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Eine workflowbasierte Lösung für Ihr CSRD-Reporting

Wir unterstützen Sie bei der workflowbasierten Erfassung Ihrer KPIs sowie bei der Erstellung iXBRL-basierter Einreichungen und visuell lesbarer Berichte. 


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Die neue CSRD – wer ist 2025 berichtspflichtig?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine neue EU-Rechtsvorschrift, die größere Unternehmen dazu verpflichtet, regelmäßig über die ökologischen und sozialen Auswirkungen Ihres Handelns zu berichten.

Größere Unternehmen im Sinne der Direktive sind alle Unternehmen, die 2 der 3 folgenden Kriterien erfüllen:

  • > 40 Mio. Euro Umsatz,
  • > 20 Mio. Euro Bilanzsumme und/oder
  • > 250 Mitarbeiter.

Das Inkrafttreten der einzelnen CSRD-Vorschriften ist sukzessive für einen Zeitraum von 2024 bis 2028 vorgesehen.

Das Inkrafttreten der einzelnen CSRD-Vorschriften ist sukzessive für einen Zeitraum von 2024 bis 2028 vorgesehen.
Konkretisiert wird die CSRD durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Sobald diese veröffentlicht sind, leiten wir daraus die Meldetools für unseren CSRD-Service ab, den wir Ihnen zeitnah anbieten werden.

Weitere Informationen zu CSRD haben wir in einem aktuellen Blog-Post zusammengefasst.

Wenn Sie Fragen zur CSRD oder unserem bevorstehenden Service haben, kontaktieren Sie uns gerne auch persönlich.