Am 3. April 2025 stimmte das Europäische Parlament für eine Verschiebung der Starttermine zweier wichtiger EU-Verordnungen: der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD).
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Am 3. April 2025 stimmte das Europäische Parlament für eine Verschiebung der Starttermine zweier wichtiger EU-Verordnungen: der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Die Entscheidung gibt Unternehmen mehr Zeit, sich auf die neuen Berichterstattungs- und Sorgfaltspflichten vorzubereiten. Als Teil einer breiteren Vereinfachungsagenda der Europäischen Kommission zielen die Änderungen darauf ab, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu steigern.
Die Fristverlängerung erhielt breite Unterstützung im Parlament mit:
- 531 Stimmen dafür
- 69 Stimmen dagegen
- 17 Enthaltungen
Der Vorschlag wurde im Dringlichkeitsverfahren bearbeitet, und nachdem der Rat am 26. März 2025 denselben Text gebilligt hat, werden die neuen Zeitpläne voraussichtlich in Kürze in Kraft treten.
Die wichtigsten Entscheidungen
CSRD:
- Unternehmen, die bereits für das Geschäftsjahr 2024 berichten, werden wie geplant fortfahren.
- Unternehmen in der zweiten und dritten CSRD-Welle müssen durch die zweijährige Verzögerung in den nächsten zwei Jahren keine Berichte erstellen.
- Die erste Berichterstattung für die nächste Welle erfolgt 2028 für das Geschäftsjahr 2027.
CSDDD:
- Die Sorgfaltspflichten werden um ein Jahr verschoben.
- Die erste Gruppe der betroffenen Unternehmen wird im Juni 2028 mit der Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2028 beginnen.
Diese gesetzliche Verzögerung ist ein Teil des umfassenderen “Omnibus I”-Pakets, das von der Europäischen Kommission am 26. Februar 2025 vorgestellt wurde. Zusätzlich zu den Verlängerungen sind im Paket zwei weitere wichtige Änderungen enthalten, die als nächstes diskutiert werden:
- Anpassung der Schwellenwerte für Unternehmen, die unter den Geltungsbereich der CSRD fallen.
- Vereinfachung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), um die Berichterstattung praktikabler zu gestalten und besser auf die Leistungsfähigkeit der Unternehmen abzustimmen.
Diese Schritte werden in den kommenden Monaten behandelt und zunächst im Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments dikutiert.
Strategische Auswirkungen für Ihr Unternehmen
Trotz nachlassenden regulatorischen Drucks ist es jetzt an der Zeit, die Infrastruktur für die ESG-Berichterstattung aufzubauen, die Datenbasis zu optimieren und das kommende Reporting auf Ihre übergeordneten Geschäftsziele abzustimmen. Daher gehen wir davon aus, dass viele Unternehmen – insbesondere solche in der freiwilligen KMU-Kategorie (#VSME) – weiterhin Nachhaltigkeitsberichte erstellen werden.
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