Die Europäische Kommission hat eine Delegierte Verordnung veröffentlicht, mit der Änderungen an der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 vorgeschlagen und nun angenommen wurden. Obwohl sie noch nicht in Kraft ist, bringt diese Verordnung wichtige Neuerungen in mehreren zentralen Bereichen der Versicherungsaufsicht mit sich. 

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Die Europäische Kommission hat eine Delegierte Verordnung veröffentlicht, mit der Änderungen an der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 vorgeschlagen und nun angenommen wurden. Obwohl sie noch nicht in Kraft ist, bringt diese Verordnung wichtige Neuerungen in mehreren zentralen Bereichen der Versicherungsaufsicht mit sich. 

Was ändert sich?

Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen eine Vielzahl von Themen, unter anderem: 

  • Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, einschließlich der sogenannten langfristigen Garantien 
  • Festlegung der Kapitalanforderungen für Anlageklassen, in die ein Versicherer investieren darf 
  • Zulässigkeit der Eigenmittelbestandteile von Versicherern zur Bedeckung der Kapitalanforderungen 
  • Anforderungen an die Unternehmensführung und das Management von Versicherungsunternehmen 
  • Bewertung der Gleichwertigkeit von Solvabilitätsregimen von Nicht-EU-Ländern mit den EU-Vorschriften 
  • Vorschriften zur Nutzung von „internen Modellen“ zur Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderungen 
  • Spezifische Regeln für Versicherungsgruppen 
  • Vereinfachte Methoden und Ausnahmen, um Solvency II für kleinere Versicherer leichter anwendbar zu machen 

Diese Aktualisierungen sollen die Stabilität und Anpassungsfähigkeit des Solvency-II-Rahmenwerks stärken und es enger an die aktuellen Marktbedingungen sowie aufsichtsrechtlichen Prioritäten anpassen. 

Aktueller Status: Veröffentlichung steht noch aus 

Bitte beachten Sie: Diese Verordnung ist noch nicht in Kraft. Sie tritt erst nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. 

Bei cleversoft verfolgen wir diese Entwicklungen aktiv und bewerten deren mögliche Auswirkungen auf unsere Lösungen und Services. Nach der offiziellen Veröffentlichung werden wir eine detaillierte Analyse und entsprechende Handlungsempfehlungen bereitstellen, um sicherzustellen, dass unsere Kunden bestens vorbereitet sind. 

Haben Sie Fragen zu diesen Änderungen? Kontaktieren Sie gerne unsere Experten, um zu besprechen, wie wir Sie bei Ihren Compliance-Anforderungen unterstützen können.