Im Januar 2025 wurden die Neuerungen im Amtsblatt veröffentlicht und die Mitgliedsstaaten sind jetzt dazu angehalten, diese innerhalb von 2 Jahren in nationales Recht umzusetzen. Die Änderungen betreffen vor Allem das Kapitalmanagement, die Risikosteuerung und die regulatorischen Berichtsanforderungen in der Versicherungsbranche.
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Im Januar 2025 wurden die Neuerungen im Amtsblatt veröffentlicht und die Mitgliedsstaaten sind jetzt dazu angehalten, diese innerhalb von 2 Jahren in nationales Recht umzusetzen. Die Änderungen betreffen vor Allem das Kapitalmanagement, die Risikosteuerung und die regulatorischen Berichtsanforderungen in der Versicherungsbranche.

Solvency II Roadmap
Während einige der Überarbeitungen unmittelbar, also 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft getreten sind, erfordern andere Änderungen die Entwicklung von delegierten Rechtsakten und technischen Standards.
Wesentliche Ziele, die der Solvency II-Novelle zugrunde liegen:
• Förderung langfristiger Investitionen
• Verbesserung der Supervision von grenzüberschreitend aktiven (Rück-)Versicherern
• Vereinfachung der Vorschriften für kleinere (Rück-)Versicherer
• Identifizieren neuer Risiken (z.B. klimabedingte Finanzrisiken)
• Einführung von makroprudenziellen Instrumenten zur Vermeidung von Systemrisiken.
Die wichtigsten Neuerungen innerhalb der 3 Säulen von Solvency II haben wir bereits in einem früheren Blogbeitrag zusammengefasst. Hier nochmal die wesentlichen Auswirkungen auf Versicherer in der Übersicht:
Veränderungen in Säule 1 (Kapitalanforderungen):
- Verringerung der Risikomarge von 6% auf 4,75%:
Versicherer müssen weniger Eigenkapital für Risikomargen vorhalten, was ihre Kapitalbelastung reduziert. - Langfristige Garantiemaßnahmen (Long-Term Guarantee Measures, LTG):
Stabilisierung der Eigenkapitalanforderungen bei langfristigen Verpflichtungen von Versicherern. - Langfristige Kapitalbeteiligungen (Long-Term Equity Investments, LTEI):
Aktualisierte Zulassungskriterien ermöglichen den Versicherern mehr Anlageflexibilität und potenziell bessere Renditen. - Volatilitätsanpassung (Volatility Adjustment, VA):
Mehr Freiräume ermöglichen Versicherern, flexibler mit Marktschwankungen umzugehen. - Neue Methode für die Extrapolation der risikofreien Zinssätze:
Die veränderte Bewertung langfristiger Verpflichtungen wirkt sich in Abhängigkeit der Laufzeitstruktur von Verbindlichkeiten unterschiedlich auf die Kapitalanforderungen aus.
Veränderungen in Säule 2 (Aufsichtsregeln):
- Makroökonomische Analyse bei der Bewertung des eigenen Risikos und der Solvenz (Own Risk and Solvency Assessment, ORSA):
Erhöhte Aufwände für Datenanalysen und die Risikobewertung verbessern die Grundlage für die strategische Planung. - Verbesserungen der Governance:
Erweiterte Anforderungen im Bereich Cybersicherheit und Klimarisiken erhöhen den regulatorischen Druck auf interne Kontrollsysteme und Nachhaltigkeitsstrategien. - Pläne für das Liquiditätsrisikomanagement (Liquidity Risk Management Plans, LRMPs):
Aufgrund erhöhter Anforderungen an Cashflow-Analysen und Stressszenarien müssen Versicherer Strategien zur Bewältigung von Liquiditätsengpässen entwickeln. - Präemptive Sanierungspläne:
Große, systemrelevante Versicherer müssen Sanierungspläne gemäß der Insurance Recovery and Resolution Directive (IRRD) vorbereiten.
Veränderungen in Säule 3 (Marktdisziplin):
- Der Solvency and Financial Condition Report (SFCR) wird in zwei Abschnitte unterteilt:
- für Versicherungsnehmer (vereinfacht, nicht technisch) und
- für Marktfachleute (detailliert und technisch).
- Die Berichtsfristen werden verlängert:
- für jährliche QRTs von 14 auf 16 Wochen.
- für Solo SFCR & RSR von 14 auf 18 Wochen.
- für Gruppen-SFCR von 20 auf 22 Wochen.
- Die Frequenz des regelmäßigen Aufsichtsberichts (Regular Supervisory Report, RSR) wird verringert, von früher jährlich auf:
- alle 3 Jahre für die meisten Versicherer.
- bis zu 5 Jahre für kleine und nicht komplexe Unternehmen (Small and Non-Complex Undertakings, SNCUs).
- RSR-Ausnahmen und Vereinfachungen:
- mehr Flexibilität für kleine Versicherer und Captives, Verringerung des Meldeaufwands.
- Die Aufsichtsbehörden können häufigere RSRs verlangen, wenn dies als notwendig erachtet wird.
- Audit-Anforderungen: Bestimmte Teile des SFCR erfordern nun eine externe Prüfung.
Weitere Änderungen:
- Proportionalität der Anforderungen:
Für kleine Versicherer werden die Anforderungen für Governance und Risikomanagement vereinfacht, jedoch gelten weiterhin regulatorische Mindeststandards.
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