Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat eine aktualisierte Stellungnahme veröffentlicht, die ihre Vorschläge für Verbesserungen des Regulierungsrahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen in Europa enthält.
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Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat eine aktualisierte Stellungnahme veröffentlicht, die ihre Vorschläge für Verbesserungen des Regulierungsrahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen in Europa enthält. Das am 24. Juli 2024 veröffentlichte Dokument bietet eine umfassende Sicht auf langfristige Zielstellungen und mögliche Verbesserungen des regulatorischen Rahmenwerks und berücksichtigt dabei die Kommentare, die bereits in der gemeinsamen Stellungnahme der ESAs zur Bewertung der Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte (SFDR) vom 28. Juni 2024 sowie in ihrem eigenen Abschlussbericht über Greenwashing vom 4. Juni 2024 veröffentlicht worden sind. Wir können auch sehen, dass die Position und Empfehlungen der ESMA weitgehend mit der von der BaFin am 17. Juli 2024 veröffentlichten Empfehlungen für die SFDR übereinstimmen, über die Sie mehr in unserem Blogbeitrag lesen können.
In ihrem Abschlussbericht über Greenwashing anerkennt die ESMA zunächst die Fortschritte der Regulierung in den letzten Jahren und hebt deren positive Wirkung hervor, indem sie mehr privates Kapital für nachhaltige Investitionen anlockt. Gleichzeitig erinnert sie daran, dass die Ziele der EU, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen und die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu reduzieren, noch weitere Aktivitäten und präzisere Maßnahmen erfordern, um Anlegern den Zugang zu allen Arten nachhaltiger Anlagen zu erleichtern. Davon sollen insbesondere auch Kleinanleger profitieren, deren Marktkenntnisse meist begrenzt sind und die daher eher auf externe Anlageberatung angewiesen sind.
Nach Ansicht der ESMA sollten die Bausteine einer anlegerfreundlicheren Wertschöpfungskette für nachhaltige Investitionen (Sustainable Investment Value Chain, SIVC), in die Emittenten, Anbieter von ESG-Ratings, Benchmark-Administratoren, Vermögensverwalter, Finanzberater sowie Kleinanleger und professionelle Investoren eingebunden sind, aus folgenden Elementen bestehen:
EU-Taxonomie als einziger Bezugspunkt für die Definition einer “nachhaltigen Investition”
Die Empfehlung der ESMA zu diesem Punkt ist eindeutig und steht im Einklang mit der gemeinsamen Stellungnahme der ESAs vom 28. Juni (weitere Einzelheiten finden Sie in unserem Blogbeitrag) sowie dem Vorschlag der BaFin vom 17. Juli 2024 (siehe Blogbeitrag für weitere Details). Sie zielt darauf ab, jegliche Verwirrung und potenzielle Doppelstandards in dieser Hinsicht zu beseitigen. Sie stellt auch fest, dass eine Definition von “sozialen Investitionen” in die EU-Taxonomie aufgenommen werden sollte und dass die zusätzliche Definition von “nachhaltigen Investitionen” aus der SFDR entfernt werden sollte.
Einführung einer vollständigen Definition für Übergangsinvestitionen
Die weitere Ausarbeitung der Definition für nachhaltige Anlageinstrumente „im Übergang“ ist ein zentraler Punkt, um die Entwicklung von SIVC zu beschleunigen. Aus diesem Grund hält es die ESMA für wesentlich, eine offizielle Definition von “Übergangsinvestitionen” und einen klaren Offenlegungsrahmen für diese Produkte festzulegen, einschließlich einer Reihe von Übergangs-Benchmarks und exklusiver Spezifikationen für Übergangsanleihen und nachhaltigkeitsbezogene Anleihen.
Durchsetzung von Verbraucher- und Industrietests
Der Vorschlag der ESMA spiegelt die bereits angekündigte Erklärung der ESAs wider, dass vor der offiziellen Einführung jeglicher Änderungen des Rechtsrahmens eine Testphase geplant werden sollte, während der die Marktteilnehmer (Financial Market Participants, FMPs) und Endnutzer die neuen Regulierungsempfehlungen überprüfen und Rückmeldungen dazu geben können
Vereinfachung der Offenlegungspflichten
Die ESMA bekräftigt die Notwendigkeit, dass Kleinanleger leicht verständliche Informationen über die Nachhaltigkeit von Anlageprodukten erhalten. Sie schlägt vor, eine zusätzliche, viel einfachere Version der Nachhaltigkeitsinformationen zu entwickeln. Ihrer Ansicht nach sollten diese Dokumente nur die “wichtigsten” Informationen enthalten und nur eine vordefinierte Untergruppe von einfachen Nachhaltigkeitskennzahlen präsentieren. Sie merken auch an, dass Produkte, die nicht unter die SFDR-Anforderungen fallen, dennoch einfache Nachhaltigkeitsangaben haben sollten. So würde ein gemeinsamen Standard für alle Produkte auf dem EU-Markt ermöglicht werden, unabhängig von den ausgewiesenen Nachhaltigkeitsinitiativen.
Einführung eines Systems zur Produktkategorisierung
Die Definition klarer Kriterien sowohl für nachhaltige als auch für Übergangsprodukte ist nach Ansicht der ESMA ein Muss. Das Hauptziel der Einführung eines solchen standardisierten Kategorisierungssystems besteht darin, Kleinanlegern eine leicht erkennbare Struktur der Nachhaltigkeitsmerkmale von Produkten zu bieten. Die Behörde räumt ein, dass ein solches neues System zusätzlichen Aufwand und Kosten für alle FMPs bedeuten würde, ist jedoch der Ansicht, dass sich diese Anstrengungen lohnen, da sie die nachhaltige Lieferkette (SIVC) flexibler und kundenfreundlicher machen.
Verbesserung der Qualität der ESG-Daten im gesamten SIVC
In ihrer Erklärung unterstreicht die ESMA die Notwendigkeit, ein offizielles System zur Überwachung der Qualität von ESG-Daten auf jeder Stufe der Wertschöpfungskette für nachhaltige Investitionen (SIVC) einzuführen. Ein wichtiger Punkt ist die bevorstehende Einführung der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS), von denen erwartet wird, dass sie die Qualität der ESG-Daten erheblich verbessern und einige der auf dem Markt festgestellten Lücken schließen werden. Da die ESRS direkt mit der Berichterstattung im Rahmen der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) verknüpft sind und nicht alle FMPs in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen (lesen Sie mehr über die CSRD auf unserer CSRD-Website), bekräftigt die Behörde gleichzeitig die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Ansatzes für alle ESG-Datenströme und -Verwendungen im gesamten SIVC, um einen einheitlichen Standard für alle nachhaltigen Anlagen in der EU zu schaffen. Sie sind der Ansicht, dass die Einführung von ESG-Datenprodukten, wie sie im jüngsten Verhaltenskodex der International Capital Market Association (ICMA) für Anbieter von ESG-Ratings und -Datenprodukten definiert sind, den Prozess zur Verbesserung der Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit von ESG-Daten erleichtern wird.
Alle Marktteilnehmer in die Due Diligence einbeziehen
Der letzte wichtige Punkt, den die ESMA in ihrer Stellungnahme erwähnt, ist, dass alle Akteure auf dem europäischen Finanzmarkt ermutigt werden sollten, ihre eigene Sorgfaltsprüfung und Wesentlichkeitsbewertung im Einklang mit ihrer Position im SIVC durchzuführen. In diesem Zusammenhang schlagen sie vor, dass sowohl dem Finanz- als auch dem Nichtfinanzsektor in der EU klare Sorgfaltspflichten auferlegt werden sollten. Die bevorstehende Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD) wird in dieser Richtung ausdrücklich unterstützt. Die Standardisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung sollte eine Priorität der EU-Kommission bleiben, und die Behörde schlägt vor, dass die Unternehmen, in die investiert wird, aktiver in den gesamten Prozess einbezogen werden sollten, der durch die Einführung eines gemeinsamen Stewardship-Kodex für alle Akteure auf dem EU-Markt weiterentwickelt werden kann.
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Um mehr über unsere SFDR Services zu erfahren, besuchen Sie bitte unsere Websites zur Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und zur Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte (SFDR).
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