Am 23. April 2024 hat die UK-Finanzaufsichtsbehörde (Financial Conduct Authority ,FCA) ein Konsultationspapier herausgegeben (CP24/8), in dem sie vorschlägt, den Geltungsbereich der Sustainability Disclosure Requirements (SDR) auf das gesamte Portfoliomanagement auszuweiten.
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Am 23. April 2024 hat die UK-Finanzaufsichtsbehörde (Financial Conduct Authority ,FCA) ein Konsultationspapier herausgegeben (CP24/8), in dem sie vorschlägt, den Geltungsbereich der Sustainability Disclosure Requirements (SDR) auf das gesamte Portfoliomanagement auszuweiten. Weitere Einzelheiten zur CP24/8 finden Sie auf der Website der FCA.
Zur Erinnerung: Die FCA hatte zuvor, am 28. November 2023, die endgültige Fassung der SDR sowie der Anlagekennzeichen herausgegeben, die bisher nur für Vermögensverwalter gilt.
Die wichtigsten Punkte aus dem Konsultationspapier:
- Die FCA schlägt vor, die Offenlegungsanforderungen und das Labelling-System zu erweitern, um verschiedene Portfoliomanagement-Dienstleistungen, z.B. Modell-, kundenspezifische und maßgeschneiderte Portfolios, sowohl für diskretionäre als auch für beratende Dienstleistungen auf privaten Märkten einzubeziehen.
- Die Definition von Portfoliomanagement steht im Einklang mit den Offenlegungsvorschriften der FCA und den Empfehlungen der Task Force on Climate Related Financial Disclosures (TCFA).
- Die FCA schlägt vor, dass die Anforderungen für eine Portfolioverwaltung gelten, die von einer im Vereinigten Königreich ansässigen Niederlassung des Portfoliomanagers aus durchgeführt wird.
- Die Offenlegung ist für Kleinanleger verpflichtend, für professionelle Kunden jedoch fakultativ, und der Anwendungsbereich erstreckt sich nicht auf Dienstleistungen für Kunden aus dem Ausland.
- Die FCA hat den Schwellenwert für die Vergabe des Sustainable Investment Labels an Portfoliomanager von 90 % auf 70 % abgesenkt, was den Kriterien für Fonds entspricht und dem diversifizierten Charakter von Portfolios Rechnung trägt.
- Es wird erwartet, dass Portfoliomanagementfirmen die gleichen Offenlegungspflichten wie Fondsmanager erfüllen – einschließlich Offenlegungen für Verbraucher, vorvertraglich sowie laufend, für Dienstleistungen mit dem Nachhaltigkeitslabel oder solche, die nachhaltigkeitsbezogene Begriffe verwenden.
Vorgeschlagener Zeitplan für die Umsetzung:
- 2. Dezember 2024: Die FCA schlägt vor, dass die Kennzeichnungsregelung zusammen mit den Bezeichnungs- und Vermarktungsregeln sowie den damit verbundenen Offenlegungen bis zum 2. Dezember 2024 für Portfoliomanager umgesetzt wird.
- 2. Dezember 2025: Die FCA schlägt vor, die verbleibenden Umsetzungstermine an den Zeitplan für Fonds anzugleichen: laufende Offenlegung auf Produktebene und Offenlegung auf Unternehmensebene für Firmen mit einem Assets-Under-Management-Volumen (AUM) über £ 50 Milliarden ab dem 2. Dezember 2025.
- 2. Dezember 2026: Offenlegung auf Unternehmensebene für kleinere Firmen mit einem Assets-Under-Management-Volumen (AUM) über £ 5 Milliarden.
Nächste Schritte:
- 14. Juni 2024: Die FCA bittet die Branchenteilnehmer um Kommentare zum Konsultationspapier CP24/8 bis zum 14. Juni 2024.
- Zweite Hälfte des Jahres 2024: Veröffentlichung der endgültigen SDR-Anforderungen für Portfoliomanager
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Basierend auf den Anforderungen der FCA entwickelt cleversoft aktuell einen Standard-SDR-Service, der unseren bestehenden SFDR-Service ergänzen wird. Das neue Angebot wird umfassende Compliance-Lösungen, für die sich kontinuierlich weiter entwickelnde regulatorische Landschaft bieten.
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