Am 26. Februar 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Vorschlag zum sogenannten Omnibus-Paket, das die Vereinfachung und Bündelung der CSRD-, CSDDD- und SFDR-Berichtspflichten zum Ziel hat.

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Am 26. Februar 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Vorschlag zum sogenannten Omnibus-Paket, das die Vereinfachung und Bündelung der CSRD-, CSDDD- und SFDR-Berichtspflichten zum Ziel hat. Eine Übersicht zu den Änderungen finden Sie in unserem letzten Blog-Beitrag dazu.   

Einen Monat später, am 27. März, wurde die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) erneut mit der Vereinfachung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) beauftragt. Daraufhin hatte die EFRAG ein Konsultationsverfahren eingeleitet. Die ersten Stellungnahmen von 14 Mitgliedsstaaten (BE, BG, CZ, DE, EE, ES, IT, LV, LU, NL, PT, SK, FI, SE) liegen nun vor: Stellungnahmen der Mitgliedsstaaten zu CSRD und CSDDD

Insgesamt begrüßen die Länder die im Omnibus-Paket enthaltenen Vorschläge. Forderungen und Kritik beziehen sich mehrheitlich auf drei Kernthemen:  

  1. Schwellenwerte für berichtspflichtige Unternehmen 
  2. Wesentlichkeit und Abgrenzung der Berichtspflichten
  3. Verpflichtender Charakter der CSDDD

 Die Positionen der einzelnen Staaten zu den Themen im Fokus haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst. 

1. Forderungen nach Anhebung der Schwellenwerte für berichtspflichtige Unternehmen

 in der aktuellen Debatte um die Ausweitung der Berichtspflichten im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zeigt sich ein klares Bild: Die meisten EU-Mitgliedstaaten – darunter Bulgarien, Deutschland, Tschechien, Spanien und Schweden – fordern eine Anhebung der Schwellenwerte auf mindestens 1.000 Mitarbeitende und 450 Mio. € Nettoumsatz. Mit dieser Regelung sollen nur große Unternehmen zur umfassenden Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden. 

Anders gehen die Niederlande und Finnland an das Thema heran: Sie befürworten zwar ebenfalls die Anhebung der Schwellenwerte für die Berichterstattungspflicht, wollen jedoch keine festen Grenzen vorgeben. Belgien wiederum meldet formale Vorbehalte an, insbesondere zur Definition des „durchschnittlichen“ Mitarbeitendenbestandes.  

 Italien schlägt dagegen vor, dass auch Betriebe mit 500 bis 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz zwischen 50 Mio. und 450 Mio. € berichten sollen, jedoch nur nach vereinfachten ESRS-Vorgaben.  

 Andere Länder wie Estland, Luxemburg, Lettland, Portugal und die Slowakei, haben sich hierzu noch nicht geäußert. 

2. Wesentlichkeit und Abgrenzung der Berichtspflichten

 Beim Thema Wesentlichkeit bzw. Abgrenzung der CSRD-Berichtspflichten wünschen sich viele Mitgliedstaaten mehr Klarheit darüber, welche Informationen wirklich relevant und verpflichtend sind, und fordern zugleich besser quantifizierbare Datenpunkte.   

Deutschland setzt sich dafür ein, den Unternehmen mittels eines eigenen Erwägungsgrundes explizit den Schutz von Geschäftsgeheimnissen (IP, Know-how, Innovationsergebnisse) zu ermöglichen, damit Offenlegungen sensibler Informationen vermieden werden können. Die Niederlande mahnen eine enge Verzahnung von CSRD und ESRS an, damit Materialitätsanforderungen und Berichtspflicht konsequent aufeinander abgestimmt sind, während Belgien präzise Definitionen – etwa zum „Geschäftsjahr“ – fordert, um Rechtsunsicherheit auszuschließen. 

Bulgarien warnt eindringlich vor einer unnötigen administrativen Belastung, besonders für Unternehmen mit 500–1 000 Mitarbeitenden, und plädiert für eine verhältnismäßige Eingrenzung der Pflichten.   

Tschechien schlägt einen Safe-Harbour für Daten aus der Lieferkette vor, um kleine Zulieferer vor unverhältnismäßigen Nachweispflichten zu schützen. Spanien ist für eine klare Staffelung der Berichtspflichten nach Unternehmensgröße mit Fokus auf KPI-basierte Kennzahlen, Finnland für einen risikobasierten, abgestuften Materialitätsansatz. Italien möchte die Anforderungen auf maximal 40 vereinfachte Datenpunkte begrenzen und sich auf Tier-1-Lieferanten konzentrieren.  

Andere Länder wie Estland, Luxemburg, Lettland, Portugal und die Slowakei haben sich bislang nicht explizit dazu positioniert. 

Diese unterschiedlichen Vorschläge spiegeln die Herausforderung wider, Transparenz und Praktikabilität in Einklang zu bringen. Eines ist klar: Die künftigen Reporting-Standards müssen rechtssicher und praktikabel ausgestaltet sein. 

3. CSDDD – verpflichtend oder freiwillig?

Die Diskussion um die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) dreht sich vor allem um die Frage: Verpflichtend oder freiwillig? 

Während sich Estland für die Freiwilligkeit ausspricht und darauf verweist, dass Unternehmen bereits freiwillig nachhaltiger agieren würden, befürworten die meisten anderen Länder eine verpflichtende, aber pragmatische Regelung. Bulgarien etwa unterstützt die CSDDD-Grundziele, setzt aber auf eine verhältnismäßige Umsetzung, die sich auf direkte Tier-1-Lieferanten beschränkt und nur bei „plausiblen Hinweisen“ auf Risiken weitere Wertschöpfungsstufen einbezieht. 

Deutschland teilt die menschenrechtlichen und ökologischen Zielsetzungen, fordert jedoch klare Haftungs-, Anwendungs- und Übergangsregeln sowie den Erhalt der zivilrechtlichen Haftungsnorm (Art. 29 (1)), um Betroffenen Zugang zu Rechtsmitteln zu sichern. Der neue deutsche Kanzler spricht allerdings von der ersatzlosen Streichung des Lieferkettengesetzes. 

Die Niederlande setzen sich ebenfalls für eine verpflichtende, aber strikt risikobasierte Umsetzung ein, die in Einklang mit OECD- und UN-Leitprinzipien steht und den Fokus nicht ausschließlich auf Tier-1-Partner legt, um Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit der regulatorischn Anforderungen in Balance zu halten. 

Einige Staaten (Belgien) halten sich mit ihrer Position noch zurück und fordern weitere Diskussionen, während Tschechien, Spanien und Finnland vor allem an klaren und praktikablen Regeln gelegen ist. Luxemburg, Lettland, Portugal, Schweden und die Slowakei haben sich noch gar nicht zu dieser Frage geäußert. 

Weniger Berichtspflichten, mehr Wirkung? Die Zielkonflikte in der Omnibus-Debatte

Die Anhebung der Schwellenwerte wird voraussichtlich dazu führen, dass künftig nur große Unternehmen nach der CSRD berichtspflichtig sind, wodurch sich die Datenbasis im Bereich Nachhaltigkeit verkleinern würde. Wenn das zentrale Ziel des Pariser Abkommens darin besteht, Investitionsströme in nachhaltige Projekte zu lenken, stellt sich die Frage, wie kleinere Unternehmen von diesen Investitionsströmen profitieren sollen, wenn ihre wertvollen Beiträge zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen nicht in vergleichbarer Weise erhoben werden. 

In der Finanzbranche ist man sich einig: Ohne verlässliche Daten sind die Ziele und Ergebnisse von Nachhaltigkeitsbemühungen weder transparent noch vergleichbar. Daher ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass die Berichterstattung durch die Reduzierung der Datenpunkt vereinfacht werden soll. Besonders wichtig dabei ist, dass die verbleibenden Datenpunkte der SFDR, CSRD, CSDDD und Taxonomie konsequent aufeinander abgestimmt werden. 

Gleichzeitig begrüßen wir den Ansatz, z.B. in Form des Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs (VSME) vereinfachte Standards für nicht CSRD-pflichtige Unternehmen einzuführen. Die wesentlichen Nachhaltigkeitskennzahlen sollten darin auf jeden Fall enthalten sein, um die Aussagekraft und Vergleichbarkeit zu gewährleisten, damit auch die kleineren Unternehmen zum Ziel von Investitionsströmen in Nachhaltigkeit werden können. 

Vor Allem die drei genannten kritischen Themen werden weiterhin auf allen politischen Ebenen diskutiert. Es bleibt spannend, auf welche Standards sich die Staatengemeinschaft verständigen wird, und für welche Unternehmen sie gelten werden. 

Unser RegWatch Team wird die weiteren Entwicklungen beobachten und Sie auf dem Laufenden halten. Wenn Sie Fragen zum EU-Omnibus-Paket haben, kontaktieren Sie uns gerne.