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Die Europäische Kommission hat Fragen und Antworten zum Kapitalmarktunionspaket 2021 vom 25. November 2021 veröffentlicht, einschließlich des Legislativvorschlags zur Überarbeitung der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) (Richtlinie 2011/61/EU).


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Die Europäische Kommission hat Q&As zum Kapitalmarktunionspaket  vom 25. November 2021 einschließlich des Gesetzesvorschlags zur Überprüfung der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) (Richtlinie 2011/61/EU) veröffentlicht.

Während die AIFMD ihre Ziele bisher weitgehend erreicht hat einen wirksamen Aufsichtsrahmen für AIFM zu schaffen, schlägt AIFMD II mehrere Zielbereiche zur Verbesserung vor. Diese Änderungen sind Teil des Pakets zurKapitalmarktunion2021. Die identifizierten Hauptproblemthemen sind:

  1. Schwierigkeiten bei der Überwachung und Verwaltung von Finanzstabilitätsrisiken (einschließlich regulatorischer Fragmentierung im Kreditvergabesektor);
  2. Ineffizienzen bei der Verwaltung von Investmentfonds (z. B. Fehlen einer gestrafften Aufsichtsberichterstattung und Fehlen von Verwahrstellen in kleineren Märkten)
  3. Unzureichender Schutz der Fondsanleger aufgrund unterschiedlicher Auslegungen der Delegationsregeln durch die Mitgliedstaaten

Zeitplan: Eine Überprüfung und Debatte sowohl auf nationaler Ebene als auch durch den Rat und das Europäische Parlament stehen noch aus. Es wird erwartet, dass Mitte bis Ende 2022 eine Einigung erzielt wird. Dies wird zur Veröffentlichung der endgültigen Richtlinie im Amtsblatt der EU Anfang 2023 führen, wobei die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit haben, die Änderungen umzusetzen. Das bedeutet ein vorraussichtliches Inkrafttreten der Vorschläge, sofern sie angenommen werden, ab Ende 2024 oder Anfang 2025. Da mehrere in der AIFMD-Überprüfung hervorgehobene Punkte gleichermaßen für OGAW relevant waren, überprüft die Europäische Kommission jetzt auch die OGAW-Richtlinie.

Wir beobachten aufmerksam die Aktualisierungen zu AIFMD II und deren Auswirkungen auf die AIFMD-Berichterstattung und wie sich dies auf unseren AIFM-Berichterstattungsservice auswirkt. Wir werden Sie weiterhin auf dem Laufenden halten, sobald weitere Informationen der Aufsichtsbehörden veröffentlicht werden

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