Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 20. Juni 2025 ihren ersten Fortschrittsbericht bezüglich der Überarbeitung der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) vorgelegt.
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Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 20. Juni 2025 ihren ersten Fortschrittsbericht bezüglich der Überarbeitung der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) vorgelegt.
Über den aktuellen Status hinaus konkretisiert der Bericht das weitere Vorgehen und nennt sechs Hebel zur Erreichung der gesetzten Vereinfachungsziele. Die EFRAG stellt in Aussicht, dass dadurch mehr als 50 % der verpflichtenden Datenpunkte entfallen, freiwillig gestellt oder in Leitlinien überführt werden können.
Hintergrund
Die EFRAG hat am 27. März 2025 von der Europäischen Kommission das Mandat erhalten, die ESRS bis zum 31. Oktober 2025 zu vereinfachen.
Der Arbeitsplan der EFRAG skizziert einen strukturierten Weg zur Erbringung ihrer technischen Beratung:
April bis Mitte Mai 2025
- Festlegung einer Top-Down-Vision für die Vereinfachung der ESRS
- Einholen von Stakeholder-Feedback und Analyse der Berichte (Schritte laufen parallel unter engen Fristen)
Mitte Mai bis Juli 2025
- Entwurf und Verabschiedung von Exposure Drafts (EDs) zur Überarbeitung von Set 1 der ESRS
August bis September 2025
- Öffentliche Konsultation (30–45 Tage)
- Zehn Public-Outreach-Events (Anfang September)
Oktober 2025
- Fertigstellung und Übermittlung der technischen Empfehlungen an die Europäische Kommission.
Aktueller Status
Mit Stand vom 20. Juni 2025 berichtet die EFRAG, dass die Vereinfachung der ESRS wie geplant voranschreitet:
- Strategische Ausrichtung genehmigt
Der Gesamtplan für die Vereinfachung (Schritt 1) wurde am 7. Mai offiziell angenommen. Die vorgeschlagenen Änderungen fanden breite Unterstützung und wurden durch das Feedback der Stakeholder bestätigt, das nun in die Entwurfsphase einfließt.
- Stakeholder-Feedback gesammelt
Zwischen April und Mai 2025 sammelte die EFRAG über 820 Rückmeldungen, führte 41 Interviews und veranstaltete 22 Workshops mit Stakeholdern in ganz Europa. Dabei wurden mehr als 16.000 Kommentare zu den ESRS gesammelt. Dieser intensive öffentliche Dialog, der durch Benchmarking und Expertenbeiträge unterstützt wurde, lieferte wertvolle Erkenntnisse über die größten Herausforderungen sowie zielführende Vorschläge zur Vereinfachung. Sämtliche Beiträge werden nun ausgewertet und fließen in eine kurze öffentliche Konsultation ein, die für diesen Sommer vorgesehen ist.
- Ausarbeitung eines Entwurfs läuft
Die EFRAG begann Anfang Mai mit der Ausarbeitung der überarbeiteten ESRS auf Grundlage der strategischen Vorgaben von Schritt 1. Es wurden zwei interne Entwürfe erstellt – einer ohne Kennzahlen (Anfang Juni) sowie eine vollständigere Version mit Kennzahlen (Mitte Juni), die nun von den EFRAG-Sachverständigengruppen geprüft wird. Fünf spezielle Untergruppen leiten die Arbeiten; mit dem Ziel, die Exposure Drafts bis Ende Juli fertig zu stellen. Die technischen und leitenden EFRAG-Gremien geben regelmäßig Feedback und nehmen Anpassungen vor.
- Aktualisierung des Due Process
Die EFRAG hat ihre üblichen Verfahren angepasst, um die Frist der Europäischen Kommission bis 31. Oktober einzuhalten; einschließlich einer kürzeren öffentlichen Konsultationsfrist (40/45 Tage) und einer strafferen internen Koordinierung. Einige Stakeholder äußerten Bedenken hinsichtlich des begrenzten Konsultationszeitraums. Die EFRAG ist daher bereit, diesen zu verlängern – vorausgesetzt, die Europäische Kommission stimmt einer Fristverschiebung zu.
Vorschlag für das weitere Vorgehen: Sechs Vereinfachungshebel
Wie von der Europäischen Kommission hervorgehoben, geht die Verringerung der Berichtslast über die Kürzung von Datenpunkten hinaus. Die EFRAG setzt an sechs strategischen Hebeln an, um die Komplexität zu verringern und die Nachhaltigkeitsberichterstattung prägnanter, relevanter und benutzerfreundlicher zu gestalten, ohne dabei die Kernziele der CSRD zu gefährden:
- Doppelte Wesentlichkeitsprüfung (Double Materiality Assessment, DMA)
Die EFRAG möchte die doppelte Wesentlichkeitsprüfung (Double Materiality Assessment, DMA), die bisher als zu komplex und aufwändig angesehen wurde, erheblich vereinfachen. Der überarbeitete Ansatz legt größeren Wert auf Relevanz und strategische Ausrichtung und beginnt mit einer Top-down-Analyse des Geschäftsmodells, um die offensichtlich wesentlichen Themen zu ermitteln. Die neuen Leitlinien werden eine unnötige Granularität reduzieren und es den Unternehmen ermöglichen, nur über Unterthemen zu berichten, die eindeutig wesentlich sind, statt über ganze thematische Standards. Die EFRAG klärt auch die Kriterien für die Wesentlichkeit, strafft die Erwartungen an die Nachweise und geht auf ungelöste Fragen ein – z. B. auf die Frage, wie sich Minderungsmaßnahmen auf die Wesentlichkeit auswirken und ob wesentliche Themen einbezogen werden können.
- Klarere und zielgerichtetere Nachhaltigkeitsberichte
Viele Nachhaltigkeitsberichte im Rahmen der ESRS wurden als zu lang, zu detailliert und schwer lesbar empfunden – was es den Unternehmen erschwert, ihre Nachhaltigkeitsthemen klar zu erläutern. Um hier Abhilfe zu schaffen, führt die EFRAG mehr Flexibilität ein, indem sie z. B. eine Zusammenfassung zulässt, detaillierte Daten in Anhänge aufnimmt und deutlicher macht, was verpflichtend und was optional ist.
- Straffung der Mindestanforderungen an die Offenlegung (Minimum Disclosure Requirements, MDR)
Die derzeitige Struktur der ESRS mit sich überschneidenden Anforderungen zwischen allgemeinen und themenspezifischen Angaben zu Politiken, Maßnahmen und Zielen (PATs) hat Verwirrung gestiftet und zu einer übermäßig detaillierten und sich wiederholenden Berichterstattung geführt. Um die Komplexität zu verringern, reduziert die EFRAG die obligatorischen Datenpunkte in den thematischen Standards, behält nur die wesentlichen bei und stellt klar, dass über die PAT nur berichtet werden muss, wenn sie existieren und mit wesentlichen Themen verbunden sind.
- Verbesserung der Klarheit und Zugänglichkeit der Standards
Die EFRAG nimmt Änderungen vor, um die Klarheit und Struktur der ESRS zu verbessern, insbesondere durch eine klare Trennung zwischen verpflichtenden und nicht verpflichtenden Inhalten. Die oft missverstandene Kategorie der freiwilligen Angaben wird deutlich reduziert, da sie von vielen eher als Checkliste denn als Leitlinie angesehen wurde.
- Zusätzliche Erleichterungen für einfachere Berichterstattung
Die EFRAG schlägt eine Reihe praktischer Erleichterungen vor, um die Arbeitsbelastung der Unternehmen bei der Berichterstattung zu verringern, ohne die Ziele der CSRD aus den Augen zu verlieren. Dazu gehören klarere Regeln für die Berichterstattung nach Übernahmen oder Veräußerungen, die einfachere Verwendung von Schätzungen, wenn verlässliche Daten fehlen, und die Möglichkeit, nicht wesentliche Teile des Unternehmens von der detaillierten Berichterstattung auszunehmen. Die Unternehmen erhalten auch mehr Flexibilität bei der Berichterstattung über Daten zur Wertschöpfungskette, finanzielle Auswirkungen und wirtschaftlich sensible Informationen. Besondere Aufmerksamkeit wird den Finanzinstituten gewidmet, für die klarere Leitlinien für ihre spezifischen Bedürfnisse vorgesehen sind.
- Verbesserte Interoperabilität
Die EFRAG arbeitet daran, die ESRS mit internationalen Standards wie den IFRS S1 und S2 des ISSB kompatibler zu machen, um Unklarheiten und Mehraufwand seitens der Unternehmen zu vermeiden. Dazu gehört die Harmonisierung des Wortlauts, wo immer dies möglich ist, sowie die Angleichung von Schlüsselkategorien (wie der Berichtsgrenze für Treibhausgasemissionen) an das Greenhouse Gas Protocol und die IFRS-Standards. Im Rahmen dieser Bemühungen reduziert die EFRAG die Zahl der obligatorischen Datenpunkte um rund 50 %.
Timeline
Die EFRAG arbeitet derzeit an der Fertigstellung eines überarbeiteten Entwurfs der geänderten ESRS (Version 2) auf der Grundlage des Feedbacks der Experten; eine wichtige Überprüfungssession ist für den 2. Juli angesetzt.
- 2. Juli 2025: EFRAG-SRB-Sitzung zur Überprüfung des überarbeiteten Entwurfs (Version 2)
- Mitte Juli 2025: Geplante Annahme des Exposure Draft
- 25. Juli 2025: Ersatztermin für zusätzliche Genehmigungssitzung (falls erforderlich)
- Letzte Juliwoche 2025: Start der öffentlichen Konsultation
- Oktober 2025: Zwischenbericht zur Kosten-Nutzen-Analyse (basierend auf dem Exposure Draft)
- Dezember 2025: Endgültige Kosten-Nutzen-Analyse (auf der Grundlage der überarbeiteten ESRS)
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Ein einzigartiges Plus: Dank des cleversoft Compliance Commitments erhalten Sie sämtliche regulatorischen Updates, sobald diese offiziell von den Regulierungsbehörden veröffentlicht werden. Bezüglich der in diesem Blogbeitrag beschriebenen Entwicklungen bedeutet das: Wir werden den cleversoft CSRD Reporting Service proaktiv an die vorgeschlagenen ESRS-Vereinfachungen anpassen.
Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Interpretation oder Umsetzung der neuen Anforderungen benötigen, steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach über unser Kontaktformular.
