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Das Europäische Parlament hat kürzlich eine Verlängerung der OGAW-Ausnahme und eine sechsmonatige Verschiebung der Regulartory Technical Standards (RTS) für PRIIPs beschlossen. Infolge dieser Entscheidung müssen alle PRIIPs-Hersteller, einschließlich Vermögensverwalter, Bankinstitute oder Versicherungsunternehmen, die überarbeitete PRIIPs-Version bis zum 01. Januar 2023 umsetzen.
Sobald die delegierte Verordnung in Kraft getreten ist, werden die ESAs in einem nächsten Schritt den Bedarf an weiteren Leitlinien wie Fragen und Antworten (Q&A) ermitteln, um die Anwendung der vorgeschlagenen Regeln durch die Marktteilnehmer zu klären. In ihrer anstehenden Strategie für Kleinanleger für das Jahr 2022 wird die Kommission eine umfassende Analyse der umfassenderen Überarbeitung der PRIIPs-Verordnung vornehmen, um sicherzustellen, dass Kleinanleger die Vorteile der Kapitalmärkte in vollem Umfang nutzen können und die Vorschriften für alle Institute einheitlich sind. In diesem Zusammenhang wird die Kommission insbesondere eine öffentliche Konsultation durch die Generaldirektion für Finanzstabilität und Kapitalmärkte (GD FISMA) Ende April 2022 einleiten. Dies könnte im nächsten Jahr zu weiteren Änderungen an der PRIIPs-Verordnung und den damit verbundenen RTS führen.
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Relevante Links : Europäisches Parlament stimmt über „Schnellreparaturen“ für PRIIPs und OGAW ab – EFAMA-Erklärung | EFAMA
Um zum ECON-Vorschlag zur Änderung der OGAW-Richtlinie zu gelangen, klicken Sie bitte hier.
Um zum ECON-Vorschlag zur Änderung der PRIIPs-Verordnung zu gelangen, klicken Sie bitte hier.
Zum vorgeschlagenen Text zur Änderung der delegierten PRIIPs-Verordnung, klicken Sie bitte hier.
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