Im Juli 2024 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) eine aktualisierte Version der Q&A Technical Explanations veröffentlicht, in der 25 neue Einträge hinzugefügt und alle Erläuterungen von Februar bis Juli 2024 zusammengefasst wurden.
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Im Juli 2024 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) eine aktualisierte Version der Q&A Technical Explanations veröffentlicht, in der 25 neue Einträge hinzugefügt und alle Erläuterungen von Februar bis Juli 2024 zusammengefasst wurden. Für weitere Details verweisen wir auf unseren früheren Blog-Beitrag.
Darüber hinaus hat die EFRAG am 17. Juli eine Sitzung abgehalten, um Änderungen an der Taxonomie zu verabschieden. Die finale Version der Taxonomie ist zwar noch nicht verfügbar, soll aber im 3. Quartal 2024 veröffentlicht werden. Weitere Informationen zu den Änderungsvorschlägen der EFRAG finden Sie in einem weiteren Blog-Beitrag.
Im folgenden Beitrag stellen wir die wichtigsten Punkte der aktualisierten Q&As sowie die zu erwartenden Änderungen an der Taxonomie vor und fokussieren uns dabei auf die für Finanzinstitute relevanten Daten und Berechnungen, die vom Standard CSRD-Service von cleversoft abgedeckt werden.
Question ID 29 and 261 – Obligatorische Datenpunkte
- Die EFRAG hat die Verwendung der Begriffe „shall“ (i.S.v. „muss”) und „may“ (i.S.v. „kann“) klargestellt, insbesondere in Bezug auf die Beurteilung der Wesentlichkeit. Im Allgemeinen bezieht sich „shall“ auf verpflichtende Datenpunkte und „may“ auf freiwillige Datenpunkte. Dies ist jedoch im Zusammenhang mit der Wesentlichkeitsbeurteilung des Unternehmens und der Art eines Datenpunktes zu sehen, z.B. im Zusammenhang mit den allgemeinen Angaben nach ESRS 2 oder den Mindestangaben, die nicht unter die Wesentlichkeitsbeurteilung fallen. Der ESRS-Standard erlaubt Flexibilität bei der Beurteilung der Wesentlichkeit: Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, einen Datenpunkt offenzulegen, der nicht wesentlich ist.
- Der Standard CSRD-Service von cleversoft bietet Flexibilität beim Onboarding und ermöglicht den Kunden zu definieren, welche Standards und Substandards wesentlich sind, um sicherzustellen, dass nur die jeweils erforderlichen Datenpunkte validiert werden.
Question ID 863 – Berechnungen und Mittelwertbildung über Assetklassen
- Die EFRAG weist darauf hin, dass der ESRS-Standard keine Berechnung der Durchschnittswerte der Quartalswerte für die Wertschöpfungskette vorschreibt, wie dies bei der SFDR-Berichterstattung der Fall ist (Artikel 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2023/363 der Kommission).
- cleversoft wird eine flexible Lösung anbieten, die es Kunden ermöglicht, zwischen der Verwendung von Jahresend- oder Quartalswerten für die Berechnungen zur Wertschöpfungskette zu wählen. cleversoft empfiehlt SFDR-Kunden, die ein PASI Statement eingeben, den Jahresdurchschnitt der vier Quartale zu verwenden, um die Konsistenz der gemeldeten Zahlen in den verschiedenen Berichten zu wahren.
Question ID 910 – Anwendung der Übergangsbestimmungen für Scope 3 geklärt
- Die EFRAG bestätigt, dass die Angaben zu Scope-3-Berechnungen ab der ersten Berichterstattung im Jahr 2025 erforderlich sind und nicht den in ESRS 1 Paragraph 132-135 genannten Übergangsbestimmungen unterliegen, da sie aus anderen EU-Rechtsvorschriften abgeleitet sind (gemäß ESRS 2 Anhang B). Die einzige Ausnahme besteht für Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitern im ersten Jahr.
- cleversoft unterstützt bereits Scope-3-Berechnungen für die Wertschöpfungskette, die auch in anderen Berichten wie dem PASI-Statement nach SFDR verwendet werden.
Question ID 733 – Überschneidungen zwischen ESRS 2 und thematischen Standards
- Die EFRAG bestätigt, dass Mindestangaben, die sowohl in ESRS 2 als auch in den thematischen Standards enthalten sind, in Nachhaltigkeitsberichten nicht wiederholt werden müssen sollten. Unternehmen können in ihren Erklärungen Verweise auf ESRS 2 und die thematischen Standards verwenden. Darüber hinaus werden die erwarteten Änderungen in der Taxonomie dazu führen, dass Dopplungen von Metriken in diesen Bereichen eliminiert werden.
- cleversoft bleibt dran an den Aktualisierungen der Taxonomie und wird Änderungen frühzeitig in den CSRD-Service integrieren. Unser Service ermöglicht, dass Informationen nur einmal angegeben werden, so dass dieselben Informationen im gesamten narrativen Bericht wiederverwendet oder zwischen den Kapiteln referenziert werden können.
Question IDs 422 und 555 – Risikobehaftete Vermögenswerte
- Die EFRAG hat weitere Klarstellungen zu den Angaben in E1-9 zu risikobehafteten Vermögenswerten vorgenommen. Bei der Bestimmung des Betrags und des Anteils der Vermögenswerte, die risikobehaftet sind, sollen die Zeithorizonte (kurz-, mittel- und langfristig) berücksichtigt werden. Falls verschiedene Szenarien verwendet werden oder eine größere Unsicherheit in Bezug auf die mittel- oder langfristigen risikobehafteten Vermögenswerte besteht, können die Angaben in Form einer Bandbreite gemacht werden. Die Unternehmen sollten bei diesen Angaben das Proportionalitätsprinzip berücksichtigen. Darüber hinaus hat die EFRAG klargestellt, dass E1-9 die Darstellung der jeweiligen Klimarisikoexposition und nicht der erwarteten Auswirkungen (Schäden) verlangt.
- Das CSRD-Angebot von cleversoft erlaubt die Darstellung der Informationen über die Aggregationsebenen, so dass die Zahlen als Einzelwerte oder Bandbreiten angegeben werden können.
Das cleversoft CSRD-Service Angebot
Wir bei cleversoft beobachten die regulatorischen Entwicklungen im Zusammenhang mit der CSRD sehr genau und stellen sicher, dass diese im cleversoft Standard CSRD-Service umgesetzt werden. Derzeit finalisieren wir die Service-Implementierung auf Basis des aktuellen regulatorischen Stands und bereiten das Onboarding der ersten Kunden vor.
Unser Team von CSRD-Spezialisten beteiligt sich aktiv an allen relevanten Workshops und Veranstaltungen, unter Anderem an denen der EFRAG, um Erkenntnisse aus erster Hand zu gewinnen und in die kontinuierliche Weiterentwicklung unseres Services einfließen zu lassen.
Im Ergebnis bieten wir einen 360-Grad-Komplettservice, der Finanzinstitute durch die komplexen Anforderungen der CSRD führt. Weitere Informationen zu unserem CSRD-Service finden Sie auf unserer Website.
