Die EU-Marktregulierungs- und Aufsichtsbehörde ESMA hat am 18. November 2022 ein Konsultationspapier veröffentlicht, das verbindliche Regeln für die Verwendung von ESG- und nachhaltigkeitsbezogenen Begriffen in den Namen von Investmentfonds vorschlägt.
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Die EU-Marktregulierungs- und Aufsichtsbehörde ESMA hat am 18. November 2022 ein Konsultationspapier veröffentlicht, das verbindliche Regeln für die Verwendung von ESG- und nachhaltigkeitsbezogenen Begriffen in den Namen von Investmentfonds vorschlägt.
Der Vorschlag zielt darauf ab, Anleger vor Greenwashing-Risiken zu schützen, indem sichergestellt wird, dass Fondsnamen nicht irreführend sind. Fonds, die Begriffe wie „ESG” oder „Nachhaltigkeit” verwenden, müssen dies auch in ihrer tatsächlichen Anlagepolitik und Zielsetzung widerspiegeln.
Das Konsultationspapier schlägt deshalb im Einzelnen vor:
- Für ESG-bezogene Terminologien im Fondsnamen: Mindestens 80 % der Investitionen des Fonds sollten dazu verwendet werden, die ökologischen und sozialen Merkmale bzw. die nachhaltigen Anlageziele gemäß den verbindlichen Elementen der Anlagestrategie zu erfüllen.
- Für Formulierung mit “nachhaltig” und abgeleiteten Begriffen: Mindestens 80 % der Anlagen des Fonds analog für ESG Terminologie, sowie zusätzlich mit einer Mindestschwelle von 50 % sollten aus “nachhaltigen Anlagen” gemäß der Definition in Artikel 2(17) der SFDR stammen.
Bezüglich des Zeitrahmens teilte die ESMA mit, dass die Konsultation bis zum 20. Februar 2023 laufen wird. Nach der Finalisierung wird der Leitlinien-Entwurf auf der Website der ESMA in allen EU-Amtssprachen veröffentlicht, um drei Monate danach in Kraft zu treten. Für Fonds, die bereits vor dem Veröffentlichungsdatum aufgelegt wurden, ist eine Übergangsfrist von 6 Monaten vorgesehen.
Die ESMA Konsultation findet zu einem Zeitpunkt statt, zu dem auch andere Regulierungsbehörden wie die britische FCA und die US-amerikanische SEC die Problematik irreführender Fondsbezeichnungen auf die Agenda gesetzt haben.
- Die britische FCA hat Ende Oktober ein Paket neuer Vorschriften vorschlagen, welche u.a. die Nachhaltigkeitskennzeichnung von Anlageprodukten und Beschränkungen für die Verwendung von Begriffen wie “ESG”, “grün” oder “nachhaltig” vorsehen.
- Die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC hat diesen Sommer Regeländerungen vorgeschlagen, um die Verwendung irreführender oder täuschender Fondsnamen zu verhindern, einschließlich der Einführung einer “80 percent investment policy“.
Seit der Veröffentlichung der Vorschläge lässt sich laut verschiedener Quellen und Statistiken bereits eine rege Umbenennung und Neuklassifizierung nachhaltiger Fonds beobachten.
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