SFDR 2.0 kommt weiter voran. Am 15. September 2026 hat das Europäische Parlament die Position seines Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON) zur geplanten Reform der Offenlegungsverordnung für nachhaltige Finanzprodukte (SFDR) veröffentlicht.
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SFDR 2.0 kommt weiter voran. Am 15. September 2026 hat das Europäische Parlament die Position seines Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON) zur geplanten Reform der Offenlegungsverordnung für nachhaltige Finanzprodukte (SFDR) veröffentlicht.
Zuvor hatte der Rat der EU am 24. Juni 2026 seine Verhandlungsposition angenommen. Der Bericht des Parlaments bestätigt im Wesentlichen die Richtung, die bereits die Europäische Kommission vorgeschlagen und der Rat unterstützt hat: Die heutigen Artikel-8- und Artikel-9-Kategorien sollen durch eine neue Produktkategorisierung ersetzt werden, die mehr Transparenz schafft und es Anlegern erleichtert, Produkte zu verstehen und zu vergleichen.
Auch wenn einige wichtige Themen noch offen sind, zeichnet sich die Grundstruktur der Reform immer deutlicher ab. Als Nächstes folgen die Trilogverhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament, die voraussichtlich im Oktober beginnen. Je nach Verlauf könnte eine politische Einigung zwischen Ende 2026 und Anfang 2027 erzielt werden.
Nach aktuellem Zeitplan wird SFDR 2.0 frühestens ab Anfang 2029 gelten.
Was zeichnet sich bereits ab?
Alle drei Institutionen unterstützen weitgehend:
1.Ein neues Kategorisierungssystem für Produkte
SFDR 2.0 soll auf drei Kategorien beruhen:
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Transition
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ESG Basics
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Sustainable
Damit wird es wahrscheinlicher, dass die heutigen Artikel 8 und 9 durch ein neues Kategorisierungssystem abgelöst werden.
2.Eine Mindestinvestitionsquote von 70 %
Kommission, Rat und Parlament befürworten eine Mindestquote von 70 % für kategorisierte Produkte. Kernanforderung wäre demnach, dass mindestens 70 % des Portfolios mit einem Nachhaltigkeitsziel oder einer Nachhaltigkeitsstrategie im Einklang stehen.
Der aktuelle SFDR-Rahmen konzentriert sich dagegen vor allem auf Offenlegungspflichten und kennt keine allgemeine Mindestquote für Artikel-8- oder Artikel-9-Produkte. Die vorgeschlagene 70-%-Schwelle ist damit eine der wichtigsten strukturellen Änderungen von SFDR 2.0.
Offen bleibt, wie die Quote in der Praxis berechnet wird. Näheres wird 2027 durch Level-2-Maßnahmen erwartet.
3.Sofortige Entlastung bei bestimmten Anforderungen
Parlament und Rat schlagen vor, Anforderungen, die unter SFDR 2.0 entfallen, bereits mit Inkrafttreten abzuschaffen. Das könnte die Berichterstattung zu den Principal Adverse Impacts (PAI) sowie bestimmte SFDR-Pflichten für Berater und Portfoliomanager schon ab 2027 betreffen.
4.Eine längere Umsetzungsfrist
Parlament und Rat befürworten eine Umsetzungsfrist von 24 Monaten statt der von der Kommission ursprünglich vorgeschlagenen 18 Monate. Unternehmen erhalten so mehr Zeit, sich auf den neuen Rahmen vorzubereiten.
5.Mindestausschlusskriterien
Mindestausschlüsse sollen einen Teil der Komplexität des heutigen „Do No Significant Harm”-Prinzips (DNSH) ersetzen und werden zu einem zentralen Kriterium für die Produktqualifizierung. Einigkeit besteht beim Ausschluss von Aktivitäten wie kontroversen Waffen, Tabak und bestimmten Menschenrechtsverletzungen. Unterschiede gibt es noch bei Ausschlüssen für fossile Brennstoffe und Kohle sowie bei den Voraussetzungen, unter denen vorübergehende Abweichungen zulässig sein sollen.
Was wird noch diskutiert?
1.Investitionen in fossile Brennstoffe
Das Parlament schlägt für bestimmte fossile Investitionen innerhalb von Transition-Produkten strengere Anforderungen vor als der Rat. Unternehmen müssten nicht nur taxonomiekonforme Investitionen und Pläne zur Emissionsminderung nachweisen, sondern auch, dass mehr Kapital in nachhaltige Aktivitäten fließt als in neue fossile Projekte.
2.PAI-Indikatoren
Beim Umgang mit den Principal Adverse Impact-Indikatoren verfolgen die drei Institutionen weiterhin unterschiedliche Ansätze. Während die Kommission einen weitgehend freiwilligen Ansatz vorschlägt, sprechen sich Rat und Parlament für verbindliche Indikatoren aus. Dies dürfte ein zentraler Streitpunkt in den Trilogverhandlungen werden.
3.Was gilt als Transition-Investition?
Es braucht noch Klarheit darüber, wie Unternehmen glaubwürdige Transitionsstrategien nachweisen, Zielverfehlungen überwachen und den Fortschritt gegenüber den Transitionszielen berichten sollen.
4.Opt-out für Alternative Investmentfonds (AIF) für professionelle Anleger
Parlament und Rat unterstützen ein Opt-out für bestimmte AIF, die ausschließlich an professionelle Anleger vertrieben werden. Umfang, praktische Anwendung und die Frage, welche Produkte in Frage kommen, sind jedoch noch offen.
5.Zulässigkeit von Staatsanleihen
Der Umgang mit Staatsanleihen bleibt ein wichtiger Diskussionspunkt, insbesondere für Versicherer und Pensionsanbieter, die häufig einen bestimmten Anteil an Staatsanleihen halten müssen. Parlament und Rat befürworten mehr Flexibilität als die Kommission, der endgültige Ansatz wird aber noch verhandelt.
Für Pensionsprodukte und Versicherungsanlageprodukte (IBIPs) ist derzeit eine zusätzliche einjährige Umsetzungsfrist vorgesehen.
6.Taxonomie-Schwellenwerte
Die Verbindung zwischen SFDR und der EU-Taxonomie wird enger. Alle Institutionen befürworten taxonomiekonforme Investitionen als alternativen Weg zur Produktqualifizierung. Das Parlament schlägt für Sustainable-Produkte jedoch einen höheren Schwellenwert vor (20%) als Kommission und Rat (15%). Bei Transition-Produkten liegt der Wert in allen drei Positionen bei 15%.
Wie geht es weiter?
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Das Europäische Parlament bestätigt seine Verhandlungsposition Anfang Oktober 2026 formell.
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Die Trilogverhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament beginnen.
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Die Einigung auf die finale SFDR-2.0-Reform wird zwischen Ende 2026 und Anfang 2027 erwartet.
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Detaillierte technische Level-2-Standards (RTS) und Offenlegungsvorlagen werden im Laufe des Jahres 2027 erarbeitet.
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SFDR 2.0 gilt nach Ablauf der Umsetzungsfrist, voraussichtlich ab 2029.
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