Die Europäische Kommission hat einen weiteren wichtigen Schritt zur Stärkung des EU-Rahmens zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unternommen. Am 15. September 2025 wurde mit der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1393 eine neue Überprüfungsklausel eingeführt, die auf dem Update zu Drittstaaten mit hohem Risiko vom 10. Juni 2025 aufbaut.

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Die Europäische Kommission hat einen weiteren wichtigen Schritt zur Stärkung des EU-Rahmens zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unternommen. Am 15. September 2025 wurde mit der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1393 eine neue Überprüfungsklausel eingeführt, die auf dem Update zu Drittstaaten mit hohem Risiko vom 10. Juni 2025 aufbaut. (Pressemitteilung der Europäischen Kommission).

Diese Klausel verpflichtet die Kommission, eine eigene Bewertung von Ländern vorzunehmen, deren FATF-Mitgliedschaft ausgesetzt wurde, auch wenn sie derzeit nicht unter FATF-Beobachtung stehen. Die Überprüfung muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein und kann dazu führen, dass weitere Länder gemäß EU-Recht als Hochrisikostaaten eingestuft werden. Den vollständigen Text der Verordnung finden Sie auf EUR-Lex, weitere Hintergrundinformationen zum AML/CFT-Rahmen der EU sind über das AML-Portal der Europäischen Kommission verfügbar.

Für Finanzinstitute bedeutet diese Änderung, dass die EU künftig schneller als die FATF Risiken identifizieren und damit den Kreis der Länder erweitern könnte, für die verstärkte Sorgfaltspflichten gelten. Compliance-Teams sollten mit möglichen Updates Anfang 2026 rechnen.

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