Die Europäische Kommission hat am 14. September eine zielgerichtete Konsultation und eine öffentliche Konsultation zur Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzinstrumente (SFDR) gestartet.
Die zielgerichtete Konsultation richtet sich an ein mit der SFDR und dem EU-Rahmen für nachhaltige Entwicklung vertrautes Publikum und ist in in vier Abschnitte unterteilt:
- Aktuelle Anforderungen der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR)
- Zusammenhang und Wechselwirkung mit anderen Verordnungen und Richtlinien zu Sustainable Finance
- Mögliche Änderungen der Offenlegungspflichten für Finanzmarktteilnehmer (FMPs)
- Mögliche Einführung eines Klassifizierungssystems für Finanzprodukte
In den Abschnitten 1 und 2 werden der aktuelle Stand der SFDR analysiert, ihre praktische Anwendung untersucht und mögliche Herausforderungen für die Beteiligten bei ihrer Umsetzung aufgezeigt. In den Abschnitten 3 und 4 wird dagegen ein zukunftsorientierter Ansatz verfolgt, bei dem mögliche Strategien zur Minderung potenzieller Einschränkungen bewertet werden.
Die kompaktere öffentliche Konsultation, die für ein breiteres Spektrum von Interessengruppen relevant ist, befasst sich ausschließlich mit den ersten beiden Abschnitten.
Einige der wichtigsten Punkte des Konsultationspapiers betreffen folgende Themen:
- Standardisierte Produktinformationen: Die EU-Kommission prüft unter anderem die Einführung von Produktoffenlegungspflichten, die für „alle in der EU angebotenen Finanzprodukte unabhängig von ihren Nachhaltigkeitsaussagen oder sonstigen Erwägungen“ gelten sollen.
- Nachhaltige Geldanlagen: Die Kommission prüft, ob die Branche eine Klärung von Schlüsselbegriffen wie „nachhaltige Geldanlagen“ benötigt, um Informationen vergleichbar zu machen.
- Kategorisierungssystem: Die Europäische Kommission untersucht die möglichen Vorteile der Einführung eines Kategorisierungssystems für Finanzprodukte. Dies geht auf die Beobachtung zurück, dass Artikel 8 und 9 derzeit informell als Labels verwendet werden, was zu Bedenken hinsichtlich des Risikos von „Greenwashing“ geführt hat. Die französische Regulierungsbehörde hat in diesem Jahr bereits Mindestkriterien für Artikel 8 und 9 vorgeschlagen, um dieses Problem zu lösen. Die Kommission bittet nun aktiv um Input zu zwei übergreifenden Strategien für die Einführung eines umfassenden Kategorisierungssystems. Ein Ansatz bestünde darin, die Artikel 8 und 9 als unterschiedliche Produktkategorien zu formalisieren und die zugrunde liegenden Konzepte, wie z.B. nachhaltige Investitionen oder das Prinzip „kein erheblicher Schaden“, zu erweitern.
Alternativ ist die Kommission dazu bereit, den Fokus auf die Anlagestrategie zu konzentrieren und
völlig neue Kriterien zu prüfen (die noch nicht in der SFDR oder Taxonomie enthalten sind).
- Umstellung auf nachhaltige Investitionen: Die Kommission wirft die Frage auf, ob die Marktteilnehmer der Meinung sind, dass die SFDR erfolgreich war, um Kapital in nachhaltige Aktivitäten zu lenken. Deshalb soll durch die Konsultation auch bewertet werden, ob das ursprüngliche Ziel der SFDR – den Übergang zu einer nachhaltigen, klimaneutralen Wirtschaft in der EU zu erleichtern – weiterhin relevant ist.
- Verfügbarkeit und Qualität von ESG-Daten (Environmental, Social, Governance): Ein weiterer wichtiger Punkt, der sich durch das gesamte Dokument zieht, ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten und insbesondere deren Qualität. Dies scheint das Hauptproblem für die meisten FMPs zu sein und spielt eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung konsistenter Ergebnisse sowie für die Vergleichbarkeit von Investoren und ihren SFDR-bezogenen Produkten. Die Europäische Kommission betont, dass ESG-Daten auch deshalb fehlen, weil die Berichterstattung der Unternehmen nach der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Sustainability Reporting Directive, CSRD) je nach Unternehmenstyp erst in den nächsten Jahren sukzessive in Kraft treten wird.
Bis zum Ablauf der Konsultationsfrist am 15. Dezember sind alle Interessierten eingeladen, ihr Feedback abzugeben. cleversoft wird die Fragen gründlich prüfen und sich sowohl intern als auch extern mit interessierten Kundinnen und Kunden beraten. Darauf basierend werden wir unsere offizielle Stellungnahme zu diesem Thema vorbereiten.
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Unser Regulatory Watch Team verfolgt alle weiteren Entwicklungen bezüglich der SFDR und deren Taxonomie. Im Rahmen unserer Compliance-Verpflichtung gegenüber unseren Kundinnen und Kunden stellen wir die entsprechenden regulatorischen Updates zeitnah zur Verfügung. Wenn Sie Fragen haben, beraten wie Sie gerne.