Am 20. März 2025 hat der Europäische Rat offizielle Schlussfolgerungen zu mehreren wichtigen Gesetzesinitiativen verabschiedet – darunter das Sustainability Omnibus- Paket. Diesbezüglich fordert der Rat die Verabschiedung des „Stop-the-Clock“-Mechanismus bis spätestens Juni 2025. Am 1. April 2025 wird das Europäische Parlament über den Antrag auf dringliche Behandlung abstimmen.

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Am 20. März 2025 hat der Europäische Rat offizielle Schlussfolgerungen zu mehreren wichtigen Gesetzesinitiativen verabschiedet – darunter das Sustainability Omnibus- Paket. Diesbezüglich fordert der Rat die Verabschiedung des „Stop-the-Clock“-Mechanismus bis spätestens Juni 2025. Am 1. April 2025 wird das Europäische Parlament über den Antrag auf dringliche Behandlung abstimmen.

Der Europäische Rat wird sich kurz darauf damit befassen, um frühzeitig Klarheit für Unternehmen zu schaffen. Die nationale Umsetzung soll bis zum 31. Dezember 2025 erfolgen, sodass „Wave 2“-Unternehmen nicht ab dem 1. Januar 2026 unter die CSRD-Berichtspflichten fallen.

Darüber hinaus forderte die Europäische Kommission die Gesetzgeber auf, “die Arbeit am Omnibus-Vereinfachungspaket vom 26. Februar 2025 mit hoher Priorität und ambitioniert voranzutreiben, um es so schnell wie möglich im Jahr 2025 zu finalisieren.”

 

Was ist das Omnibus-Paket?

Das am 26. Februar 2025 veröffentlichte erste Omnibus-Paket zielt darauf ab, die ESG-Berichtspflichten in drei wichtigen Nachhaltigkeitsverordnungen zu vereinfachen:

  • CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)
  • EU-Taxonomie Artikel 8
  • CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive)

Ein zentrales Element ist der „Stop-the-Clock“-Mechanismus, der folgende Auswirkungen hätte:

  • Unternehmen, die bereits unter CSRD und Taxonomie Artikel 8 berichten, setzen ihre Berichterstattung wie geplant fort.
  • Unternehmen, die ursprünglich für das Geschäftsjahr 2025 berichtspflichtig gewesen wären, erhalten eine zweijährige Fristverlängerung.
  • In dieser Zeit sollen Schwellenwerte überarbeitet und der Anwendungsbereich der drei Regelwerke harmonisiert werden.

Sollte der Mechanismus verabschiedet werden, würden die CSRD, Taxonomie Artikel 8 und CSDDD mit überarbeiteten Anforderungen ab dem Geschäftsjahr 2027 in Kraft treten, mit Berichterstattung ab 2028.

 

Omnibus-Zeitplan und nächste Schritte

  • Oktober 2024: Erste Ankündigung des Sustainability Omnibus-Pakets
  • 26.02.2025: Veröffentlichung des ersten Omnibus-Pakets durch die Europäische Kommission
  • 20.03.2025: Der Europäische Rat verabschiedet Schlussfolgerungen zum Omnibus-Paket: hohe Priorität für „Stop-the-Clock“ und schnellstmögliche Finalisierung der Vereinfachungen
  • 01.04.2025: Abstimmung des Europäischen Parlaments über den Antrag auf dringliche Behandlung
  • Frühjahr 2025: Finales Statement des Europäischen Rats
  • Juni 2025 (geplant): Finale Entscheidung über „Stop-the-Clock“
  • 31.12.2025 (geplant): Nationale Umsetzung des “Stop-the-Clock” Mechanismus
  • 31.12.2025 (geplant): Finalisierung der Omnibus-Vereinfachungspakete auf EU-Ebene

 

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