Am 17. Juli 2014 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Artikel mit dem Titel „Das geht einfacher und wirksamer“ veröffentlicht, in dem sie ihre Ansicht zum Stand der EU-Offenlegungsvorschriften für Finanzprodukte (Sustainable Finance Disclosure Regulation - SFDR) darlegt und erläutert, wie sie verbessert werden könnte, um für Anleger aussagekräftiger zu sein.

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Am 17. Juli 2014 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Artikel mit dem Titel „Das geht einfacher und wirksamer“ veröffentlicht, in dem sie ihre Ansicht zum Stand der EU-Offenlegungsvorschriften für Finanzprodukte (Sustainable Finance Disclosure Regulation – SFDR) darlegt und erläutert, wie sie verbessert werden könnte, um für Anleger aussagekräftiger zu sein.

In ihrer Stellungnahme bestätigt die BaFin, dass die SFDR zwar Transparenz in Bezug auf Nachhaltigkeit schafft, aber in der Praxis den Anlegern bei ihren Anlageentscheidungen nicht hilft. Zwar müssen die betroffene Anbieter nun offenlegen, was genau Nachhaltigkeit für ein bestimmtes Produkt bedeutet, doch werden diese Informationen als wenig verständlich für die Anleger angesehen.

Die wichtigsten Empfehlungen der BaFin zur Verbesserung der SFDR sind:

  • „Nachhaltige Investitionen genauer definieren“
    Mit diesem ersten Punkt adressiert die BaFin das Fehlen einer strikten Definition dessen, was als nachhaltiges Investment gilt. Die BaFin schlägt vor, diese Lücke durch die bestehende Definition des Begriffs „nachhaltige Geldanlage“ in der EU-Taxonomieverordnung zu schließen, die klare Anforderungen an die Einstufung einer Geldanlage als ökologisch nachhaltig stellt. Anlagen, die nicht unter die EU-Taxonomie-Verordnung fallen, sollten darüber hinaus in Artikel 2 (17) der SFDR klar definiert werden. Diese Definition würde auch andere Regelwerke wie die Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen ergänzen. Generell sollten alle Marktteilnehmer über einen gemeinsamen Standard verfügen, der es ihnen ermöglicht, fundierte Entscheidungen zu treffen.
  • „Informationen auf das Wesentliche beschränken“
    Der zweite zentrale Vorschlag der BaFin besteht darin, die Anzahl der im Rahmen der Verordnung zu veröffentlichenden KPIs zu reduzieren. Während die in der PASI-Erklärung verwendeten Principal Adverse Impacts (PAI) wichtige Informationen darüber liefern, wie Finanzmarktteilnehmer mit mehr als 500 Mitarbeitern die negativen Auswirkungen ihrer Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen, konzentrieren sich die meisten dieser Indikatoren oft auf das gleiche Thema, z.B. „Treibhausgasemissionen“. Die BaFin schlägt deshalb maximal sechs KPIs vor, die die wichtigsten Nachhaltigkeitsaspekte abdecken.
  • „Leicht verständliche, reelle Produktkategorien etablieren“
    Im dritten Teil ihres Artikels weist die BaFin auf Fälle hin, in denen Produktkategorien von den Marktteilnehmern falsch interpretiert werden. Die BaFin empfiehlt klare und leicht verstäcnliche Definitionen der verschiedenen Kategorien. Die Vorschläge der BaFin umfassen:

    • „Nachhaltige Produkte”
      Die BaFin schlägt vor, dass diese Produktkategorie nur für Produkte gelten soll, die ausschließlich in wirtschaftliche Aktivitäten investieren, die ein ökologisches und/oder soziales Ziel verfolgen, wobei Ausnahmen nur für Anlagen zu Absicherungs- oder Liquiditätszwecken zulässig sein sollten.
    • „Übergangsprodukte – Investitionen in Aktivitäten, die unsere Wirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit vorantreiben“
      Die BaFin schlägt einen dynamischen Ansatz vor, der strenge Regeln anwendet, um Greenwashing zu vermeiden und gleichzeitig Unternehmen, die sich noch nicht ausschließlich auf ESG-Themen konzentrieren, die Möglichkeit gibt, in die Kategorie der Transitionsprodukte aufgenommen zu werden. Unternehmen müssten konkrete und plausible Übergangspläne und -ziele vorlegen, um als Anlageziele für Übergangsprodukte in Frage zu kommen.
    • „Ausschlussprodukt – Ausschluss von Investitionen in bestimmte Aktivitäten, wie z.B. klimaschädliche Aktivitäten“
      Nach Ansicht der BaFin würde sich das Risiko-Rendite-Profil der Produkte dieser Kategorie von den beiden anderen unterscheiden. Daher könnte sich diese dritte Kategorie für eine breitere Diversifizierung von Portfolios eignen.
  • „Fundierte Entscheidungen ermöglichen”
    Zusammenfassend stellt die BaFin fest, dass Ziele und Verbesserungen wie die drei oben genannten Punkte die allgemeine Verständlichkeit und Handhabbarkeit der EU-Offenlegungsverordnung für nachhaltige Finanzprodukte deutlich verbessern würden und auch der ursprünglichen Idee der Verordnung, nämlich Investoren in die Lage zu versetzen, informierte Entscheidungen entsprechend ihrer eigenen ESG-Präferenzen zu treffen, sehr zuträglich wären.

cleversoft Services

Da die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) bereits einen Entwurf für die RTS und kürzlich eine neue gemeinsame Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Verbesserungen der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) veröffentlicht haben, verfolgt das Regulatory Watch Team die Entwicklungen der SFDR und der EU-Taxonomieverordnung genau. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass unser SFDR-Service von cleversoft die regulatorischen Anforderungen erfüllt und die wichtigsten Markttrends berücksichtigt.

Unsere Analyse des RTS-Entwurfs und der neuen Joint Opinion zeigt jedoch, dass die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) derzeit eine Ausweitung der bestehenden Struktur der Pflichtangaben erwägen, was eher dem Gegenteil dessen entspricht, was die BaFin im Sinne einer Vereinfachung empfiehlt.

Wir bieten standardisierte Dienstleistungen für das gesamte Spektrum der SFDR-Offenlegungen an und laden Sie ein, unseren SFDR Service kennenzulernen, der verschiedene Module für vorvertragliche, periodische und Web-Offenlegungen umfasst, die die PASI-Erklärung ergänzen. All dies kann durch unsere zusätzlichen Angebote für die Erstellung und Sammlung von EET-Dateien ergänzt werden.

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