Am 31. Juli 2025 hat die EFRAG überarbeitete und vereinfachte Entwürfe der Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) veröffentlicht und dazu eine 60-tägige öffentliche Konsultation eingeleitet. Die Aktualisierung folgt auf die Forderung der Europäischen Kommission vom März 2025, die im Rahmen der Omnibus-Initiative verabschiedeten ESRS zu vereinfachen. Ziel ist es, die CSRD-Berichterstattung übersichtlicher zu gestalten und gleichzeitig die Übereinstimmung mit den Zielen des European Green Deal zu wahren.

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Am 31. Juli 2025 hat die EFRAG überarbeitete und vereinfachte Entwürfe der Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) veröffentlicht und dazu eine 60-tägige öffentliche Konsultation eingeleitet. Die Aktualisierung folgt auf die Forderung der Europäischen Kommission vom März 2025, die im Rahmen der Omnibus-Initiative verabschiedeten ESRS zu vereinfachen. Ziel ist es, die CSRD-Berichterstattung übersichtlicher zu gestalten und gleichzeitig die Übereinstimmung mit den Zielen des European Green Deal zu wahren.  

Auf der Grundlage von über 800 Umfrageantworten und Stakeholder-Konsultationen hat die EFRAG sechs Vereinfachungshebel angewandt und eine detaillierte Überprüfung aller Datenpunkte durchgeführt.  

Die neuen Entwürfe reduzieren die verpflichtenden Datenpunkte um 57 %, verringern die Gesamtzahl der Angaben um 68 % und verkürzen den Gesamtumfang der Standards um 55 %. 

Die wichtigsten Änderungen 

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die zentralen Anpassungen und deren Bedeutung für Unternehmen. 

1.Einfachere doppelte Wesentlichkeitsprüfung:

Die doppelte Wesentlichkeitsprüfung startet nun beim Geschäftsmodell und kann wahlweise mit einem Top-down- oder Bottom-up-Ansatz durchgeführt werden. Unternehmen profitieren von neuen pragmatischen Erleichterungen zur Reduzierung der Komplexität. So müssen beispielsweise nicht mehr alle Schweregradfaktoren analysiert werden, wichtige Regionen oder Geschäftsbereiche im sozialen Bereich können priorisiert werden, und es besteht die Möglichkeit, Finanzberichte für monetäre Informationen heranzuziehen. 

2.Weniger ist mehr – reduzierte und klarere Anforderungen:

Trotz der Reduzierungen und Vereinfachungen betont die EFRAG, dass ein robustes Datenmanagement und eine solide Governance weiterhin unverzichtbar sind. Unternehmen benötigen nach wie vor leistungsfähige Systeme und Kontrollen, um ESG-Daten über einen längeren Zeitraum hinweg präzise zu erfassen, zu verwalten und zu überwachen – und so eine zuverlässige, regelkonforme Nachhaltigkeitsberichterstattung sicherzustellen. Die Vereinfachungen senken zwar den Berichtsaufwand, mindern jedoch nicht die Bedeutung von Datenqualität und -kontrolle. Ziel ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen geringerer Komplexität und der Wahrung von Integrität und Aussagekraft der Angaben. 

3.Allgemeine Vereinfachung: Leicht zu lesen, leicht zu nutzen

Die überarbeitete ESRS bietet insgesamt mehr Flexibilität und Verständlichkeit. Berichte können nun eine Executive Summary enthalten, während technische Details in Anhänge verschoben werden. Richtlinien, Maßnahmen und Zielsetzungen werden in einem Abschnitt gebündelt, um Wiederholungen zu vermeiden. Es müssen nur noch wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte offengelegt werden – mit einer klaren Trennung zwischen verpflichtenden und optionalen Angaben. Zudem sind die Standards nun besser auf IFRS/ISSB (S1 und S2) abgestimmt, was die Integration für global tätige Unternehmen erleichtert.

4.Übergreifende Standards ESRS 1 und ESRS 2

Die aktualisierten, übergreifenden Standards ESRS 1 und ESRS 2 schaffen mehr Klarheit, reduzieren Doppelungen und sorgen für einen logischeren Ablauf in den Nachhaltigkeitsangaben. Die Governance-Berichterstattung ist prägnanter und besser strukturiert. Es wird klar unterschieden zwischen der Darstellung, wie Nachhaltigkeitsthemen die Strategie beeinflussen (SBM-3), und der Beschreibung des Prozesses zu ihrer Identifizierung (IRO-2). Die Vorgaben zur Aggregation von Daten zu Risiken, Auswirkungen und Chancen sind präziser formuliert, was die standortbezogene Berichterstattung erleichtert. Außerdem lassen sich Beschreibungen von Auswirkungen, Risiken oder Chancen nun einfacher mit den zugehörigen Leitlinien, Zielen und Maßnahmen verknüpfen. Die allgemeinen Offenlegungspflichten, früher „Mindestanforderungen“ genannt, sind nun klar definiert, sodass Unternehmen genau wissen, welche Leitlinien, Maßnahmen, Ziele und Kennzahlen gefordert werden.

5.ESRS-Themenstandards

Die überarbeiteten ESRS-Themenstandards bringen einige der wesentlichsten Änderungen im gesamten Update mit sich. Ziel ist es, Komplexität zu reduzieren und Doppelungen zu vermeiden. Viele Offenlegungen wurden in die übergreifenden Standards ESRS 1 und ESRS 2 integriert. Eine standortbezogene Berichterstattung zu Umwelt- oder Sozial-KPIs ist nicht mehr verpflichtend. Neue Erleichterungen bieten Unternehmen mehr Flexibilität: Sie können sensible Informationen schützen, Schätzungen oder Ersatzwerte verwenden, Berichtsgrenzen (z. B. für Treibhausgasbilanzen) konsolidieren und Daten weglassen, deren Erhebung unverhältnismäßigen Aufwand oder Kosten verursachen würde.

  • Umweltstandards (E1–E5) 
    Bei den Umweltstandards wurden die Datenpunkte um 60–80 % reduziert, wobei die meisten lokalen oder standortspezifischen Angaben zu Verschmutzung, Wasser, Biodiversität und Ökosystemen entfallen. Die Berichterstattung zum Klimawandel (E1) konzentriert sich nun auf absolute Treibhausgas-Reduktionsziele im Einklang mit dem 1,5 °C-Ziel, vereinfachte Übergangspläne, klarere Leitlinien für Szenarioanalysen sowie eine neue Kennzahl für klimabezogene Risiken und Chancen gemäß IFRS S2. Weitere Änderungen umfassen einen stärkeren Fokus auf Mikroplastik (E2), den Wegfall von Angaben zum Meeresschutz (E3), eine stärkere Ausrichtung der Biodiversitätsberichterstattung auf Übergangsplanung (E4) sowie eine engere Fokussierung der Ressourcennutzung auf Produkthaltbarkeit, Recyclinganteil und gefährliche Abfälle (E5).
  • Sozialstandards (S1–S4)
    Die Datenpunkte wurden hier um 53–64 % reduziert. Acht separate soziale Offenlegungen wurden zu einer einheitlichen Menschenrechtsleitlinie zusammengeführt, die sich an den ISSB-Vorgaben orientiert. Kennzahlen zu Diversität, Gesundheit und Sicherheit sowie zur Belegschaft wurden verdichtet. Bei S4 liegt der Schwerpunkt nun auf Verbrauchersicherheit, während viele Offenlegungen zu Marketing- oder Produktaspekten optional sind.
  • Governance (G1)
    Der Umfang wurde um 50 % reduziert. Der Abschnitt zu Leitlinien, Maßnahmen und Zielen folgt nun derselben vereinfachten Struktur, die in allen Standards angewendet wird 

Nächste Schritte 

  • Öffentliche Konsultation bis zum 29. September 2025
  • Informations- und Austauschveranstaltungen der EFRAG im September und Oktober
  • Endfassung der Überarbeitungen und Vereinfachungen zur Vorlage bei der Europäischen Kommission bis zum 30. November 2025. 

Handlungsempfehlungen

wenn Ihr Unternehmen bereits im 2. Berichtsjahr ist: 

  • Orientieren Sie sich an der Zielsetzung der Vereinfachungen. 
  • Legen Sie den Fokus auf das Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs). 
  • Verknüpfen Sie Ihre IROs direkt mit Maßnahmen, Kennzahlen (KPIs), Zielgrößen/Targets und Performance. 

wenn Ihr Unternehmen die zweijährige Übergangsfrist nutzt: 

  • Beachten Sie, dass die Schwellenwerte für den Anwendungsbereich derzeit noch politisch verhandelt werden und noch nicht final feststehen.
  • Beginnen Sie jetzt mit der doppelten Wesentlichkeitsanalyse und nutzen Sie dabei die überarbeiteten Entwürfe als Leitplanken.
  • Bauen Sie Ihre Datenerfassung und -abdeckung aus, schließen Sie bestehende Berichterstattungslücken und integrieren Sie Nachhaltigkeit frühzeitig in Ihre Unternehmensstrategie, um die Frist für das Geschäftsjahr 2027 einzuhalten. 

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  • spezifische Berücksichtigung der Anforderungen der Finanzbranche
  • klare Fokussierung auf Vermögenswerte und Wertpapiere entlang der Wertschöpfungskette
  • verlässliche regulatorische Absicherung 

Ganz gleich, ob Sie bereits im zweiten Berichtsjahr sind oder sich auf die zweijährige Übergangsfrist vorbereiten – wir sorgen dafür, dass Sie die Compliance-Anforderungen effizient erfüllen und sich gleichzeitig auf die Erstellung qualitativ hochwertiger, rechtskonformer Offenlegungen konzentrieren können. 

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