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SFDR-Update: : ESAs veröffentlichen Vorschläge zur Verbesserung der RTS

Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben am Montag, den 04.12.2023 einen Entwurf der Technischen Regulierungsstandards (RTS) zur Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte (SFDR) veröffentlicht. Die darin skizzierten Vorschläge zielen vor allem darauf ab, die Transparenz und Effektivität des SFDR-Reportings zu verbessern.

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Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben am Montag, den 04.12.2023 einen Entwurf der Technischen Regulierungsstandards (RTS) zur Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte (SFDR) veröffentlicht. Die darin skizzierten Vorschläge zielen vor allem darauf ab, die Transparenz und Effektivität des SFDR-Reportings zu verbessern. 

Die wichtigsten Anliegen des RTS-Entwurfs sind 

  • Ausweitung der sozialen PAI-Indikatoren: Die ESAs schlagen eine Erweiterung der Indikatoren zur Messung der sozialen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen vor. Dadurch soll ein genauerer Blick auf die sozialen Folgen von Investitionstätigkeiten und eine fundiertere Entscheidungsfindung ermöglicht werden. 
  • Anpassung des PAI-Offenlegungsrahmens: Es werden Änderungen am bestehenden Rahmen für die Offenlegung der wichtigsten negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren vorgeschlagen. Es wird erwartet, dass dadurch die Offenlegungen gestrafft und die Veröffentlichungen klarer werden, sodass sie für Anleger leichter zugänglich und verständlich sind. 
  • Einführung von Zielvorgaben zur Reduzierung von Treibhausgasen: Als wichtige Ergänzung erachten die ESAs die Verpflichtung zur Offenlegung der Ziele von Finanzprodukten in Bezug auf die Reduzierung von Treibhausgasemissionen (THG). Dies steht im Einklang mit den globalen Bemühungen zur Eindämmung des Klimawandels und erhöht die Transparenz darüber, wie Investitionen zu diesen Zielen beitragen. 
  • Verbraucherfreundliche Gestaltung von Finanzprodukten: Nach umfangreichen Verbrauchertests in vier Mitgliedstaaten schlagen die ESAs Verbesserungen und Vereinfachungen für die Finanzproduktmodelle (Anhänge II-V der Delegierten Verordnung zu SFDR) vor. Hervorzuheben ist ein neues “Dashboard”, das die wichtigsten Informationen auf einfache Weise zusammenfasst und es Verbrauchern erleichtert, Finanzprodukte zu verstehen und zu vergleichen. 
  • Verbesserte Offenlegung nachhaltiger Investments: Die aktualisierten RTS sehen ein verbessertes Reporting darüber vor, inwieweit nachhaltige Investitionen dem Prinzip “Do Not Significantly Harm” (DNSH) entsprechen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Investitionen nicht nur einen positiven Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen leisten, sondern auch erhebliche negative Auswirkungen auf ökologische und soziale Faktoren vermeiden. 
  • Überarbeitungen für Multioptionsprodukte (MOPs): Die ESAs überarbeiten die Bestimmungen für Produkte mit Anlageoptionen, wie z.B. MOPs, um den unterschiedlichen Bedürfnissen und Präferenzen der Anleger Rechnung zu tragen. 
  • Technische Verbesserungen: Weitere technische Anpassungen betreffen eine harmonisierte Berechnungsmethode für nachhaltige Anlagen sowie die Anforderung, dass Offenlegungen in einem maschinenlesbaren Format erfolgen müssen, um die Zugänglichkeit und Vergleichbarkeit zu verbessern. 

  

Die nächsten Schritte aus regulatorischer Sicht:  

Die Europäische Kommission wird die technischen Regulierungsstandards in den nächsten drei Monaten überprüfen und anwenden. Es wird erwartet, dass dies zu einem robusteren und transparenteren Rahmen für nachhaltige Finanzierungen führen wird, der Investitionsentscheidungen mit umfassenderen ökologischen und sozialen Zielen in Einklang bringt. 

 

cleversoft Services  

Unser Regulatory Watch Team hat die Entwicklung der SFDR- und Taxonomie-Richtlinien permanent im Blick. Sobald die Kommission grünes Licht für die vorgeschlagene Aktualisierung der RTS gibt, werden diese in unseren Standardservice integriert.  

Im Rahmen unserer Compliance-Verpflichtung gegenüber unseren Kunden stellen wir Aktualisierungen der Vorschriften zeitnah zur Verfügung. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne Unsere Experten beraten Sie gerne. 

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