ihr Unternehmen heute steht und welche Entscheidungen bis Ende 2026 getroffen sein müssen.
Standardprodukt-Pflicht: Was das konkret für Produktdesign und Kalkulation bedeutet
Das Standardprodukt ist keine optionale Ergänzung zum bestehenden Portfolio. Wer es nicht anbietet, darf ab 2027 keine neuen geförderten Altersvorsorgeverträge mehr abschließen. Das stellt Produktverantwortliche und Aktuare vor konkrete Kalkulationsaufgaben.
- Lebenszyklusautomatik: Das Standardprodukt schreibt ein automatisches Umschichtungsmodell vor. Fünf Jahre vor dem Rentenbeginn darf der chancenreiche Fonds noch maximal 50 % des Depotwerts ausmachen, zwei Jahre vor Rentenbeginn maximal 30 %, so der GDV. Diese Automatik muss vom Versicherer oder einem Partner IT-seitig abgebildet werden.
- Effektivkostendeckelung: Die durchschnittliche jährliche Renditeminderung durch Kosten ist auf 1,0 % begrenzt. Das erzeugt Margendruck und erfordert eine Überprüfung der gesamten Kostenkette, von Fondsauswahl über Verwaltungsgebühren bis zur Vertriebsvergütung.
- Neue Förderstruktur: Die staatliche Förderung wird proportional statt pauschal gestaltet. Für Beiträge bis 360 Euro jährlich beträgt die Grundzulage 50 % der eingezahlten Beiträge, für Beiträge von 361 bis 1.800 Euro jährlich 25 %, mit einer maximalen Grundzulage von 540 Euro pro Jahr. Das ändert die Zielgruppenansprache: Geringverdiener profitieren prozentual stärker.
- Neue Zielgruppe: Erstmals sind rund 3,6 Millionen Selbstständige förderberechtigt (Statistisches Bundesamt, Mikrozensus 2024). Für Versicherer, die bislang keine Selbstständigen als Zielgruppe hatten, bedeutet das neue Abschlussprozesse und angepasste Beratungsstrecken.
Die Effektivkostendeckelung von 1,0 % trifft Versicherer mit aktiv gemanagten Fonds im Standardprodukt besonders hart. Wer für das Standardprodukt ausschließlich kosteneffiziente ETFs einsetzt und die Verwaltungsgebühren entsprechend kalkuliert, kann die Deckelung einhalten, ohne das gesamte Portfolio umzustrukturieren. Das Standardprodukt und das höhermargige Garantieprodukt lassen sich so als komplementäre Angebote positionieren.
Digitaler Abschluss als regulatorische Pflicht
Das Altersvorsorgereformgesetz schreibt für das Standardprodukt vollständig digitale, barrierefreie Abschlussprozesse vor: direkt durch den Endkunden bedienbar, ohne Medienbrüche.
Was eine konforme digitale Antragsstrecke leisten sollte:
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End-to-End-Onboarding ohne Papierdokumente oder manuelle Zwischenschritte
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IDD-konformes Profiling und Geeignetheitsprüfung
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ESG-Präferenzabfrage gemäß Delegierter Verordnung
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KYC-Integration, eID-Legitimation und digitale Unterschrift
Ein automatisierter Fondsfinder und eine Portfoliooptimierung sind nur in Teilen regulatorisch vorgeschrieben, liefern Endkunden im Onboarding-Prozess aber einen klaren Mehrwert.
Für viele Versicherer reicht die bestehende IT-Infrastruktur für diese Anforderungen nicht aus. Eine volldigitale, regulatorisch konforme Plattform benötigt realistisch 6 bis 9 Monate Implementierungszeit. Wer die Entscheidung für oder gegen eine Plattformlösung bis Sommer 2026 nicht trifft, riskiert einen verspäteten Marktstart im Jahr 2028.
Der Wettbewerbsnachteil gegenüber Banken und Neobrokern
Der § 6 des Versicherungsvertragsgesetzes schreibt Versicherern eine Beratungspflicht vor, auch beim Online-Vertrieb des Standardprodukts.
Banken, Neobroker und Fondsgesellschaften unterliegen dieser Pflicht nicht: Sie können das Standardprodukt im Execution-Only-Modus anbieten, also ohne Beratungsfragebogen und Geeignetheitsprüfung.
Die praktische Konsequenz ist ein struktureller Wettbewerbsnachteil im digitalen Direktvertrieb. Wo ein Neobroker den Abschluss in wenigen Klicks ermöglicht, müssen Versicherer eine mehrstufige Beratungsstrecke abbilden.
Der Wettbewerbsvorteil entsteht durch einen IDD-konformen Beratungsprozess und mögliche zusätzliche Beratungsleistungen, die dem Kunden die Notwendigkeit jedes Schritts erklären und mit minimalem Zeitaufwand absolviert werden können. Das reduziert Abbrüche erheblich und ist einer der entscheidenden Wettbewerbsfaktoren im AVR-Direktvertrieb.
KYC-Onboarding im Direktvertrieb: Warum die Delegation an Vermittler entfällt
Der digitale Direktabschluss verändert nicht die rechtliche KYC-Pflicht des Versicherers: Diese bestand immer. Was wegfällt, ist die Möglichkeit, ihre Durchführung an einen Vermittler zu delegieren. Ohne Intermediär muss der Versicherer Identifizierung, PEP-Screening und Risikoklassifizierung erstmals selbst operativ, meist über integrierte digitale Systeme, abbilden.

In der Praxis zeigt sich häufig, dass konkrete Prozesse und Systemanbindungen für das KYC-Onboarding im Direktvertrieb noch fehlen. Was das konkret bedeutet und welche GWG-Pflichten beim Direktabschluss greifen, zeigt unser Artikel zum Altersvorsorgedepot-Onboarding.
cleversoft Antragsstrecke: AVD-Direktabschluss, regulatorisch konform
Für Versicherer, die 2026 die Plattformentscheidung für das Altersvorsorgedepot treffen, ist die zentrale Frage: Eigenentwicklung oder externe Plattformlösung?
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Eigenentwicklung bedeutet hohen IT-Ressourceneinsatz und die Übernahme der gesamten regulatorischen Update-Verantwortung.
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Eine erprobte Plattformlösung liefert eine konforme Strecke deutlich schneller, ohne eigene IT-Kapazitäten dauerhaft zu binden.
Die cleversoft Antragsstrecke für das geförderte Altersvorsorgedepot bündelt die gesetzlichen Anforderungen in einer integrierten Lösung. Dazu gehören:
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IDD-konformes Profiling
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Geeignetheitsprüfung
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ESG-Präferenzabfrage
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Fondsfinder
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KYC-Integration

Versicherer erhalten eine volldigitale, barrierefreie Abschlussstrecke, die die Beratungspflicht nach § 6 VVG abbildet, ohne Abbruchquoten unnötig zu erhöhen.
Das Compliance Commitment von cleversoft stellt sicher, dass regulatorische Updates im Rahmen der laufenden Lizenzgebühr eingespielt werden. Versicherer bleiben damit automatisch konform, auch wenn sich gesetzliche Detailanforderungen nach dem Go-Live noch konkretisieren.
Versicherungs-IT-Abteilungen stehen häufig vor der Herausforderung, mit den technologischen Anforderungen Schritt zu halten. Eine externe Standardlösung wie cleversoft schließt diese Lücke, ohne interne Kapazitäten dauerhaft zu binden.
Fazit: Wer 2027 Direktabschlüsse anbietet, entscheidet 2026
Das Altersvorsorgereformgesetz setzt Versicherer unter Zeitdruck: Produktdesign, IT-Infrastruktur und Vertriebsprozesse müssen 2026 gleichzeitig entschieden werden. Wer wartet, startet 2028. Die cleversoft Antragsstrecke für das geförderte Altersvorsorgedepot liefert die technische und regulatorische Grundlage dafür: sofort einsetzbar, mit cleversoft Compliance Commitment für alle gesetzlichen Anpassungen, die noch folgen.
FAQ
Müssen Versicherer ein Standardprodukt anbieten, wenn sie geförderte Altersvorsorge vertreiben wollen?
Ja. Jeder Anbieter geförderter Altersvorsorgeverträge, mit Ausnahme der Bausparkassen, ist verpflichtet, zusätzlich ein Standardprodukt anzubieten. Das Standardprodukt ist ein Zwei-Fonds-Sparplan mit Lebenszyklusautomatik und einer Effektivkostendeckelung von 1,0 %. Wer kein Standardprodukt bereithält, darf ab dem 1. Januar 2027 keine neuen geförderten Altersvorsorgeverträge mehr abschließen.
Was bedeutet die Zertifizierungspflicht für Versicherer als AVR-Anbieter konkret?
Neue Altersvorsorgeverträge müssen als zugelassene Produkte zertifiziert sein, bevor sie ab 2027 vertrieben werden dürfen. Die Zertifizierung ist eine Voraussetzung für die staatliche Förderung. Versicherer sollten den Zertifizierungsprozess 2026 einplanen, da Vorlaufzeiten für Produktentwicklung, Prüfunterlagen und behördliche Bearbeitung anfallen.
Warum sind Versicherer beim digitalen Direktvertrieb gegenüber Banken im Nachteil?
Der Grund liegt im § 6 VVG: Versicherer sind auch beim Online-Abschluss des Standardprodukts zur Beratung verpflichtet. Banken, Neobroker und Fondsgesellschaften unterliegen dieser Pflicht nicht und können das Standardprodukt ohne Beratungsstrecke anbieten. Das führt zu kürzeren Abschlussprozessen bei Wettbewerbern und höheren Abbruchquoten im Versicherungsvertrieb. Der GDV hat eine Angleichung gefordert, bisher ohne Ergebnis.
Welche Garantieniveaus muss ein Versicherer ab 2027 abbilden können?
Das AVR sieht drei Kategorien vor: Produkte ohne Beitragsgarantie (Altersvorsorgedepot), Produkte mit 80 % Beitragserhaltungsgarantie und Produkte mit 100 % Beitragserhaltungsgarantie. Die letzten beiden Kategorien können strukturell nur von Versicherern angeboten werden. Neobroker und Banken sind auf das garantiefreie Segment beschränkt. Versicherer, die Garantieprodukte aktiv positionieren, besetzen damit ein Segment ohne direkten Wettbewerb durch Neobroker.
Wie lange dauert es, eine volldigitale Antragsstrecke für das Altersvorsorgedepot aufzubauen?
Für eine volldigitale, regulatorisch konforme Plattform ist realistisch mit 6 bis 9 Monaten Implementierungszeit zu rechnen. Das bedeutet: Eine Entscheidung für Eigenentwicklung oder externe Plattformlösung muss spätestens im Sommer 2026 fallen. Wer erst im Herbst 2026 beginnt, riskiert einen Go-Live nach dem 1. Januar 2027. Die cleversoft Antragsstrecke bietet eine fertige Lösung mit IDD-konformem Profiling, KYC-Integration und Fondsfinder, die diesen Zeitplan erheblich verkürzt.









