Am 5. Juli 2024 hat die Europäische Union die neue Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) im offiziellen Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Richtlinie soll dafür sorgen, dass in der EU tätige Unternehmen strenge Nachhaltigkeits- und Menschenrechtsstandards einhalten.

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Die neue EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) ist am 5. Juli 2024 im offiziellen Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Ab dem 26 Juli 2029 werden damit alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten oder einem weltweiten Nettoumsatz von mindestens 450 Millionen Euro dazu verpflichtet, jährlich Bericht über die Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten zu erstatten, bei größeren Unternehmen geht es sogar in 2027 los. Die Richtlinie gilt als ein wichtiger Schritt in der Förderung verantwortungsvoller Geschäftspraktiken und soll für die Einhaltung strenger Nachhaltigkeits– und Menschenrechtsstandards der in der EU tätigen Unternehmen sorgen.  

Die Berichte werden zentral und öffentlich zugänglich sein, so dass alle Informationen zu den Nachhaltigkeitsbemühungen der Unternehmen einfach gefunden und analysiert werden können. Wir von cleversoft unterstützen betroffene Unternehmen frühzeitig mit einer komfortablen Lösung für die CSDDD-Berichterstattung.

Anforderungen

Die CSDDD schreibt großen Unternehmen umfassende Sorgfaltspflichten zu, um sicherzustellen, dass diese nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt in ihrem Handeln berücksichtigen und abmildern. Dazu gehören die Integration der Sorgfaltspflicht in die Unternehmensstrategien und die Einrichtung transparenter Berichtsmechanismen. Darüber hinaus müssen Unternehmen, die unter die Richtlinie fallen, Pläne für den Klimaschutz entwickeln und umsetzen sowie Klimaziele festlegen, die mit den Zielen des Pariser Abkommens übereinstimmen und den Übergang zu einer kohlenstoffärmeren Wirtschaft unterstützen.  

Ab dem 26. Juli 2029 sind alle betroffenen Unternehmen verpflichtet, ihre jährlichen Berichte zur Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten öffentlich zugänglich zu machen und diese für die Aufnahme in ein zentrales europäisches Register (European Single Access Point, ESAP) an die Behörden zu übermitteln. So wird sichergestellt, dass die Informationen in der gesamten EU leicht zugänglich sind. Die Berichte müssen in einem Format vorliegen, das die Extraktion von Daten ermöglicht, oder, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist, in einem maschinenlesbaren Format. Ziel dieses Prozesses ist es, die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu standardisieren und die Transparenz zu erhöhen, so dass alle Marktteilnehmer die Informationen zu den Nachhaltigkeitsbemühungen der Unternehmen einfacher finden und auswerten können.

Zeitplan für die Umsetzung

Die CSDDD wird in drei Phasen umgesetzt, um kleineren Unternehmen etwas mehr Zeit für die Einhaltung der neuen Vorschriften einzuräumen. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Meilensteine:  

  1. Unmittelbares Inkrafttreten:

    Die Richtlinie ist seit ihrer Veröffentlichung am 5. Juli 2024 in Kraft

  2. Umsetzung in nationales Recht:

    Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie bis zum 26. Juli 2026 in nationales Recht zu übersetzen

  3. CSDDD-Anwendung in drei Phasen: 

    Die CSDDD wird für Unternehmen, die unter die Richtlinie fallen, stufenweise wie folgt angewendet:

    26. Juli 2027:
    Große EU-Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von 1.500 Millionen Euro müssen die Richtlinie bis zu diesem Datum umsetzen. 

    26. Juli 2028:
    EU-Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von 900 Millionen Euro müssen bis zu diesem Datum die Anforderungen erfüllen. 

    26. Juli 2029:
    Alle anderen in den Geltungsbereich fallenden EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von 450 Millionen Euro müssen die Vorschriften bis zu diesem Datum erfüllen.

  4. Laufende Bericterstattung:

    Die jährliche Berichterstattung zu den Bemühungen und Ergebnissen der Sorgfaltspflicht werden ab dem Jahr, in dem die vollständige Einhaltung der Vorschriften vorgeschrieben ist, erforderlich sein.

cleversoft Services

Im Rahmen unseres kontinuierlichen Engagements für die Bereitstellung umfassender und innovativer Lösungen für die aufsichtsrechtliche Berichterstattung schauen wir uns die Anforderungen der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) genau an, um eine komfortable Lösung bereit zu stellen. Der neue Reporting Service ergänzt unser bestehendes Service-Angebot auf Unternehmensebene, das derzeit unter Anderem die Erstellung von SFDR PASI-Erklärungen, Solvency II-Berichten, CSRD-Berichten und Finanzberichten unterstützt.   

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