Am 18. Juni 2024 haben die europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA - ESAs) eine überarbeitete gemeinsame Stellungnahme mit Verbesserungsvorschlägen für die EU-Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation - SFDR) veröffentlicht.

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Am 18. Juni 2024 haben die europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA – ESAs) eine überarbeitete gemeinsame Stellungnahme mit Verbesserungsvorschlägen für die EU-Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation – SFDR) veröffentlicht. Dieser Schritt folgt auf zwei offizielle Konsultationen der Europäischen Kommission, eine Reihe vorläufiger Verbesserungsvorschläge für technische Regulierungsstandards (RTS) und einen RTS-Entwurf, der am 4. Dezember 2023 veröffentlicht worden ist (hier finden Sie unseren Blogpost dazu zum Nachlesen).

Die jüngste gemeinsame Stellungnahme fasst bekannte Probleme und neue Vorschläge zusammen, die von den ESAs im Rahmen ihrer Zusammenarbeit während der letzten zwei Jahre seit Inkrafttreten der Verordnung gesammelt worden sind. Neben den Vorschlägen, ein Kategorisierungssystem und einen Nachhaltigkeitsindikator einzuführen, um den Nachhaltigkeitscharakter von Finanzprodukten klarer erkennbar zu machen, greifen die ESAs einige interessante Punkte bezüglich der Komplexität der aktuellen Verordnung auf, die es Anlegern erschwert, die Anforderungen zu verstehen.

Die gemeinsame Stellungnahme ist als ein Vorschlag der ESAs an die Europäische Kommission zu verstehen, der die Kommission bei der laufenden Überprüfung der Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation – SFDR) unterstützen soll.

Im Mittelpunkt des Vorschlags steht die Einführung eines Kategorisierungssystems, das für mehr Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Kohärenz in Bezug auf die wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte von Finanzprodukten sorgen soll. Die diesbezüglichen Empfehlungen umfassen:

  • Kategorisierung und Kennzeichnung:
    • Die Einführung eines Kategorisierungssystems und/oder eines Nachhaltigkeitsindikators, um Schwellenwerte für einfache Kriterien klar und objektiv festlegen zu können.
    • Die Aufnahme mindestens zwei neuer Kategorien, mit denen Finanzprodukte als nachhaltig („sustainability“) oder im Übergang befindlich („transition“) gekennzeichnet werden können.
    • Die dringende Empfehlung, alle neuen Kategorien und/oder Nachhaltigkeitsindikatoren vor ihrer Einführung mit echten Kunden zu testen.
  • Muster für die Offenlegung:
    • Vereinfachung der Offenlegung entsprechend der neuen Kategorien durch Einführung der Unterscheidung zwischen wesentlichen Angaben für Kleinanleger und detaillierteren Angaben für professionelle Anleger.
    • Die Harmonisierung der derzeitigen Definitionen von “nachhaltigen Investitionen” als Teil der SFDR, als auch der EU-Taxonomie, soll deren konzeptionelle Verwendbarkeit, Rückverfolgbarkeit und Austauschbarkeit erleichtern und verbessern.
  • Geltungsbereich der Verordnung:
    • Der Anwendungsbereich der SFDR sollte erweitert werden, um z.B. auch strukturierte Produkte im Rahmen eines Euro-Medium-Term-Note-Programms (EMTN) einzubeziehen. So würden auch diese von den standardisierten Offenlegungsanforderungen profitieren und das Bewusstsein der Anleger für den Nachhaltigkeitsstatus solcher Produkte erhöht werden.
    • Bestimmte Arten von Multioptionsprodukten (MOPs), die derzeit noch nicht in Artikel 2 Absatz 12 der SFDR aufgeführt sind, sollten mit aufgenommen werden.
    • Es sollte klare Leitlinien für den Umgang mit Produkten geschaffen werden, die nicht in den Anwendungsbereich der SFDR fallen. Dabei muss zwischen „Produkten, die einige Nachhaltigkeitsmerkmale aufweisen, sich aber nicht für die Kategorien qualifizieren“ und „Produkten ohne Nachhaltigkeitsmerkmale“ unterschieden werden.
    • Die Anwendung der SFDR auf „Staatsanleihen“ sollte überprüft werden. Möglich ist die Einführung eines Rahmenwerks, das zumindest allgemeine Kriterien für die Bewertung der Nachhaltigkeit von Investitionen in solche Anleihen beinhaltet.

Darüber hinaus haben die ESAs einen eigenen Abschnitt in das Dokument aufgenommen, der die Bedeutung klarer Richtlinien für die Zusammenarbeit und Interoperabilität internationaler Initiativen und anderen Jurisdiktionen unterstreicht, für die Nachvollziehbarkeit, Transparenz und Konsistenz von SFDR Offenlegungen entscheidend sind.

In ihrer offiziellen Ankündigung der Veröffentlichung der gemeinsamen Stellungnahme bekunden die ESAs ihre Bereitschaft, die Europäische Kommission bei der Überprüfung der Offenlegungsverordnung (SFDR) zu unterstützen. Derweil hat die Kommission zwar offiziell bestätigt, den Überprüfungsprozess eingeleitet zu haben, jedoch gibt es bisher keinerlei Hinweise auf mögliche Zeitläufe für die Veröffentlichung und Umsetzung der kommenden Nachbesserungen an der Verordnung.

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