Vom 2. bis zum 30. Mai 2025 ruft die EU-Kommission Finanzmarktteilnehmer der EU zur Teilnahme an einem Call for Evidence auf. Ziel ist es, Feedback aus dem Bank- und Finanzdienstleistungssektor zu sammeln, um die SFDR-Regeln zu vereinfachen, anwenderfreundlicher zu gestalten und Greenwashing besser entgegenzuwirken. Die Überarbeitung ist Teil des Arbeitsprogramms der EU-Kommission für 2025. Erste Änderungen sind aktuell für das vierte Quartal 2025 geplant.

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Rückblick: Was ist das Ziel der SFDR?

Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) wurde im März 2021 als eine zentrale Maßnahme im Rahmen des EU Green Deal eingeführt. Auf diesem Weg sollten Anleger klare, konsistente und relevante Informationen zu den Nachhaltigkeitszielen und -merkmalen von Finanzprodukten erhalten, um fundierte Investitionsentscheidungen treffen zu können. In diesem Sinne wurde die Verordnung als einheitlicher Rahmen für nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen durch Finanzmarktteilnehmer (FMP) konzipiert, der Kapital gezielt in eine nachhaltigere Wirtschaft lenken und Unternehmen in der EU von diesem Wandel profitieren lassen soll.

Nächster Schritt: Öffentliche Konsultation zur SFDR-Überarbeitung gestartet

Vom 2. bis zum 30. Mai 2025 ruft die EU-Kommission Finanzmarktteilnehmer der EU zur Teilnahme an einem Call for Evidence auf. Ziel ist es, Feedback aus dem Bank- und Finanzdienstleistungssektor zu sammeln, um die SFDR-Regeln zu vereinfachen, anwenderfreundlicher zu gestalten und Greenwashing besser entgegenzuwirken. Die Überarbeitung ist Teil des Arbeitsprogramms der EU-Kommission für 2025. Erste Änderungen sind aktuell für das vierte Quartal 2025 geplant.

Warum ist eine Überarbeitung notwendig?

Seit 2023 führt die EU-Kommission eine umfassende Evaluierung der SFDR durch. Der Großteil der Rückmeldungen aus dem Markt unterstützt die zentralen Ziele der Verordnung:

  • Transparenz im Bereich Sustainable Finance erhöhen

  • Einheitliche Rahmenbedingungen für ESG-Offenlegungen schaffen

  • Anlegern eine fundierte Entscheidungsbasis bieten

  • Greenwashing bekämpfen

Gleichzeitig wurden jedoch zahlreiche Schwachstellen benannt, die eine effektive Umsetzung behindern. Diese lassen sich in vier Hauptpunkte unterteilen:

  1. Fehlende rechtlich verbindliche Definitionen zentraler Begriffe

  2. ESG-Offenlegungen entsprechen häufig nicht den tatsächlichen Informationsbedürfnissen der Anleger

  3. Überschneidungen und Inkonsistenzen mit anderen ESG-Regularien

  4. Unzureichende ESG-Datenverfügbarkeit und Datenqualität

Was ist von der geplanten Überarbeitung zu erwarten?

Die EU-Kommission hat das Ziel, die SFDR praktikabler zu gestalten und die Kategorisierung nachhaltiger Finanzprodukte zu verbessern, wie es auch im Mission Letter von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an Kommissarin Albuquerque formuliert wurde.

Mögliche, weil im Call for Evidence genannte Änderungen sind:

  • Gezielte Anpassungen zur Klarstellung bestehender Offenlegungspflichten

  • Einführung klar definierter Produktkategorien auf Basis einheitlicher Kriterien (z. B. Beitrag zu Nachhaltigkeitszielen, Transformationsstrategien, ESG-Strategien)

Wichtig ist, dass alle Anpassungen auch mit den bestehenden Vertriebsregelungen für Finanzprodukte innerhalb der EU vereinbar sind.

Wie Sie Ihre ESG-Berichterstattung zukunftssicher aufstellen

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