Die Taxonomie-Verordnung (EU 2020/852) wurde im Juni 2020 verabschiedet und trat am 1. Juni 2022 in Kraft. Mit der Taxonomie-Verordnung wird ein Klassifizierungssystem eingeführt, um festzustellen, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit als „ökologisch nachhaltig“ angesehen werden kann.
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Die Taxonomieverordnung (EU 2020/852) wurde in Juni 2020 verabschiedet und ist am 1. Juni 2022 in Kraft getreten. Die Taxonomieverordnung legt ein Klassifizierungssystem fest, um zu erkennen, ob eine Wirtschaftstätigkeit als „ökologisch nachhaltig“ angesehen werden kann oder nicht. Somit ist die Taxonomieverordnung auch eine Ergänzung zu der Offenlegungsverordnung (EU 2019/2088). Dabei ist es erforderlich, dass für Artikel 8 und Artikel 9 Finanzprodukte weitere Angaben bzgl. der ökologisch nachhaltigen Investitionen offenlegt werden.
Die Artikel 5, Artikel 6 und Artikel 7 aus der Taxonomieverordnung, die ab dem 01. Januar 2022 in Kraft getreten sind, definieren die zusätzlichen Informationen, die Produkte, welche sich als Artikel 8 und Artikel 9 der Offenlegungsverordnung einstufen, offengelegt werden müssen. Im Vordergrund geht es um ökologisch nachhaltige Investitionen.
Sowohl die ESAs als auch die Europäische Kommission (EK) haben in einem Treffen mit der EFAMA im November erklärt, dass sie einem Disclaimer-Ansatz in Bezug auf die Taxonomie-bezogenen Angaben der Level 1 Anforderungen aus Art. 5 & 6 der Taxonomieverordnung nicht zustimmen. Stattdessen befürworten die Europäische Kommission und die ESAs die Offenlegung einer Taxonomie-Ausrichtung von 0 %. Die EK bekräftigte, dass die Taxonomie nur ein freiwilliges Marketinginstrument ist und dass „taxonomy alignment“nur dann offengelegt werden sollte, wenn sie auch mit Daten begründet ist.
Das European ESG Template (EET) ist ein Datenformat, das relevante ESG Daten zu einzelnen Finanzprodukten zusammenfasst. Es ist vorgesehen, dass Finanzherstellern ab ca. Mai 2022 dieses Template teilweise befüllen werden, da angedacht ist darüber auch die Nachhaltigkeitspräferenzen der IDD / MIFID II Verordnung (ab 02.08.2022 in Kraft) zu kommunizieren. Die verschiedenen Verbände versuchen außerdem das in Kraft treten der Nachhaltigkeitspräferenzen der IDD / MIFID II Verordnung zu verschieben um es mit dem in Kraft treten der Offenlegungsverordnung zu harmonisieren. Ob dies glückt, ist jedoch noch offen. Die aktuelle Planung sieht vor, dass das vollständige EET ab Q4 2022 befüllt werden soll.
Vorübergehend, bis das EET im Umlauf ist, wird cleversoft das eigene Level I Format erweitern und die Asset Manager nach folgenden Informationen fragen, die in das Standard Level I Dokument im Laufe Q1 2022 verfügbar werden:
Welchen Anteil der ökologisch nachhaltigen Investitionen sind ermöglichende Tätigkeiten und welchen Anteil davon sind Übergangstätigkeiten? Als aktives Mitglied der Europäischen FinDatEx Gruppe nimmt cleversoft an die Entwicklung des European ESG Templates (EET) teil. cleversoft plant das ESG Level I Dokument um weitere Informationen, die von den Kapitalverwaltungsgesellschaften im EET publiziert werden zu aktualisieren. Ein Beispiel wäre ein Link zu den vorvertraglichen ESG Informationen des Herstellers nach der Offenlegungsverordnung. Diese Informationen werden voraussichtlich ab Januar 2023 verfügbar und wir werden Sie zeitnah darüber informieren, ab wann genau die Dokumente erweitert werden.
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